Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ???

Diskutiere Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ??? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; In diesem Fall gehe ich davon aus, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist. Vereinfacht die Sache ungemein. Zum Tesla Beispiel wurde schon alles...
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ChrisAUT

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Um zum Thema zurückzukehren - eine erweiterte Halterhaftung ist auch keine Lösung.

Der Halter kann ja auch eine juristische Person sein:
"Daher wird ein Arbeitgeber bei der Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer regelmäßig von der Rechtsprechung als Halter angesehen."​

Da würden sich zumindest die Dienstwagenfahrer darüber freuen, dass sie keine Punkte mehr bekommen und Strafzettel nicht bezahlen müssen. :happyyeah:
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist. Vereinfacht die Sache ungemein.

Zum Tesla Beispiel wurde schon alles Wissenswerte gesagt. Als Bananenrepublik bezeichnet zu werden, weil man selbst keine Ahnung hat ist jedenfalls echt funny :bounce:
 
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Majo

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Der Halter schwieg, weil der Bescheid mit der angreifbaren Feststellung schon zugestellt war - man hätte halt zuerst ermitteln müssen, wer gefahren ist.
Ich bin grundsätzlich bei allem was du schreibst bei dir, weil das geltendes Recht ist und es ist auch gut so.
Allerdings liegt da ein großer Fehler im System, wenn eine Karre einen Parkverstoss begeht 😊 und man dann erstmal den Fahrer ermitteln muss. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis.
Dem könnte man nur entgegenwirken wenn man sagt, z.B. 5€ für den Parkverstoss und 250€ pauschal für Fahrerermittlung. Wer einfach zahlt riskiert keine Fahrerermittlungsgebühr.
Oder die Politik schafft klare Rahmenbedingungen für eine Halterhaftung im ruhenden Verkehr. Das ärgert dann auch den Chef bei Dienstwagen, wenn er dauernd noch draufzahlt.
 
gstrecker

gstrecker

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Ich bin grundsätzlich bei allem was du schreibst bei dir, weil das geltendes Recht ist und es ist auch gut so.
Allerdings liegt da ein großer Fehler im System, wenn eine Karre einen Parkverstoss begeht 😊 und man dann erstmal den Fahrer ermitteln muss. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis.
Dem könnte man nur entgegenwirken wenn man sagt, z.B. 5€ für den Parkverstoss und 250€ pauschal für Fahrerermittlung. Wer einfach zahlt riskiert keine Fahrerermittlungsgebühr.
Oder die Politik schafft klare Rahmenbedingungen für eine Halterhaftung im ruhenden Verkehr. Das ärgert dann auch den Chef bei Dienstwagen, wenn er dauernd noch draufzahlt.
das ist doch in jeder Benutzungsvereinbarung von Dienstwagen geregelt wer die Knöllchen bezahlt. Nämlich der Nutzer.
 
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Biker-Gina

Biker-Gina

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Richtig.

Es gilt eben nicht überall automatisch für E Fahrzeuge sondern nur auf bestimmten Strecken und mit grünem Nummernschild.

Und eben nicht pauschal wie behauptet wurde!
Das weiß sogar ich als Deutsche...

Bei Firmenfahrzeugen kommt das Pickerl mit der Post und dem Hinweis, den Fahrer des Fahrzeuges zu benennen.
Auch mit Foto, sofern es eines gibt.

In meiner alten Abteilung hab ich dann schon mal ein "Wanted" Plakat gebastelt und schön aufgehängt.
:wub:
Da passens dann aber auf, dass keines mehr kommt. :lalala:
 
Grazyman

Grazyman

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In meiner alten Abteilung hab ich dann schon mal ein "Wanted" Plakat gebastelt und schön aufgehängt.
:wub:
Da passens dann aber auf, dass keines mehr kommt. :lalala:
Wenn das bei uns passieren würde, und irgendwer ein Blitzerfoto von mir am schwarzen Brett aufhängen würde, könnte derjenige sich aber warm anziehen.🤷🏻‍♂️😳😎
 
QVIENNA

QVIENNA

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Das ist kein Luftreinhaltungsgesetz sonder eine Immissionsschutzgesetz ( geht auch um Lärmesmissionen usw)
Das war ziemlich sicher der IGL zwischen Salzburg und Golling. Die Aussendung geht nach Kennzeichen und nicht nach Kfz Art. Da schaut sich keiner an, welches Fahrzeug da betroffen sein könnte. Also insofern ist „probieren kann man‘s ja“ ein nicht zutreffendes Argument.
 
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Michel_1250

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Zum Tesla Beispiel wurde schon alles Wissenswerte gesagt. Als Bananenrepublik bezeichnet zu werden, weil man selbst keine Ahnung hat ist jedenfalls echt funny :bounce:
Ich zitiere den ADAC:
"Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland
Seit Anfang 2021 gilt diese Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war sie an Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen gekoppelt. Diese Ungleichbehandlung wurde nach einer Intervention der EU-Kommission aufgehoben."


Ist schon doof wenn man keine Ahnung hat, gell ? Echt funny...quasi. :bounce: Googlen muss man halt auch können...

Darfst Dich gerne Entschuldigen, mein lieber Plauderer, genauso wie der Rest der Bescheidwisser....selbst die Deutschen die das alles so wissen....

Ein weiterer, logischer Hinweis ist die Tatsache das Österreich auf die Strafe verzichtet hat nach meiner Intervention. Aber das glaubt Ihr ja nicht weil Ihr recht habt ?
 
Klausmong

Klausmong

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Konkret ist das vor allem auf der Inntalautobahn A12 oder der Westautobahn A1 der Fall.
Gilt eben nicht überall !!!
 
br60

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Da hab es einen Film, da wurde der Kleinwagen einer Lehrerin von vielen Händen ins Halteverbot verbracht....
 
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ChrisAUT

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Ich zitiere den ADAC:
"Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland
Seit Anfang 2021 gilt diese Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war sie an Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen gekoppelt. Diese Ungleichbehandlung wurde nach einer Intervention der EU-Kommission aufgehoben."


Ist schon doof wenn man keine Ahnung hat, gell ? Echt funny...quasi. :bounce: Googlen muss man halt auch können...

Darfst Dich gerne Entschuldigen, mein lieber Plauderer, genauso wie der Rest der Bescheidwisser....selbst die Deutschen die das alles so wissen....

Ein weiterer, logischer Hinweis ist die Tatsache das Österreich auf die Strafe verzichtet hat nach meiner Intervention. Aber das glaubt Ihr ja nicht weil Ihr recht habt ?

Du hast gar nix verstanden, oder? Mit der grünen Tafel wirst du von der Software automatisch ausgesiebt, mit jeder anderen Tafel bekommst du ein Ticket. Auch als österreichischer Autofahrer mit einer "nicht grünen" Tafel auf einem Tesla, denn die grüne Tafel ist ein Kann und kein Muss. Wenn man dann ein Ticket bekommt, egal ob Deutscher, Ösi oder Franzose, dann kann man Einspruch erheben und diesen entsprechend begründen.

Aber uns als Bananenstaat hinzustellen, ist ein starkes Stück. Bleibt lieber daheim mit deinem TESLA.
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Ich zitiere den ADAC:
"Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland
Seit Anfang 2021 gilt diese Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war sie an Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen gekoppelt. Diese Ungleichbehandlung wurde nach einer Intervention der EU-Kommission aufgehoben."


Ist schon doof wenn man keine Ahnung hat, gell ? Echt funny...quasi. :bounce: Googlen muss man halt auch können...

Darfst Dich gerne Entschuldigen, mein lieber Plauderer, genauso wie der Rest der Bescheidwisser....selbst die Deutschen die das alles so wissen....

Ein weiterer, logischer Hinweis ist die Tatsache das Österreich auf die Strafe verzichtet hat nach meiner Intervention. Aber das glaubt Ihr ja nicht weil Ihr recht habt ?
Schön, dass du keine Strafe zahlen musstest.

E ist nicht gleich E bei IG-L.

Von dieser Ausnahme sind nur reine elektrobetriebenen Autos mit deutschem E-Kennzeichen betroffen. Die dürfen 130 fahren.

Ein Tesla ohne E-Kennzeichen hat da schon Pech gehabt. Auch die Hybrid Fahrzeuge.
 
KAlaus

KAlaus

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Ein Tesla ohne E-Kennzeichen hat da schon Pech gehabt. Auch die Hybrid Fahrzeuge.
Wobei DAS natürlich auch ein bisschen bescheuert ist - auch wenn man über die Nachhaltigkeit des "Apple auf Rädern" streiten kann: unstrittig wie bei fast keinem anderen Hersteller ist doch, dass ein Tesla immer "rein elektrisch" bedeutet...
Bei anderen rein-E-Marken wie Polestar etc. ist der Bekanntheitsgrad vielleicht noch nicht so gross, da reicht aber doch dann auch ein Fahrzeugschein als Nachweis... Und das Hybridfahrzeuge von jeglicher Bevorzugung ausgeschlossen gehören, da sind wir uns ja sowieso alle einig (BITTE SIGNATUR BEACHTEN - DANKE!)
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Wobei DAS natürlich auch ein bisschen bescheuert ist - auch wenn man über die Nachhaltigkeit des "Apple auf Rädern" streiten kann: unstrittig wie bei fast keinem anderen Hersteller ist doch, dass ein Tesla immer "rein elektrisch" bedeutet...
Bei anderen rein-E-Marken wie Polestar etc. ist der Bekanntheitsgrad vielleicht noch nicht so gross, da reicht aber doch dann auch ein Fahrzeugschein als Nachweis... Und das Hybridfahrzeuge von jeglicher Bevorzugung ausgeschlossen gehören, da sind wir uns ja sowieso alle einig (BITTE SIGNATUR BEACHTEN - DANKE!)
Ja, andere Länder andere Sitten.

So mancher findet das E hinten im Nummernschild halt "unästhetisch", verzichtet dabei aber auf die Vorteile in D:

Vorteile des Elektromobilitätsgesetzes:

Fahren auf Bus- und anderen Sonderspuren. reduzierte oder vollständig erlassene Parkgebühren. Nutzung von reservierten öffentlichen Parkplätzen (mit oder ohne Ladestation) aufgehobene Durch- und Zufahrtsbeschränkungen, die etwa auf Lärm- oder Abgasschutz abzielen.

Bei fehlendem E wird's dann teuer... :eekek: :lalala:
Oder: Wer schön sein will darf leiden...
 
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Randyacres

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Da hab es einen Film, da wurde der Kleinwagen einer Lehrerin von vielen Händen ins Halteverbot verbracht....
wir haben das damals nicht gefilmt, allerdings gemacht. Aber so ein Opel GT wie der unseres Arschloch Sportlehrers wiegt ja auch nix ;o)
 
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Muellermann

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wir haben das damals nicht gefilmt, allerdings gemacht. Aber so ein Opel GT wie der unseres Arschloch Sportlehrers wiegt ja auch nix ;o)
Ich habe mal "gehört", dass das mit einem Panda auch ging. Zur Mauer war 1 cm Platz und zum Baum auch. :cool:
 
Thema:

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