So. Jetzt hat es endlich mal einer ganz deutlich gesagt: omme67. Jetzt gilt es nur noch, nachzudenken.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg hat aber die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten über das EU-Schnellwarnsystem RAPEX ausschließlich vor unsicheren BMW Motorrädern gewarnt, von denen eine Verletzungsgefahr ausgeht, die zwischen Dezember 2002 und Oktober 2007 gebaut wurden. Und gibt dabei insbesondere das Modell BMW R1200GS an.
Warum warnt die Verkehrssicherheits-Behörde nicht auch die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten vor GS-Modellen mit anderen Produktionsdaten als Dezember 2002 bis Oktober 2007, anderen BMW-Modellen, die mit Handprotektoren ausgestattet sind, und vor Motorrad-Modellen anderer Motorrad-Hersteller, die mit Handprotektoren ausgestattet sind?
Es könnte doch nun der Eindruck bei der EU-Kommission und den zuständigen Behörder der Europäischen Union entstehen, dass da eben keine konkrete Verletzungsgefahr besteht. Warum besteht aber außerhalb des Produktionszeitraums ganz offenbar keine aktute Gefahr, so dass vor einer Verletzungsgefahr seitens der deutschen Behörden gewarnt werden muss?