Classic Sport CS
Genau
Er ist, jedenfalls wenn er (nach bzw. statt einer Anonymverfügung) eine (Aufforderung zur) "Lenker-Erhebung" bekommt.In z.B. AT gibt es die Halterhaftung. Da zahlt eben der Halter. Einen Führerschein kann man ihm ja nicht nehmen und ob er verpflichtet ist zu sagen wer der Fahrer war weiss ich nicht.
Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?Er ist, jedenfalls wenn er (nach bzw. statt einer Anonymverfügung) eine (Aufforderung zur) "Lenker-Erhebung" bekommt.
Nach mir bekanntem österreichischem Rest ist diese Auskunftsverweigerung strafbar (in mir nicht bekannter Höhe). Nach deutschem Recht jedoch nicht - also wenn's als internationales Amtshilfe-Ersuchen kommt, kann man's getrost versanden lassen (sofern man keine Angst davor hat, beim nächsten Österreich-Besuch mit dem gleichen Kennzeichen amtlich darauf angesprochen zu werden).Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?Er ist, jedenfalls wenn er (nach bzw. statt einer Anonymverfügung) eine (Aufforderung zur) "Lenker-Erhebung" bekommt.
Genau dieser Anwendungsfall wurde mit vor 25 Jahren in der Fahrschule erklärt ("warum ist der Bereich 11-12-1 der Plakette schwarz markiert? Damit ein Polizist auch aus der Entfernung anhand der "Uhrzeit-Position" gut ablesen kann, ob die HU noch gültig ist")Kann das sein, daß die Polizei hinterherfährt und mit Fernglas o.ä. die TÜV - Plaketten kontrolliert?
Schlußendlich gehts auf den Halter zurück und wird unangenehm teuer. Habe das Spiel vor 25 Jahren einmal gespielt (mit einem Mietwagen, den zu diesem Zeitpunkt ein verstorbener polnischer Bauarbeiter gelenkt hat) und war nach 2 Jahren zweiter Sieger (mit 180 statt 100 in den Tunnel). Der Mitarbeiter der Behörde hat die Vendetta aufgenommen und das bis zum Schluss als persönliches Hobby betrieben. Es waren dann 7.000 Schilling Strafe (statt ursprünglich 5000) und einen Montag Führerschein weg. Ich glaube, er war dann enttäuscht, weil ich nicht mehr beeinsprucht habe.Hi
Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?
gerd
Das Geld ist ärgerlich. Aber ein Montag ohne Führerschein sollte OK sein - da hat man früher sowieso den Rausch vom Wochenende ausgeschlafen......
Es waren dann 7.000 Schilling Strafe (statt ursprünglich 5000) und einen Montag Führerschein weg. Ich glaube, er war dann enttäuscht, weil ich nicht mehr beeinsprucht habe.
Also ich hätte Rosenmontag genommen, da fahre ich sowieso nicht. :-) :-)einen Montag Führerschein weg
Ich lass es so stehenAlso ich hätte Rosenmontag genommen, da fahre ich sowieso nicht. :-) :-)
so hat mir das der Polizist erklärt, der mich ca. 1979 auf der A3 angehalten hat, weil beim Auto meiner Eltern der TÜV abgelaufen war. Naja, waren damals 5 Mark VerwarnungGenau dieser Anwendungsfall wurde mit vor 25 Jahren in der Fahrschule erklärt ("warum ist der Bereich 11-12-1 der Plakette schwarz markiert? Damit ein Polizist auch aus der Entfernung anhand der "Uhrzeit-Position" gut ablesen kann, ob die HU noch gültig ist")
Statt aussägenWenn man den HU-Termin an den Anfang des Jahres legt, kann man mit einer Lochkreissäge die Plakette samt Untergrund aussägen. Wenn man nun das Ganze passend dreht und wieder befestigt, kann man so noch ein paar Monate heraus schinden.
Nein, das war Spaß! Nicht nachmachen, ist verboten!
Bevor das einer ernst nimmt, besser nicht:... und was lernen wir daraus?
Siegel abkleben, wenn der TÜV-Termin überzogen ist und das Motorrad in der/vor der Werkstatt steht!
Ja, es gibt entweder eine "Anonymverfügung" ( eine Strafe, die nicht auf einen Namen geht, eben anonym ) man zahlt und hat Ruhe , oder man bekommt eine sogenannte Lenkererhebung.In z.B. AT gibt es die Halterhaftung. Da zahlt eben der Halter. Einen Führerschein kann man ihm ja nicht nehmen und ob er verpflichtet ist zu sagen wer der Fahrer war weiss ich nicht.
Doch.Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?
gerd
Nach meinem Rechtsverständnis muss der Halter eines Kfz (oder der Reparateur, der es in Obhut hat) auch nicht beweisen, dass er nichts Unrechtmäßiges getan hat. Im Gegenteil: Wenn die Exekutive ihn dafür bestrafen will, dass er das Kfz ohne TÜV im öffentlichen Verkehrsraum bewegt hat, dann sollen sie ihm das beweisen.Andrerseits ist es auch schwierig zu beweisen, das daß Fahrzeug nicht bewegt wurde.