Ihr sollt während der Fahrt ÜBERHAUPTSNIX bedienen auf einem Bildschirm, weder Navi noch Handy.
Das ist nicht nur im PKW,WoMo oder LKW verboten, das gilt auch fürs Mopped.
Das ist leider nach meinem Kenntnisstand verkehrt und wird nicht besser, wenn es Mantra-mäßig wiederholt oder in Großbuchstaben geschrieben wird. Der Text im §
23 Abs. 1a Satz 1 StVO lautet:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Die Nutzung des Touchscreens im Auto ist also zum Beispiel dann nicht untersagt,
wenn lediglich ein flüchtiger Blick für die Bedienung erforderlich ist, der den Fahrer nicht in erheblicher Weise vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Die Bedienung ist damit nicht grundsätzlich untersagt, es kommt auf die jeweiligen Begleitumstände an. Sonst wäre auch das Drehrad kaum von BMW verbaut worden, wenn die Bedienung mit kurzer Blickabwendung von der Straße verboten wäre.
In modernen PKWs finden viele Bedienungen über einen Touchscreen statt, so dass das erlaubt sein muss - bei kurzer Blickabwendung von der Straße auf den Touchscreen. Die Auswahl eines Kontaktes über irgendwelche Ziehleisten zum Telefonieren zählt sicher nicht dazu, auch wenn das manche meinen.
Ist das Navi fest angebaut, kann man durchaus kurz auf die Zoom-Buttons klicken, das ist definitiv gemäß StVO nicht verboten.
Gruß
Klaus