Und wo steht hier was von Firmennamen?
Lies dir lieber mal im amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung §96 bzw. §97 durch.
Bestätigt nur mein Geschriebenes:
§ 97
Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.
der Käpt’n, mit’m Fahrrad
Bitte, nehmen S’ (= Sie) doch Platz! Das war ’n (= ein) Bombenerfolg!
E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie