Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ???

Diskutiere Bundesverfassungsgericht kippt Halterhaftung ??? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Rechtlich war das Urteil wohl ok. Aber letztlich fehlt es halt an Rahmenbedingungen nämlich der ausdrücklichen Halterhaftung mindestens im...
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Majo

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Rechtlich war das Urteil wohl ok. Aber letztlich fehlt es halt an Rahmenbedingungen nämlich der ausdrücklichen Halterhaftung mindestens im ruhenden Verkehr.
So ein Pipifax ob in dem Bescheid Fahrer steht darf doch da keine Rolle spielen. Ein Bildbeweis der Karre mit abgelaufener Parkscheibe mit Datum und Uhrzeit muss völlig ausreichend sein. Halter zahlt und kann es sich ja beim Fahrer holen.
Wenn Falschparken künftig nicht mehr sanktioniert werden kann, führt das zur absoluten Parkanarchie. Die Hauptleidtragenden werden Kinder, Radfahrer und Fußgänger sein.
Das kann keiner wollen. Bin gespannt wie es sich entwickelt.
Das Thema Punkt beim Parken auf Fuß- und Radwegen mit Behinderung ist aus genannten Gründen auch ein zahnloser Tiger. Hier hat sich in meiner Wahrnehmung auch gar nichts verbessert.
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Soweit ich von hier erkennen kann gilt
"Allerdings kann die Aussageverweigerung dazu führen, dass die Behörden erst recht von der Fahrereigenschaft des Halters ausgehen. In diesem Fall kehrt sich die Beweislast um: Nun muss der Halter nachweisen, dass er nicht gefahren ist. [...] Verweigert der Halter jedoch die Aussage dazu, wer gefahren ist, kann sich die Beweislast umkehren. Dann muss der Halter nachweisen, dass er nicht der Fahrer war. Dieser Entlastungsbeweis kann schwierig sein."​

Der Halter schwieg, weil der Bescheid mit der angreifbaren Feststellung schon zugestellt war - man hätte halt zuerst ermitteln müssen, wer gefahren ist.

(Du hast Recht - ich habe gemutmaßt, dass wenn der Halter bis zum Verfassungsgericht geht, er wohl einen Nachweis haben wird, dass er nicht selbst gefahren ist, auch hinsichtlich der genannten aber nicht befragten Zeugin.)

Der Staat sollte ja nicht erstmals auf Grundlage angenommener und möglicherweise falscher Tatsachen handeln und erst im Widerspruch ermitteln und korrigieren. Das ist doch letztlich, was moniert wurde.

Soviel ändert sich mEn nicht. Ist halt - wenn man doch selber gefahren ist - für den Preis eines Knöllchens kein unerhebliches Risiko. Man muss ja dann einen fingierten Entlastungsnachweis erbringen, dass man nicht gefahren ist. Ich würde es nicht machen und niemandem raten. :schulterzucken:
 
teileklaus

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Rechthaberei wenn man im Unrecht ist. Also eine Straftat verdecken will.
Ja es war mein Auto, aber man kann m i r nichts nachweisen.
Da habe ich ein anderes Rechtsempfinden.
Wenn ich von vorne geblitzt werde weil ich dort zu schnell bin, dann fühle ich mich schuldig auch wenn das Bild mein Gesicht nicht erkennen lässt. Ich würde dann nicht über 3 Instanzen klagen wollen. Auch wenn das nun nichts mit Halterhaftung zu tun hat.
 
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Michel_1250

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Hallo,

@Michel_1250

Milliardenschwere Fehlentscheidungen oder Blödsinnigkeiten der Regierung mit einem 30€ Strafzettel zu vergleichen, kann man machen, aber.....😉

Mit dem von Dir dazu geschriebenen bin ich voll bei Dir, für mich auch unverständlich, einige Entscheidungen unserer Volksvertreter.

----------

Im Grundsatz aber zu sagen, weil "der" das auch oder noch viel Schlimmeres gemacht hat, kann ich mir das auch rausnehmen, halte ich für unser Land nicht förderlich.
Das führt ins Chaos.

Ein bischen Ordnung, welche in den letzten Jahren m.M. nach mehr oder weniger verschwunden ist, sollte doch wieder hergestellt werden und da sollte jeder mal darüber nachdenken, wie er dazu bei tragen könnte, ohne mit dem Finger auf andere zu zeigen.

MfG schmio
Naja, die Mods haben ja schon fürs betreute Denken gesorgt, meinen Post also gelöscht. Damit ist DIE Gefahr ja schon gebannt.

Was ich an sich sagen wollte ist in einem Satz einer meiner Lieblingsautoren, Kempowski, gesagt:

"Sowas kommt von sowas her".

Du gewinnst mit Ehrlichkeit und Fehler eingestehen ja fast nie, meist wird einem das dann in Vorsatz umgemünzt...das spiegelt sich im Verhalten halt wieder.Und m.M.n. kommt das direkt als Spiegel 'von Oben' .... wer der "Verantwortungsträger" trägt denn wirklich Verantwortung für teilweise wirklich übelstes Versagen ?
 
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Michel_1250

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Rechthaberei wenn man im Unrecht ist. Also eine Straftat verdecken will.
Ja es war mein Auto, aber man kann m i r nichts nachweisen.
Da habe ich ein anderes Rechtsempfinden.
Wenn ich von vorne geblitzt werde weil ich dort zu schnell bin, dann fühle ich mich schuldig auch wenn das Bild mein Gesicht nicht erkennen lässt. Ich würde dann nicht über 3 Instanzen klagen wollen. Auch wenn das nun nichts mit Halterhaftung zu tun hat.
Und gehst dann auch hin und zahlst freiwillig ? Oder wenns von vorn ist und damit dein Kradkennzeichen nicht erkennbar, meldest Du Dich dann auch ? Wenn nein, dann....

Und ne Owi ist was anderes als ne Straftat...aber klar, ist jetzt Rechthaberei...
 
teileklaus

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ja wenn ich mich an diesen Blitzer erinnern kann, zahle ich auch wenn das Bild anzweifelbar wäre.
Da würde ich nicht über 3 Instanzen klagen.
Ich verleihe mein Motorrad nicht. Meine Frau fährt nicht.
Ich gehe nicht freiwillig hin und melde einen Verstoß, sondern ich erhalte eine Zahlungsaufforderung der ich nachkomme. Weil ich erwischt wurde.
So einfach ist mein Rechtsempfinden.
Genauso wie ich jemand seine von meinem unmündigen Kind die beschädigte Türe am Auto bezahle, obwohl das Kind nicht rechtsmündig ist, ich in D also nicht haftbar gemacht werden könnte.
Im Umkehrschluss erwarte ich auch dass ein anderer meinen Schaden von seinem Kind bezahlt..

Es geht mir um das Rechtsempfinden. Dass man das erst einsieht wenn man es zweifelsfrei nachgewiesen bekommen hat. ( Arsch in der Hose. Kind gezeugt ja schon, aber nein mir muss erst eine DNA das nachweisen )
 
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KrisderBiker

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Es ging hier um etwas anderes.

Ich sehe offensichtlich hier als einziger Risiken, wenn unbewiesene Behauptungen die Grundlage für Bescheide bilden können und Ermittlungen - wenn überhaupt - erst im Nachhinein stattfinden. :schulterzucken:
 
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ChrisAUT

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Es ging hier um etwas anderes.

Ich sehe offensichtlich hier als einziger Risiken, wenn unbewiesene Behauptungen die Grundlage für Bescheide bilden können und Ermittlungen - wenn überhaupt - erst im Nachhinein stattfinden. :schulterzucken:
Nein, tust du nicht. Der Grund der Anfechtung vor Gericht ist zweifelsfrei gegeben und zurecht bis in die oberste Instanz zu verfolgen. In diesem Zusammenhang ist es erstaunlich, dass die unteren Gerichte falsch entschieden haben.

Grundsätzlich finde ich die deutsche Rechtslage in dieser Sache allerdings oberdoof und stark durch die überall vorherrschende Autolobby geprägt.
 
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Michel_1250

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ja wenn ich mich an diesen Blitzer erinnern kann, zahle ich auch wenn das Bild anzweifelbar wäre.
Da würde ich nicht über 3 Instanzen klagen.
Ich verleihe mein Motorrad nicht. Meine Frau fährt nicht.
Ich gehe nicht freiwillig hin und melde einen Verstoß, sondern ich erhalte eine Zahlungsaufforderung der ich nachkomme. Weil ich erwischt wurde.
So einfach ist mein Rechtsempfinden.
Genauso wie ich jemand seine von meinem unmündigen Kind die beschädigte Türe am Auto bezahle, obwohl das Kind nicht rechtsmündig ist, ich in D also nicht haftbar gemacht werden könnte.
Im Umkehrschluss erwarte ich auch dass ein anderer meinen Schaden von seinem Kind bezahlt..

Es geht mir um das Rechtsempfinden. Dass man das erst einsieht wenn man es zweifelsfrei nachgewiesen bekommen hat. ( Arsch in der Hose. Kind gezeugt ja schon, aber nein mir muss erst eine DNA das nachweisen )
Na dann, das ehrt Dich ja. Mein Rechtsempfinden ist in etwa ähnlich, aber ohne Scham und ohne Deine Einstellung kommst in D mittlerweile weiter, so mein Empfinden.
BTW, ich habe noch nie einen Bussgeldbescheid angefochten und das waren nicht nur 2 in meinem Leben...nur zur Klarstellung.

Andererseits sind zu mindest einige Beschränkungen m.M.n. auch reiner Dummfug und als Bürger hat man keine wirklichen Hebel, daran was zu ändern. (Ich meine so Dinge wie etwa 3 Jugendliche die sich vollgesoffen nach der Disco um nen Baum wickeln auf schnurgerader Landstrasse und da werden dann 70km/h aufgestellt, weil das ja sicherer ist und beblitzt...)
 
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Michel_1250

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Grundsätzlich finde ich die deutsche Rechtslage in dieser Sache allerdings oberdoof und stark durch die überall vorherrschende Autolobby geprägt.
Nur zur Erinnerung: Du kommst aus einem Land in dem die Polizei Deine Geschwindigkeit SCHÄTZEN darf. Was m.M.n. der Willkür Tür und Tor öffnet...Es ist nicht alles schlecht in D. Und nicht alles ist besser in AUT.
Ich habe bspw. einen Bussgeldbescheid aus AUT bekommen weil ich mit meinem Tesla 130km/h gefahren bin wo 100km/h Luftreinhaltung sind (und man vollelektrisch eben doch 130 fahren darf, ganz offiziell...). Jeder der seine Sinne beieinander hat, weiß das ein Tesla nur Elektrisch betrieben werden kann. Versuchen kann mans ja, der Piefke wird schon zahlen. War übrigens gar ned so unaufwändig, der Behörde Ihr Vorhaben auszureden. Manchmal ist AUT richtig Bananenrepublikanisch unterwegs, war jedenfalls mein Eindruck. (kann D übrigens auch)
 
teileklaus

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Na dann, das ehrt Dich ja. Mein Rechtsempfinden ist in etwa ähnlich, aber ohne Scham und ohne Deine Einstellung kommst in D mittlerweile weiter, so mein Empfinden.
so weit will ich nicht kommen. es geht nur um paar Scheine, die keiner mitnimmt aber gut schlafen kann,

Ein gut Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen..

Oha Verbot wegen Luftreihaltung ist also unrechtmäßig, wenn man elektrisch fährt, darf man doch "rasen" ?
Das ist dann fast, wie wenn man mir nicht nachweisen kann , dass ich selbst geparkt habe. Da ist der saubere Elektriker gefahren. Haha der darf das.
Stimmt schon wenn der Grund Luftreinhaltung ist, der aber theoretisch wegfällt weil der Dreck ja zu Spitzenlasten ggf. in Deutschland im Kohlekraftwerk anfällt. Aber jetzt wirds OT.. sorry.

Ja mit dem Überholen bei Gegenverkehr und dann 70 Schilder aufstellen, so wird man kriminalisiert wenn man angepasst mit 110 fährt statt 70 wegen einem "suizidalen Idioten.."
 
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KrisderBiker

KrisderBiker

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Um zum Thema zurückzukehren - eine erweiterte Halterhaftung ist auch keine Lösung.

Der Halter kann ja auch eine juristische Person sein:
"Daher wird ein Arbeitgeber bei der Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer regelmäßig von der Rechtsprechung als Halter angesehen."​

Da würden sich zumindest die Dienstwagenfahrer darüber freuen, dass sie keine Punkte mehr bekommen und Strafzettel nicht bezahlen müssen. :happyyeah:
 
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Klausmong

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Nur zur Erinnerung: Du kommst aus einem Land in dem die Polizei Deine Geschwindigkeit SCHÄTZEN darf. Was m.M.n. der Willkür Tür und Tor öffnet...Es ist nicht alles schlecht in D. Und nicht alles ist besser in AUT.
Da kommt immer das Todschlagargument.

Und das stimmt so einfach nicht ganz.

Einerseits weil es praktisch seit Einführung der Laserpistolen nicht mehr angewandt wird ( ausser in extrem seltenen und schweren Fällen)
Und dann auch, weil es nur unter sehr bestimmten Umständen angewandt werden darf.

Wie zB muss mindesten 30% zu schnell sein und am Polizisten vorbeifahren usw.

Ich habe bspw. einen Bussgeldbescheid aus AUT bekommen weil ich mit meinem Tesla 130km/h gefahren bin wo 100km/h Luftreinhaltung sind (und man vollelektrisch eben doch 130 fahren darf, ganz offiziell...). Jeder der seine Sinne beieinander hat, weiß das ein Tesla nur Elektrisch betrieben werden kann. Versuchen kann mans ja, der Piefke wird schon zahlen. War übrigens gar ned so unaufwändig, der Behörde Ihr Vorhaben auszureden. Manchmal ist AUT richtig Bananenrepublikanisch unterwegs, war jedenfalls mein Eindruck. (kann D übrigens auch)
Hast Da da belegbare Quellen das man das darf oder ist das nur Deine Deutung?

Das ist kein Luftreinhaltungsgesetz sonder eine Immissionsschutzgesetz ( geht auch um Lärmesmissionen usw)
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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[...] Hast Da da belegbare Quellen das man das darf oder ist das nur Deine Deutung? [...]
Es ist wie, du richtig vermutest, diffiziler:
  • "Die Ausnahme von den IG-L-Tempolimits gilt nur für Fahrzeuge, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Diese kann seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden, ist aber nicht verpflichtend. Wer will, kann das Nummernschild mit schwarzer Schrift auf seinem E-Auto belassen – in dem Fall muss er sich aber ebenso wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor an das angegebene Tempolimit halten."
  • "Die Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge gilt nur auf Streckenabschnitten, auf denen mittels Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht wird. Solange keine entsprechenden Hinweisschilder platziert worden sind, gelten daher Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aufgrund des IG-L verordnet wurden, nach wie vor für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Antriebsart und dem Kennzeichen."
:schulterzucken:
 
Klausmong

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  • "Die Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge gilt nur auf Streckenabschnitten, auf denen mittels Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht wird. Solange keine entsprechenden Hinweisschilder platziert worden sind, gelten daher Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aufgrund des IG-L verordnet wurden, nach wie vor für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Antriebsart und dem Kennzeichen."
Richtig.

Es gilt eben nicht überall automatisch für E Fahrzeuge sondern nur auf bestimmten Strecken und mit grünem Nummernschild.

Und eben nicht pauschal wie behauptet wurde!
 
Frangenboxer

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....
Da würden sich zumindest die Dienstwagenfahrer darüber freuen, dass sie keine Punkte mehr bekommen und Strafzettel nicht bezahlen müssen. :happyyeah:
Bei uns ist immer dokumentiert, wer wann mit welchem Fahrzeug unterwegs ist. Gibt es dann Unklarheiten wegen Strafzetteln, bekommst du eine Privataudienz bei der Cheffin. Die klärt das ganz schnell.....
 
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