M
Majo
Rechtlich war das Urteil wohl ok. Aber letztlich fehlt es halt an Rahmenbedingungen nämlich der ausdrücklichen Halterhaftung mindestens im ruhenden Verkehr.
So ein Pipifax ob in dem Bescheid Fahrer steht darf doch da keine Rolle spielen. Ein Bildbeweis der Karre mit abgelaufener Parkscheibe mit Datum und Uhrzeit muss völlig ausreichend sein. Halter zahlt und kann es sich ja beim Fahrer holen.
Wenn Falschparken künftig nicht mehr sanktioniert werden kann, führt das zur absoluten Parkanarchie. Die Hauptleidtragenden werden Kinder, Radfahrer und Fußgänger sein.
Das kann keiner wollen. Bin gespannt wie es sich entwickelt.
Das Thema Punkt beim Parken auf Fuß- und Radwegen mit Behinderung ist aus genannten Gründen auch ein zahnloser Tiger. Hier hat sich in meiner Wahrnehmung auch gar nichts verbessert.
So ein Pipifax ob in dem Bescheid Fahrer steht darf doch da keine Rolle spielen. Ein Bildbeweis der Karre mit abgelaufener Parkscheibe mit Datum und Uhrzeit muss völlig ausreichend sein. Halter zahlt und kann es sich ja beim Fahrer holen.
Wenn Falschparken künftig nicht mehr sanktioniert werden kann, führt das zur absoluten Parkanarchie. Die Hauptleidtragenden werden Kinder, Radfahrer und Fußgänger sein.
Das kann keiner wollen. Bin gespannt wie es sich entwickelt.
Das Thema Punkt beim Parken auf Fuß- und Radwegen mit Behinderung ist aus genannten Gründen auch ein zahnloser Tiger. Hier hat sich in meiner Wahrnehmung auch gar nichts verbessert.