BMW Connected Ride Navigator ( NVII )

Diskutiere BMW Connected Ride Navigator ( NVII ) im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Und den würdest Du bei einem Navigator 7 nicht sehen ? Da sind hunterttausende Navigatorhalterungen im Markt, die auf ein Update warten. Oft ist...
udo_muc

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Die wollen auch bei einem Nischenprodukt einen vernünftigen ROI.
Und den würdest Du bei einem Navigator 7 nicht sehen ? Da sind hunterttausende Navigatorhalterungen im Markt, die auf ein Update warten.

Oft ist es auch bei dem OEM so: Da bekommt ein Zulieferer ein grosses Stück vom Kuchen, muss aber im Gegenzug auch ein klein Volumen Projekt bedienen, das sich normalerweise nicht lohnen würde.
 
Professor

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Dan versuch das mahl an ein handy dass als navi wirt gebraucht und plaziert ist wo normal die original bmw montiert ist...auf die navi vorbereitung.
Wunsch dich viel erfolg wenn du rechtshandig bist ( cruisecontrol ein geschaltet) und am sonsten hast du eine sehr stabiele und trefsichere linke hand.
Ich wollte nur auf die für mich ungünstige Ergonomie hinweisen.
 
KlausB

KlausB

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Ihr sollt während der Fahrt ÜBERHAUPTSNIX bedienen auf einem Bildschirm, weder Navi noch Handy.
Das ist nicht nur im PKW,WoMo oder LKW verboten, das gilt auch fürs Mopped.
Das ist leider nach meinem Kenntnisstand verkehrt und wird nicht besser, wenn es Mantra-mäßig wiederholt oder in Großbuchstaben geschrieben wird. Der Text im § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO lautet:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.


Die Nutzung des Touchscreens im Auto ist also zum Beispiel dann nicht untersagt, wenn lediglich ein flüchtiger Blick für die Bedienung erforderlich ist, der den Fahrer nicht in erheblicher Weise vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Die Bedienung ist damit nicht grundsätzlich untersagt, es kommt auf die jeweiligen Begleitumstände an. Sonst wäre auch das Drehrad kaum von BMW verbaut worden, wenn die Bedienung mit kurzer Blickabwendung von der Straße verboten wäre.

In modernen PKWs finden viele Bedienungen über einen Touchscreen statt, so dass das erlaubt sein muss - bei kurzer Blickabwendung von der Straße auf den Touchscreen. Die Auswahl eines Kontaktes über irgendwelche Ziehleisten zum Telefonieren zählt sicher nicht dazu, auch wenn das manche meinen.

Ist das Navi fest angebaut, kann man durchaus kurz auf die Zoom-Buttons klicken, das ist definitiv gemäß StVO nicht verboten.

Gruß
Klaus
 
K-F

K-F

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In einem Auto kann ich viel einfacher mal eine Hand vom lenker nehmen. Mit 4 Reifen ist ein Auto deutlich Spurstabiler als ein Motorrad. Es ist somit aus meiner Sicht schon etwas ganz anderes, ob ich im Auto mal kurz eine Handbewegung zu einem weitaus größeren Touchscreen ausführe oder auf dem Motorrad, wo ich einen kleineren Screen habe, deshalb genauer schauen muss und ich bei Einhändigem fahren über eine Unebenheit mal schnell ein Problem kriegen kann.

Somit sehe ich die Aussage von Quhpilot schon als richtig an. Vielleicht nicht im Sinne des § 23 aber im Sinne des sicheren Führen eines Fahrzeugs.
 
KlausB

KlausB

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Quhpilot schrieb, dass die Bedienung verboten sei. Das ist definitiv falsch. Diese Aussage kann man nicht als richtig ansehen, wenn im $23 etwas anderes erlaubt ist.

Ist es ratsam? Das ist eine ganz andere Frage. Bei einem Zweirad ist die kurze Bedienung sicherlich für den Fahrer gefährlicher als bei einem Fahrer in einem Auto. Für das Überfahren anderer Verkehrsteilnehmer ist die Trefferquote eines Autos aufgrund der Abmessungen jedoch größer. Insofern ist die Bedienung - auch kurzfristig - nicht ratsam, trotzdem aber erlaubt.

Gruß
Klaus
 
Der mit der Q Tanzt

Der mit der Q Tanzt

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Habt ihr kein Hirn mehr zum denken.
Ob verboten oder nicht spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
Es muss nicht immer Verboten sein um etwas nicht zu tun.

Gruß Klaus
 
G

Gast 11529

Gast
Grenzwertig könnte auch die Argumentation werden wenn man mit dem Handy navigiert. Handy bedienen ist ganz sicher während der Fahrt verboten. Ob den Polizist die Navigation interessiert ? Er sieht, er bezeugt....DU hast am Handy rumgespielt während der Fahrt.......da gibts bestimmt schon reale Fälle und Gerichtsverhandlungen......
 
Eddy der Belgier

Eddy der Belgier

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So liebe Motorradfreunde, ich habe gerade von meinem Händler die Nachricht über das Navi VII erhalten.
Das neue VII kommt dieses Jahr, und ist der verbesserte Nachfolger des VI, es würde mit einem XT-Bildschirm kommen.
Aber es wird auch ein zweites Gerät rauskommen, dazu gab es wenig Infos, aber es würde nur mit der BMW APP funktionieren, wie es befestigt wird, Halterung oder sonstiges wussten sie mir nicht zu sagen.
 
trailsurfer

trailsurfer

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So liebe Motorradfreunde, ich habe gerade von meinem Händler die Nachricht über das Navi VII erhalten.
Das neue VII kommt dieses Jahr, und ist der verbesserte Nachfolger des VI, es würde mit einem XT-Bildschirm kommen.
Aber es wird auch ein zweites Gerät rauskommen, dazu gab es wenig Infos, aber es würde nur mit der BMW APP funktionieren, wie es befestigt wird, Halterung oder sonstiges wussten sie mir nicht zu sagen.
NAVI VII passt also in die bisherige BMW-Halterung für das NAVI VI und lässt sich mit dem Controlwheel bedienen. Wenn es so ist, dann wäre das ja prima. Stellt sich die Frage: Warum erst jetzt ?

Eventuell ist doch etwas dran an der Vermutung, dass Garmin und BMW abgewartet haben, bis die meisten der Geistertouchscreens "ausgestorben" sind, bwz. ausserhalb der Gewährleistungszeit liegen.
 
NineT

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So liebe Motorradfreunde, ich habe gerade von meinem Händler die Nachricht über das Navi VII erhalten.
Das neue VII kommt dieses Jahr, und ist der verbesserte Nachfolger des VI, es würde mit einem XT-Bildschirm kommen.
Aber es wird auch ein zweites Gerät rauskommen, dazu gab es wenig Infos, aber es würde nur mit der BMW APP funktionieren, wie es befestigt wird, Halterung oder sonstiges wussten sie mir nicht zu sagen.
Dann muss Dein Händler ja einiges mehr wissen als Google, wo wirklich nix aktuelles zum Navigator VII zu finden ist.
Entweder hat er Exklusiv-Infos, die dann vermutlich vertraulich wären oder die Aussage ist einfach nicht belastbar. Oder die Such-Engine von Google hat einen „weg“.
Wenn ich mit meiner persönlichen Interpretation falsch liege oder etwas übersehen habe, dann bitte ich Euch um Korrektur (und sage gleich mal „sorry“).
 
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