SQ18
...war halt gut getrolltinteressant zu lesen, wie engagiert Hypothesen formuliert und bewertet werden.
...war halt gut getrolltinteressant zu lesen, wie engagiert Hypothesen formuliert und bewertet werden.
genau darüber scheiden sich ja die Geister.....Karli sagt..... Und wenn ich seine Beiträge lese, glaub ich mal 30%
70-80 m sehe ich nicht als riskantes Vorfahrtnehmen......Karli hat sich entschieden, nicht zu bremsen und unerlaubt überholt und dafür eine lächerlich hohe Strafe kassiert.
Thats it!
80m !!!!! Ja um Himmels Willen, wie weit sollen sie denn noch entfernt sein?gehe ich davon aus, dass hier schon eine gewisse Gefährdunng durch zu forsches Einfahren in die Vorfahrtstraße vorlag.
Aber bitte nur deinen Beitrag.80m !!!!! Ja um Himmels Willen, wie weit sollen sie denn noch entfernt sein?
105 km/h... wie hoch war denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Nachrangstraße?
Bitte in den Witzefred verschieben.
Du bremst mit den Schuhen?
Ich hatte einen Link aus der Motorrad gepostet, reiner Bremsweg bei 100km/h bei einem Motorrad real 35 Meter.Bei einer normalen Bremsung beträgt der Anhalteweg aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h laut Faustformel
(A= V/3 + V/10 × V/10) ca.
130 m was bekanntlich größer als 80 m ist.
Ein Zusammenstoß wäre also nur durch eine Gefahrbremsung zu vermeiden.
Was reitest du da jetzt auf Bremswegen rum?? der Mann WOLLTE nicht bremsen, hat sich entschieden zu überholen etc....Aber bitte nur deinen Beitrag.
Bei einer normalen Bremsung beträgt der Anhalteweg aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h laut Faustformel
(A= V/3 + V/10 × V/10) ca.
130 m was bekanntlich größer als 80 m ist.
Ein Zusammenstoß wäre also nur durch eine Gefahrbremsung zu vermeiden.
Gruß Thomas
Lebenserfahrung: Auch einer Rennleitung passiert mal ev. ein Fehler, (zu knapp rausgefahren) aber dass man dann bezahlen muss, halte ich für ein Märchen.Zitat TE 1. Beitrag
Ich entgegnete, dass es wohl ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wahr (sic) , weil sie mir grob fahrlässig die Vorfahrt genommen hatten!
Die 25 Eier sind bei JEDEM der hier diskutierten Szenarien ein Geschenk!Wenn sich der TE so artikuliert wie teilw. hier im Forum, dann waren die 25 Eier noch ein Geschenk
Egal was und welches Szenario es überhaupt war ... wir sind mittlerweile bei #130 ...Die 25 Eier sind bei JEDEM der hier diskutierten Szenarien ein Geschenk!
Google doch einfach mal selber Anhalteweg und Bremsweg, da stehen diese überschlägigen Formeln für normale Bremsung und Gefahrbremsung..Ich hatte einen Link aus der Motorrad gepostet, reiner Bremsweg bei 100km/h bei einem Motorrad real 35 Meter.
Bei einer Reaktionszeit von 0,5 - 1 sec ( was extrem viel ist ) beträgt der gesamte Anhaltewege ( mit Bremsweg ) ca 58 Meter.
Wer dann 130 Meter benötigt, der mußte vorher noch aufgeweckt werden oder hat noch Trommelbremsen an der GS
Du vergisst nur dabei, dass sich das "Hinderniss" vom Bremsenden weg entfernt, da es (hoffentlich) Gas gibt!Aber bitte nur deinen Beitrag.
Bei einer normalen Bremsung beträgt der Anhalteweg aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h laut Faustformel
(A= V/3 + V/10 × V/10) ca.
130 m was bekanntlich größer als 80 m ist.
Ein Zusammenstoß wäre also nur durch eine Gefahrbremsung zu vermeiden.
Gruß Thomas
Es geht nicht darum auf den Bremsweg herumzurreiten, sondern zu erklären, warum offensichtlich der TE ein Ausweichmanöver vorgezogen hatte.Was reitest du da jetzt auf Bremswegen rum?? der Mann WOLLTE nicht bremsen, hat sich entschieden zu überholen etc....
Hab ich nicht vergessen sondern unterschlagen mangels fehlender Daten. (Z.B. bog die Polizei aus dem Stand ein? oder .... usw.) Dein " hoffentlich" ist eine ziemlich ungenaue Angabe für a= ?.Du vergisst nur dabei, dass sich das "Hinderniss" vom Bremsenden weg entfernt, da es (hoffentlich) Gas gibt!
Die anderen Zitate vom Themenstarter (auch in anderen Beiträgen) schenke ich mir/uns. Dass er sich gerne über Fehlverhalten Dritter aufregt und selber Dank 64 Lebensjahren und Rennstreckenerfahrung eher zu den routinierten Verkehrsteilnehmern zählt, ergibt sich jedenfalls daraus.ich lege mich auch gerne mal mit der Justiz/Polizei an, wenn ich mich im Recht sicher weiss. z.B. folgende Situation: Am Kesselberg hat ein Polizist fleißig die Biker kontrolliert. U.a, ob Kennzeichen im Winkel sind, Rückstrahler vorhanden und besonders hat er sich aufgegeilt, wenn die Spiegel nach unten montiert waren.
Der hat dann 60€ abkassiert. Das habe ich dann mal bei meiner BMW auch gemacht und die Spiegel nach unten montiert und dann waren auch bei mir 60 € fällig. Mit der Begründung " das sei unzulässig" habe ich mich nicht zufrieden gegeben und Einspruch eingelegt. Habe dann die Gesetze gewälzt mit dem Ergebnis, das es 7 Din A4 Seiten gibt, die das Anbringen der Spiegel vorschreiben. Das Verfahren wiúrde daraufhin eingestellt und KFB hat dann aus den 60€ Ordnungswiddrigkeit eine Verwarnung zu 20 € abgeändert. Ich wollte dann wissen, warum es denn, wenn es erlaubt ist diese Spiegel nach unten zu montieren, immer noch ein Verwarnungsgeld ausgestellt wird. Begründung: Die Dekra hatte damals vor ca 3 Jahren gemeint, dass es immer noch ein Risiko sei, falls die Spiegel nicht exakt eingestellt sind, so dass der Fahrer beim Benutzen der Spiegel auch nur leicht nach unten schauen muss, um im Spiegel den nachfolgenden Verkehr ausreichend beobachten zu können, dann von der Fahrbahn abgelenkt sei.
Also Leute, auf der Brennsuppen bin ich gewiss nicht daher gekommen, gell
Falsch,ich passe genau in ihr Beuteschema...die Dame aus #134 ist für Euch alle ne Nummer zu groß......
Und Französisch kann sie auch noch perfekt!Falsch,ich passe genau in ihr Beuteschema...
Ja vielleicht als Opfer wie bei der schwarzen WitweFalsch,ich passe genau in ihr Beuteschema...