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ChrisAUT
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist. Vereinfacht die Sache ungemein.Um zum Thema zurückzukehren - eine erweiterte Halterhaftung ist auch keine Lösung.
Der Halter kann ja auch eine juristische Person sein:
"Daher wird ein Arbeitgeber bei der Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer regelmäßig von der Rechtsprechung als Halter angesehen."
Da würden sich zumindest die Dienstwagenfahrer darüber freuen, dass sie keine Punkte mehr bekommen und Strafzettel nicht bezahlen müssen.
Zum Tesla Beispiel wurde schon alles Wissenswerte gesagt. Als Bananenrepublik bezeichnet zu werden, weil man selbst keine Ahnung hat ist jedenfalls echt funny