AxelF
Ich finde das auch durchaus gerechtfertigt, denn damit soll ja nicht der getroffen werden, der aus Unachtsamkeit 63 bei 50 fährt, sondern der, der eben bei 50 mit 120km/h durch die Stadt fährt (weil er zeigen muß, was für ein toller Hecht er ist).
Allerdings denke ich schon, dass das ein Problem werden kann, wenn die Autos jemand anderem gehören (z.B. Leasinggesellschaft). Klar kann man sagen, dass dann der Verursacher eben das Auto bezahlen muß. Aber dann muß man damit rechnen, dass die meisten der Verursacher ihr gemietetes/geleastes/finanziertes Auto niemals komplett bezahlen werden können. Und der Finanzierer dann auf seinem Schaden sitzen bleibt und evtl. daran auch zugrundegeht.
Nur wenn sich die Praxis der Vermietung/Verleasung von Fahrzeugen ändert (und nicht jeder Hanswurst ein 500PS-Auto mieten kann), kann das funktionieren.
Befürchte aber eher, dass dann irgendwer eine teure Versicherung gegen Beschlagnahmung erfindet...
Allerdings denke ich schon, dass das ein Problem werden kann, wenn die Autos jemand anderem gehören (z.B. Leasinggesellschaft). Klar kann man sagen, dass dann der Verursacher eben das Auto bezahlen muß. Aber dann muß man damit rechnen, dass die meisten der Verursacher ihr gemietetes/geleastes/finanziertes Auto niemals komplett bezahlen werden können. Und der Finanzierer dann auf seinem Schaden sitzen bleibt und evtl. daran auch zugrundegeht.
Nur wenn sich die Praxis der Vermietung/Verleasung von Fahrzeugen ändert (und nicht jeder Hanswurst ein 500PS-Auto mieten kann), kann das funktionieren.
Befürchte aber eher, dass dann irgendwer eine teure Versicherung gegen Beschlagnahmung erfindet...