KlausB
Ich hatte doch tatsächlich in einem ähnlichen Fall mal erwogen, gegen eine Ordnungsbehörde vorzugehen. Meine Frau hat den auf mich zugelassenen PKW nach Frankfurt bewegt und dort in einer Anliegerstraße während ihrer Arbeitszeit geparkt, dort aber niemanden besucht. Das Schreiben über die mir als Halter zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit enthielt folgenden Satz:
"Ein Zeuge hat Sie dabei beobachtet, wie Sie das Fahrzeug in die Straße gefahren und dort zum Parken abgestellt haben."
Ich habe mich fürchterlich aufgeregt, dass ein Zeuge einen Vorgang mit mir als Beteiligtem gesehen haben will, was gar nicht sein kann. Meine Frau hatte damals mehr als schulterlange Haare, sie ist 20 cm kleiner als ich. Wie also ein Zeuge mich dabei beobachtet hat, war mir schleierhaft. Ich habe der Behörde geschrieben, dass ich den Zeugen wegen Verleumdung verklagen würde, denn nachweislich konnte ich selbst das Fahrzeug nicht bewegt haben. Natürlich kam nach meinem Widerspruch der Auskunftsbogen, wer denn gefahren sei. Mit einem Anwalt wäre das vielleicht anders gelaufen.
Bis dahin hatte ich mich so weit abgeregt, dass ich die doppelte Ordnungswidrigkeit dann bezahlt habe, denn natürlich waren die beiden Verstöße vorhanden. Natürlich bekommt man in solchen Fällen nicht einmal eine Entschuldigung, nur dann einfach den Auskunftsbogen, das erachte ich weiterhin als unverschämt.
Gruß
Klaus
"Ein Zeuge hat Sie dabei beobachtet, wie Sie das Fahrzeug in die Straße gefahren und dort zum Parken abgestellt haben."
Ich habe mich fürchterlich aufgeregt, dass ein Zeuge einen Vorgang mit mir als Beteiligtem gesehen haben will, was gar nicht sein kann. Meine Frau hatte damals mehr als schulterlange Haare, sie ist 20 cm kleiner als ich. Wie also ein Zeuge mich dabei beobachtet hat, war mir schleierhaft. Ich habe der Behörde geschrieben, dass ich den Zeugen wegen Verleumdung verklagen würde, denn nachweislich konnte ich selbst das Fahrzeug nicht bewegt haben. Natürlich kam nach meinem Widerspruch der Auskunftsbogen, wer denn gefahren sei. Mit einem Anwalt wäre das vielleicht anders gelaufen.
Bis dahin hatte ich mich so weit abgeregt, dass ich die doppelte Ordnungswidrigkeit dann bezahlt habe, denn natürlich waren die beiden Verstöße vorhanden. Natürlich bekommt man in solchen Fällen nicht einmal eine Entschuldigung, nur dann einfach den Auskunftsbogen, das erachte ich weiterhin als unverschämt.
Gruß
Klaus