Thomas211
Kennst den deutschen hackerparagraphen? Ne behaupte ich mal:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(davon gibt's nochmehr)
Wie wird wohl die Forschung oder Ausbildung in Deutschland in Sachen IT sein? Wie gut wird das bsi Personal wohl sein(nein ich sag nicht das die nix können) im internationalen Vergleich?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(davon gibt's nochmehr)
Wie wird wohl die Forschung oder Ausbildung in Deutschland in Sachen IT sein? Wie gut wird das bsi Personal wohl sein(nein ich sag nicht das die nix können) im internationalen Vergleich?