John_Stiles
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Schwieriger Sachverhalt. Ich denke den Gang zur Bank kann man sich sparen. Die sind dermaßen unter der Fuchtel der Regulierung, da bekommt man mal einfach so maximal allgemeingültige Aussagen.
Aber wie ist denn überhaupt die Rechtslage? Es scheint ja so, als dass das Auto der Bank gehört. Kann man Eigentum an einem Wirtschaftsgut gutgläubig erwerben, welches dem vermeintlichen Verkäufer, Vermittler o.ä. gar nicht gehört?
Ist das möglicherweise ähnlich wie mit Hehlerware? Daran erwirbt man formaljuristisch ja auch kein Eigentum und muss sie im Zweifel rausrücken, wenn der rechtmäßige Eigentümer auf der Matte steht.
Aber wie ist denn überhaupt die Rechtslage? Es scheint ja so, als dass das Auto der Bank gehört. Kann man Eigentum an einem Wirtschaftsgut gutgläubig erwerben, welches dem vermeintlichen Verkäufer, Vermittler o.ä. gar nicht gehört?
Ist das möglicherweise ähnlich wie mit Hehlerware? Daran erwirbt man formaljuristisch ja auch kein Eigentum und muss sie im Zweifel rausrücken, wenn der rechtmäßige Eigentümer auf der Matte steht.