Hi
in der aktuellen Motorrad ist ein Beitrag (Seite 8) über ein Motorrad mit abgelaufen TÜV, welches zwecks neuem TÜV bei der Werkstatt steht.
Anscheinend hat die Polizei das bemerkt und natürlich das auch beanstandet mittels Bußgeldbescheid.
So etwas ähnliches ist mir auch schon passiert. Wir haben uns damals ausgiebig mit der Polizei darüber unterhalten...
Daher:
Sollte der TÜV schon länger überzogen sein stellt das Fahrzeug so ab, dass man von der Straße aus das Kennzeichen nicht sehen kann.
Ich reihe mich in die Kolonne der Betroffenen: Fahrzeug steht auf Privatgrund, TÜV um 30 Tage überzogen (vor 30 Jahren). Am nächsten Tag hängt ein Ticket dran mit Uhrzeit 00:05. DASS ein Ticket dran war hab' ich nicht übel genommen, nur dass es exakt 5 Minuten nach "Galgenfrist" dranhing zeugt von einem A (rmleuchter) der darauf gelauert hat.
Alles Rechtens, wenn dann muss das Fahrzeug so stehen, dass das Kennz nicht zu sehen ist. Ein abgedecktes Fzg muss so abgedeckt sein, dass das Kennz sichtbar bleibt. Es sei denn auf Privatgrund. Da darf der Poli die Plane nicht lupfen.
Sicherer ist: Auch auf Privatgrund Kennzeichen abschrauben.
Den praktischen Unterschied verstehe ich zwar nicht aber die Wege der Justiz sind seltsam.
Der Poli der das Mopped "bei" der Werkstatt bemängelt hat war vielleicht der Enkel von "meinem"? Doch sicher war ihm auch nicht klar, dass das Fahrzeug "bei" einer Werkstatt steht, er dachte "öffentlicher Verkehrsraum" und handelte präventiv. Sozusagen um einen Mord zu verhindern.
Man kann seinen "Verein" unbeliebter machen als der es verdient.
gerd