Chris1965
"Der Feigling stirbt tausend Tode, der Mutige nur einen "Hi, das vergehen wurde meinerseits am 07.09.2013 begangen, am 17.02.2014 hat der Beamte Pallua Dario festgestellt das ich es bin und das Schreiben wurde mir am 26.04.2014 über die Regierung der Operpfalz in Regensburg zugestellt.
Aufgrund eines internationalen Abkommens, das ich nicht kenne, wurden sie gebeten mir das Dokument zuzustellen.
Die Strafe wird, lt. den Italienern, in der Regel in einer Höhe zwischen € 168,00 und € 674,00 geahndet.
Sie wird um ein drittel erhöht, wenn das Vergehen nach 22 Uhr und vor 7 Uhr begangen wurde.
Innerhalb 60 Tagen nach Zustellung kann ich das gesetzliche Minimum von € 184,00 (inkl. Nebenkosten € 16,00) zahlen.
Innerhalb von 5 Tagen anerkannt veringert sich die Strafe nochmal um 30%, d.h. also € 133,60.
Diese hab ich gleich bezahlt, da ich keinen Bock auf Diskussion in diesem Jahr vor Ort habe.
Ich war jetzt so oft dort und nie war was. Deshalb nehm ich das Ganze in kauf und fahr gerne wieder hin.
Komisch fand ich allerdings, dass auf dem Bild weder Datum noch Geschwindigkeit zu sehen ist, da werd ich beim Wachtmeister Dario nochmal nachhaken
Ich denke , dass innerhalb der EU die Italiener auch nicht erst nach 8 Monaten einen Strafbescheid zustellen dürfen- somit wäre das hinfällig gewesen, ja, natürlich dürfen sie 5 Jahre lang eintreiben, WENN die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden und alle Instanzen durchlaufen sind und das Urteil rechtskräftig ist .
Als ehemaliger Polizeioffizier zahle ich max. 50 % der Strafen, nicht weil es mir "geschenkt" wird, sondern weil die Behörde genug Verfahrensfehler macht, Fristen versäumt, etc. - und so, wenn man "Insider" ist, das Verfahren sich damit erledigt hat.
Oft reicht es schon, solange Einsprüche bzw. Berufungen zu schreiben, bis das ganze beim UVS endet, der ist restlos unterbesetzt und überlastet
lg
Christian