Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen : Österreich macht ernst!

Diskutiere Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen : Österreich macht ernst! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich kann mir vorstellen, dass das Thema auch bei uns wieder Fahrt aufnimmt. Der Unfall in Ludwigsburg gestern mit zwei getöteten jungen Frauen...
sigmali

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Ich kann mir vorstellen, dass das Thema auch bei uns wieder Fahrt aufnimmt.

Der Unfall in Ludwigsburg gestern mit zwei getöteten jungen Frauen. Lt. unserer Zeitung (Schwäbische Zeitung) war es ein 32-jähriger Türke, der nun in U-Haft genommen wurde. Der Fahrer des zweiten Autos (er hat es stehen gelassen und ist geflüchtet) ist noch nicht ermittelt. Es waren wohl zwei Mercedes S-Klaasen (Coupe), die sich mutmaßlich ein Rennen geliefert haben.

SWR

Ich hoffe jedenfalls, dass die Ermittler erfolgreich sind und auch den zweiten Fahrer ermitteln. Interessant wäre für mich, ob im Fahrzeug/beim Hersteller (Video-)Daten gespeichert sind (Innenkamera, Müdigkitserkennung usw.) auf die in solchen Fällen Zugriff ermöglicht wird. Ansonsten helfen hoffentlich Handydaten. Das half vor einiger Zeit auch bei einem tödlichen Unfall mit Unfallflucht bei Bad Waldsee


Und am gleichen Tag, nicht weit entfernt, auf der Autobahn bei Heilbronn ebenfalls nach einem mutmaßlichen Rennen ein Unfall. Auch hier wird nach dem zweiten Fahrer gesucht.

auch in SWR

Die Frage nach erforderlichen und zielführenden Maßnahmen wird die Gesellschaft und die Medien beschäftigen. Und die Frage beim Thema Dashcam (Schutz der Persönlichkeitsrechte wichtiger als Schutz/Hilfe nach Unfällen) :wink:
 
MarinGS

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Aus der Verkehrspsychologie sei bekannt: Je früher die Täter erwischt werden, desto höher ist die Chance, psychologisch gegenzusteuern. "Daran müssen dann auch sozialarbeiterische und therapeutische Maßnahmen geknüpft werden."

Auch geliehene Autos sicherstellen?

Und sie sieht noch einen weiteren Weg, wie Strafen nachhaltig Wirkung entfalten könnten. "Die Behörden können die Fahrzeuge inzwischen einziehen, das geht auch bei geliehenen Wagen. Es gäbe zum Beispiel die Möglichkeit, diese für einen guten Zweck zu versteigern", erklärt Zeidler. Der Täter stünde dann in der finanziellen Schuld des Autovermieters. "Das tut schon mehr weh als eine überschaubare Geldstrafe und Führerscheinentzug allein. Das sollte häufiger gemacht werden, um vor allem vor Wiederholung abzuschrecken."

ntv
 
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ChrisAUT

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Der Täter stünde dann in der finanziellen Schuld des Autovermieters.
Das ist allerdings sehr bedenklich. Wenn, dann müsste der Staat hier in die Presche springen, sprich er streckt das Geld vor und holt es sich vom betroffenen Fahrer zurück. Dem Vermieter das Risiko umzuhängen ist eigentlich undenkbar.
 
Ragnar_Borg

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Wenn, dann müsste der Staat hier in die Presche springen, sprich er streckt das Geld vor und holt es sich vom betroffenen Fahrer zurück. Dem Vermieter das Risiko umzuhängen ist eigentlich undenkbar.
Sorry, aber was hat die Allgemeinheit (Staat) damit zu tun? Der Vermieter hat den wirtschaftlichen Vorteil, mithin auch das wirtschaftliche Risiko. Dagegen sollte er sich ggf. versichern und die Kosten an die Mieter weitergebe.
 
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SU26

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Sorry, aber was hat die Allgemeinheit (Staat) damit zu tun? Der Vermieter hat den wirtschaftlichen Vortei, mithin auch das wirtschaftliche Risiko. Dagegen sollte er sich ggf. versichern und die Kosten an die Mieter weitergebe.
Damit zahlt es auch wieder die „Allgemeinheit“ also jeder anständige Fahrer.
Nein, dafür muss gezielt der jeweilige Fahrer drastisch bestraft werden! Bin kein US-Fan, aber dort gibt’s ordentlich Sozialstunden mit speziellen Outfits - das hilft vielen wieder in die richtige Spur zu kommen.
 
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Naja, daß ist halt das Unternehmerrisiko. Dagegen wird man sich vermutlich genauso wenig versichern können wie bspw. gegen eine Unterschlagung des Fahrzeuges durch den Mieter.
 
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Das ist allerdings sehr bedenklich. Wenn, dann müsste der Staat hier in die Presche springen, sprich er streckt das Geld vor und holt es sich vom betroffenen Fahrer zurück. Dem Vermieter das Risiko umzuhängen ist eigentlich undenkbar.
Da bin ich anderer Meinung. Der Vermieter wird sich dann gut überlegen wem er die Porsches und S-Audis vermietet, und ggf eine entsprechende Kaution oder Bankgarantie verlangen. Der Vermieter hat ja genauso das Risiko einer Veruntreuung, ds ist simpel wirtschaftliches Grund Einmaleins.
 
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ChrisAUT

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Was hat die Fahrzeugart damit zu tun? Rasen kannst im Grunde mit jedem Fahrzeug. Nach eurer Logik müsste auch der elterliche Wagen beschlagnahmt werden, oder von der Oma, vom Bruder, vom Freund, das Leasing Auto der Bank...you Name it.

Denn das Delikt ist ja dasselbe.

Bei uns gibt es auch die Möglichkeit der vorübergehenden Beschlagnahme des Fahrzeuges, allerdings ist die Enteignung (Versteigerung) nur bei Eigentum möglich, alles andere bekommt ein dauerhaftes Fahrverbot mit selbigen Wagen eingetragen.

Ehrlich gesagt kann ich es nicht nachvollziehen, wie man die Enteignung eines Dritten befürworten kann.
 
Klausmong

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Ehrlich gesagt kann ich es nicht nachvollziehen, wie man die Enteignung eines Dritten befürworten kann.
Das wird dann genau die Lücke sein, da man als Raser kein Auto besitzt, sondern es nur "geliehen" ist.

Damit kann man keinem Raser mehr das Auto einziehen.

Ist das allerdings nicht so, und man zieht die ein, dann müßen auch die Verleiher (sei es privat oder gewerblich) da vorsorgen das sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Kann man sicherlich versichern, dann kosten hat PS starke Autos mehr in der Vermietung.
Und die "Risikogruppe" (gibt es jetzt schon) hat es schwerer solche Autos zu bekommen.
 
GS-Matze

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Die Poser machen das doch jetzt schon so.
Die „Familie“ leased diverse Autos, gefahren wird aber immer das Fahrzeug, welches einem zufälligerweise „nicht gehört“.
Genau da will und sollte man einhaken.
 
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ChrisAUT

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Ist das allerdings nicht so, und man zieht die ein, dann müßen auch die Verleiher (sei es privat oder gewerblich) da vorsorgen das sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Nichts persönliches Klaus, aber das halte ich für groben Unfug. Keine Versicherung der Welt versichert Vorsatz.

Vielmehr wäre ein vom Gutachter geschätzter, fiktiver Erlös des Fahrzeuges demjenigen als Verwaltungsstrafe aufzuerlegen, zielführender.

Wiederholungskandidaten wird eh die Fahrerlaubnis entzogen und das Problem hat sich von selbst gelöst.
 
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nixwiefort

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Nichts persönliches Klaus, aber das halte ich für groben Unfug. Keine Versicherung der Welt versichert Vorsatz.

Vielmehr wäre ein vom Gutachter geschätzter, fiktiver Erlös des Fahrzeuges demjenigen als Verwaltungsstrafe aufzuerlegen, zielführender.

Wiederholungskandidaten wird eh die Fahrerlaubnis entzogen und das Problem hat sich von selbst gelöst.
Ein guter Teil dieser Poser hat ohnehin keine Fahrerlaubnis (mehr) , also das löst gar nix.
 
Klausmong

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Ich sehe das Problem darin, das die sich hinter "geborgten" Fahrzeugen verstecken, weil die wissen das man die dann nicht beschlagnahmen kann.

Darum wäre eine Beschlagnahmung auch bei fremdem Eigentum in meinen Augen sinnvoll.

Ich denke schon, das ein Autoverleih sich gegen sowas versichern kann, ist nur eine Frage der Höhe der Polizze.
Das muss der Kunde halt zahlen.
Und wenn nicht, dasnn müßen die Autoverleiher eben andere Mechanismen einführen, um sich abzusichern.

Derzeit werden solche Autos verborgt, mit dem Wissen was damit gemacht wird
 
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Grimm

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Einfach mal die gesetze so schreiben dass z.b. 60kmh über dem tepolimit kein verkehrsvergehen mehr ist, sondern eine straftat.
Das fahrzeug dann als tat oder beweismittel bis zum ende eines prozesses beschlagnahmen.
Das würde mir schon reichen.
Da würde sich auch ä der onkel gut überlegen ob er seinem neffen mal sein auto fürs wochenende überlässt.
 
MarinGS

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Wiederholungskandidaten wird eh die Fahrerlaubnis entzogen und das Problem hat sich von selbst gelöst.
Der Fahrer des Wagens in Ludwigsburg - ein Freund der schnellen Kisten - war bereits mehrfacher Wiederholungstäter und war wohl schon im mehrere Unfälle verwickelt.

siehe RTL


... also da hat sich kein Problem von selbst gelöst
 
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nixwiefort

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Was hat die Fahrzeugart damit zu tun? Rasen kannst im Grunde mit jedem Fahrzeug. Nach eurer Logik müsste auch der elterliche Wagen beschlagnahmt werden, oder von der Oma, vom Bruder, vom Freund, das Leasing Auto der Bank...you Name it.

Denn das Delikt ist ja dasselbe.

Bei uns gibt es auch die Möglichkeit der vorübergehenden Beschlagnahme des Fahrzeuges, allerdings ist die Enteignung (Versteigerung) nur bei Eigentum möglich, alles andere bekommt ein dauerhaftes Fahrverbot mit selbigen Wagen eingetragen.

Ehrlich gesagt kann ich es nicht nachvollziehen, wie man die Enteignung eines Dritten befürworten kann.
Naja, wie die Praxis zeigt sind meist PS starke Autos dabei involviert. 18 jährige Probeführerscheinbesitzer drücken in einem 600 PS Amg Dingens fest aufs Gas.
Fiat Panda und Dacias wurden bislang kaum als „Raserautos“ beschlagnahmt.

Ja, ich würde es begrüßen, wenn auch geliehene Autos dauerhaft beschlagnahmt werden, dann überlegt sichs Papa, ob Sohnemann die geistige Reife für den 600 PS Amg hat.
Aber ich finde , unsere aktuelle Regelung bewährt sich auch. Geliehene Autos werden vorläufig beschlagnahmt, und so hat auch der Leihpapa ein paar Wochen Zeit nachzudenken bis er sein Auto zurück bekommt.
Du überlegst doch auch vorher ob du dem xy dein 100 Ps Motorrad leihen sollst, und er damit gefahrlos umgehen kann
 
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hofmannra

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Da bin ich anderer Meinung. Der Vermieter wird sich dann gut überlegen wem er die Porsches und S-Audis vermietet, und ggf eine entsprechende Kaution oder Bankgarantie verlangen. Der Vermieter hat ja genauso das Risiko einer Veruntreuung, ds ist simpel wirtschaftliches Grund Einmaleins.
Sehe ich genau so. Das Fahrzeug ist in solch einem Fall eine Tatwaffe und gehört ohne Wenn und Aber eingezogen!
Die Vermieter müssen endlich lernen, ihre Klientel einzuschätzen. 2019 hat in Stuttgart ein 19jähriger mit einem 550PS starken geliehenen Jaguar ein junges Paar getötet, weil er bei Tempo 160 (in der Stadt!) die Kontrolle verloren hat. Welcher seriöse Vermieter leiht solch einem Jüngling ein solch potentes Auto?
Für solche Vermieter funktioniert anscheinend nur lernen durch Schmerzen.
 
Dangermouse

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Darum wäre eine Beschlagnahmung auch bei fremdem Eigentum in meinen Augen sinnvoll.
So geschieht es seit ein paar Jahren in Dänemark - egal, ob kurz geliehen oder geleast, das Auto wird eingezogen und versteigert.
Das bringt a) Leute dazu, sich es zu überlegen, wie sie fahren, und b) die Eigentümer*innen, etwas genauer hinzusehen, wem sie ein Auto leihen bzw. vermieten.
Die Raser können dann kein Unheil mehr anrichten, die Staatskasse freut sich :)
 
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