Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ???

Diskutiere Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ??? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich hatte doch tatsächlich in einem ähnlichen Fall mal erwogen, gegen eine Ordnungsbehörde vorzugehen. Meine Frau hat den auf mich zugelassenen...
KlausB

KlausB

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Ich hatte doch tatsächlich in einem ähnlichen Fall mal erwogen, gegen eine Ordnungsbehörde vorzugehen. Meine Frau hat den auf mich zugelassenen PKW nach Frankfurt bewegt und dort in einer Anliegerstraße während ihrer Arbeitszeit geparkt, dort aber niemanden besucht. Das Schreiben über die mir als Halter zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit enthielt folgenden Satz:

"Ein Zeuge hat Sie dabei beobachtet, wie Sie das Fahrzeug in die Straße gefahren und dort zum Parken abgestellt haben."

Ich habe mich fürchterlich aufgeregt, dass ein Zeuge einen Vorgang mit mir als Beteiligtem gesehen haben will, was gar nicht sein kann. Meine Frau hatte damals mehr als schulterlange Haare, sie ist 20 cm kleiner als ich. Wie also ein Zeuge mich dabei beobachtet hat, war mir schleierhaft. Ich habe der Behörde geschrieben, dass ich den Zeugen wegen Verleumdung verklagen würde, denn nachweislich konnte ich selbst das Fahrzeug nicht bewegt haben. Natürlich kam nach meinem Widerspruch der Auskunftsbogen, wer denn gefahren sei. Mit einem Anwalt wäre das vielleicht anders gelaufen.

Bis dahin hatte ich mich so weit abgeregt, dass ich die doppelte Ordnungswidrigkeit dann bezahlt habe, denn natürlich waren die beiden Verstöße vorhanden. Natürlich bekommt man in solchen Fällen nicht einmal eine Entschuldigung, nur dann einfach den Auskunftsbogen, das erachte ich weiterhin als unverschämt.

Gruß
Klaus
 
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Michel_1250

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Du hast gar nix verstanden, oder? Mit der grünen Tafel wirst du von der Software automatisch ausgesiebt, mit jeder anderen Tafel bekommst du ein Ticket. Auch als österreichischer Autofahrer mit einer "nicht grünen" Tafel auf einem Tesla, denn die grüne Tafel ist ein Kann und kein Muss. Wenn man dann ein Ticket bekommt, egal ob Deutscher, Ösi oder Franzose, dann kann man Einspruch erheben und diesen entsprechend begründen.

Aber uns als Bananenstaat hinzustellen, ist ein starkes Stück. Bleibt lieber daheim mit deinem TESLA.
Ich habe alles verstanden. Die Bananenrepublik, die bei der EU/EU Gerichten (erfolgreich und damit zu Recht) interveniert hat gegen eine selektive Maut für Bananenrepublikaner, die D einführen wollte, hat eine selektive, Ausländer benachteiligende Regelung im IG-L eingeführt. Sehr Bananisch. Speziell wenn man weiß - was vermutlich selbst ein Österreichischer Beamter im Verkehrsministerium googlen könnte, das ich als Ausländer in meinem Heimatland keine grünen Tafel bekommen kann, die grüne Farbe hat in D ne andere Bedeutung.
Wenn man schon ne Bananenrepubliksoftware hat, die grüne von schwarzen Tafeln unterscheiden kann, kann die selbe Software sicher so angepasst werden das zumindest die eindeutigen Fälle (Tesla, Polestar und wer sonst noch nur rein elektrische Fahrzeuge baut) von der Strafe ausgenommen werden könnten ohne das ich als ZAHLENDER KUNDE (Pickerl) selbst tätig werden muss. Würde vermtl. am Ende durch fehlenden Aufwand sogar günstiger sein. Warum wird das nicht gemacht: Bananenrepublik Taktiken, gibt bestimmt Leut die halt einfach zahlen. EKELHAFT finde ich sowas. (auch wenn das sicher nicht das größte Problem ist was man haben kann)

Übrigens empfinde ich Deutschland genauso als Bananenrepublik, wenn auch aus anderen Gründen....
 
Klausmong

Klausmong

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Ich habe alles verstanden. Die Bananenrepublik, die bei der EU/EU Gerichten (erfolgreich und damit zu Recht) interveniert hat gegen eine selektive Maut für Bananenrepublikaner, die D einführen wollte, hat eine selektive, Ausländer benachteiligende Regelung im IG-L eingeführt. Sehr Bananisch. Speziell wenn man weiß - was vermutlich selbst ein Österreichischer Beamter im Verkehrsministerium googlen könnte, das ich als Ausländer in meinem Heimatland keine grünen Tafel bekommen kann, die grüne Farbe hat in D ne andere Bedeutung.
Wenn man schon ne Bananenrepubliksoftware hat, die grüne von schwarzen Tafeln unterscheiden kann, kann die selbe Software sicher so angepasst werden das zumindest die eindeutigen Fälle (Tesla, Polestar und wer sonst noch nur rein elektrische Fahrzeuge baut) von der Strafe ausgenommen werden könnten ohne das ich als ZAHLENDER KUNDE (Pickerl) selbst tätig werden muss. Würde vermtl. am Ende durch fehlenden Aufwand sogar günstiger sein. Warum wird das nicht gemacht: Bananenrepublik Taktiken, gibt bestimmt Leut die halt einfach zahlen. EKELHAFT finde ich sowas. (auch wenn das sicher nicht das größte Problem ist was man haben kann)

Übrigens empfinde ich Deutschland genauso als Bananenrepublik, wenn auch aus anderen Gründen....
Stimmt ja nicht was Du schreibst.
Man braucht nur diese E Kennzeichnung, wer die nicht hat ist selber Schuld.

Generell gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken sind wegen eines Umwelt-Tempolimits (IG-L) nur 100 km/h erlaubt. Ausnahmen gibt es für Elektrofahrzeuge – auch für solche mit ausländischen Kennzeichen.

  • Regelung gilt auch für Ausländer mit E-Auto
  • Kennzeichnung am Fahrzeug (E-Kennzeichen) wichtig

Wenn es weiter Polemik und Politik gibt ist hier dann zu !

 
M

Michel_1250

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"Stimmt ja nicht was Du schreibst.
Man braucht nur diese E Kennzeichnung, wer die nicht hat ist selber Schuld."

Was glaubst Du wohl was ich an meinem Auto habe ? Richtig, ein E am Ende des Kennzeichen....

Auch Du darfst Dich direkt entschuldigen für diese Unterstellung. kriegste aber bestimmt nicht auf die Kette ?

Ich schreibs mal so das auch Du das verstehst: ICH habe NICHTS falsch gemacht. Ich habe ein Pickerl gekauft, bin 126 km/h gefahren wo 130 km/h erlaubt sind, WENN man ein E-Auto hat. Dies mit einem Fahrzeug das EINDEUTIG nur ein E-Auto sein kann, weil dieser Hersteller keine ICE Autos baut, mit DEM E-Auto Kennzeichen das ich bekommen KANN in meinem Heimatland. Jetzt verstanden ?

Und trotzdem musste ich mich mehrfach, schriftlich wie mündlich damit befassen. Die ursprüngliche Vereinbarung zw. der Bearbeiterin und mir hat zunächst nicht funktioniert (Kopie KFZ-Schein hinschicken) und es wurde mit Zwangsmassnahmen gedroht obwohl ich sofort das gemacht habe was mir "aufgetragen" wurde.
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
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Ich schreibs mal so das auch Du das verstehst: ICH habe NICHTS falsch gemacht. Ich habe ein Pickerl gekauft, bin 126 km/h gefahren wo 130 km/h erlaubt sind, WENN man ein E-Auto hat. Dies mit einem Fahrzeug das EINDEUTIG nur ein E-Auto sein kann, weil dieser Hersteller keine ICE Autos baut, mit DEM E-Auto Kennzeichen das ich bekommen KANN in meinem Heimatland. Jetzt verstanden ?
Und Du bist der Meinung die Behörde muss nun bei jedem Fahrzeug/Kennzeichen nachsehen ob es nur ein E Auto sein kann?

Auch Du darfst Dich direkt entschuldigen für diese Unterstellung. kriegste aber bestimmt nicht auf die Kette ?
Mit der Polemik und Bananenrepublik reicht es nun langsam.
 
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Michel_1250

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Und Du bist der Meinung die Behörde muss nun bei jedem Fahrzeug/Kennzeichen nachsehen ob es nur ein E Auto sein kann?
Natürlich. Alles andere ist Beweislastumkehr in meinem Kosmos, speziell wenn ich ein E -Kennzeichen habe.
Deine Einlassung: "Man braucht nur diese E Kennzeichnung, wer die nicht hat ist selber Schuld."... Ohne Worte.

Mit der Polemik und Bananenrepublik reicht es nun langsam.
Und das, obwohl ich gerade von der Bananenrepublik im letzten Post gar nichts geschrieben habe ?

ist da jemand gerade auf nem Powertrip als 'Mod' ? Oder beleidigt ? Oder beides ?

DU unterstellst mir durch Implikation das ich keine E Kennzeichen am, Auto habe, schon vergessen ?

Eines der Argumente das die österreichische Behörde mir gegenüber am Telefon verwendet hat, war das 'man' eben nicht von einem E-Kennzeichen auf ein E-Auto schliessen könne - da in D auch Hybridfahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen können.

Was die Polemik betrifft: ich lasse mich ungern als Lügner bezeichnen wenn auch nur impliziert. ("stimmt ja nicht")

Ich für meinen Teil hatte ja schon geschrieben das es sicher größere Probleme gibt. Ergo werde ich es hiermit bewenden lassen.
 
Klausmong

Klausmong

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Und das, obwohl ich gerade von der Bananenrepublik im letzten Post gar nichts geschrieben habe ?
Das "Bananenrepublik" hast Du mehrfach hier im Tread benutzt.
Und auch nciht zu knapp.

ist da jemand gerade auf nem Powertrip als 'Mod' ? Oder beleidigt ? Oder beides ?
Weder noch, aber Deine Beleidigungen anderen Usern gegenüber ziehen sich durch diesen Tread wie ein Faden durch

DU unterstellst mir durch Implikation das ich keine E Kennzeichen am, Auto habe, schon vergessen ?
Hast Du vorher nie explizit erwähnt das Du das hast, erst nachdem ich das geschrieben habe.

Eines der Argumente das die österreichische Behörde mir gegenüber am Telefon verwendet hat, war das 'man' eben nicht von einem E-Kennzeichen auf ein E-Auto schliessen könne - da in D auch Hybridfahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen können.
Und in Österreich sind eben Hybridfahrzeuge nicht von der 100 km/h Beschränkung beim IGL ausgenommen.

Was die Polemik betrifft: ich lasse mich ungern als Lügner bezeichnen wenn auch nur impliziert. ("stimmt ja nicht")
Deine Polemik war seit Beginn des Postings, Anfangs noch mit Politik (wurde gelöscht) darüber hast Dich natürlich sofort aufgeregt (wobei Du Dich nicht an die Regeln - keine Politik - gehalten hast )
 
C

Christian S

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Hallo,

nachdem zwar schon alles gesagt wurde, aber nicht von jedem, gebe ich auch noch meinen Kommentar ab.

1. Das BVerfG hat 2 grotesk falsche Entscheidungen des Amtsgerichts Siegburg sowie des OLG Köln korrigiert, was dringend nötig war. Hut ab vor dem Beschwerdeführer.
Es geht nicht um 30 €, sondern darum, dass sich insbesondere (wer sonst!!!) unsere Gerichte an die Gesetz zu halten haben.

Nachlesen kann, wer mag, hier (Sind nur 5 Seiten und leicht verständlich geschrieben):

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer

Wer als Halter und Fahrzeugführer verurteilt wird muss auch beides nachweislich gewesen sein, nicht nur ersteres.

2. An diejenigen unter euch, die meinen, der sollte Eier in der Hose haben und bezahlen, etwas zum Verständnis.

Dein dir hochgeliebtes Motorrad steht als einziges Fahrzeug weit und breit in einer gottverlassenen Gegend, in der ein Mord passiert.
Tja, das wars dann: Lebenslang: Musst ja du gewesen sein. Da ist es dann mit zahlen nicht mehr getan.

Ob jemand etwas verbotenes getan hat, ist immer nach demselben Maßstab zu beurteilen, egal, ob verantwortlich Parkender, Raser, Dieb oder Mörder.
Gut so.
Wer das nicht versteht, versteht grds. rechtsstaatliche Grundsätze nicht.

Allerdings wird m.E. zu viel Aufhebens um die Entscheidung gemacht.
Offensichtlich falsche vorangegangene Entscheidungen wurden korrigiert, mehr nicht.
Die Presse hat dann mehr daraus gemacht, als dran war.
 
sigmali

sigmali

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Ich habe es jetzt auch nur quer gelesen, weil es mich ehrlich gesagt nicht sehr beschäftigt.

So wie ich es sehe, haben Bußgeldbehörde und danach das Amtsgericht die falsche Rechtsgrundlage herangezogen und einen "Bussgeldbescheid" erlassen.
Der im Urteil erwähnte § 13 StVO ist eine VERHALTENS-Vorschrift. Verstöße gg. StVO-Vorschriften können sanktioniert werden, wenn die FAHRER-Eigenschaft nachgewiesen wurde. Deshalb auch der Vorwurf "Fahrer und Halter" in dem fraglichen Bussgeldbescheid. Die Fahrereigenschaft wurde aber offensichtlich nicht nachgewiessen.

Im gesamten Urteil finde ich keine Erwähnung von der in Deutschland vor Jahren eingeführten "Halterhaftung bei Parkverstößen". Geregelt in § 25a StVG. Also eine ganz andere Baustelle, die dann greift, wenn der verantwortliche Fahrer nicht (rechtzeitig) ermittelt werden konnte. Dann wird er aber nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert, sondern er soll eine Verwaltungsgebühr ( Kostenbescheid statt Bussgeldbescheid) bezahlen. Auch hier kann er den Rechtsweg einschlagen.

Ich kann dem Urteil derzeit keinen Hinweis auf § 25 a StVG und deshalb auch noch keine "Aufhebung der Halterhaftung" entnehmen.

§ 25 a StVG

Halterhaftung

§ 13 StVO
 
Thema:

Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ???

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