Angel GT für 1200 GS voraussichtlich April 2014

Diskutiere Angel GT für 1200 GS voraussichtlich April 2014 im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo voyager, ich blicke da echt nicht mehr durch - mein Reifenhändler sagt, man brauche nach wie vor eine Freigabe weil es sonst teuer werden...
Udo

Udo

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Hallo Udo
die TÜ hat keine Reifenbindung mehr,nur die Angaben im Schein bezüglich Grösse und Traglast sind relevant,Geschwindigkeit ist egal,da im COC sogar Q Reifen (mit Aufkleber) wie der TKC 80 möglich sind.Einzig vorne und hinten muss vom gleichen Hersteller sein.Was Freigaben taugen sieht man ja am TKC 70 welcher manchmal pendelt.Hier hat die Freigabe den Vorteil das man reklamieren kann aber ansonsten:egal.
Gruss
voyager
Hallo voyager,

ich blicke da echt nicht mehr durch - mein Reifenhändler sagt, man brauche nach wie vor eine Freigabe weil es sonst teuer werden könnte und im Netz findet man diese Auffassung auch, zum Beispiel hier: https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf
Zitat "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht."

Andererseits veröffentlicht der ADAC https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen5_2015_29840.pdf
Da steht "Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden." Bei meiner 1150er standen noch Reifenfabrikate im Schein aber bei der TÜ nicht mehr, nur noch die Dimension. Danach ginge der Angel GT in Ordnung.

Aber der ADAC schreibt da auch "Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten."

Und die Empfehlung auf Seite 117 des Handbuchs der TÜ ist, nur solche Reifen zu verwenden, die von BMW getestet wurden.

Mir ist nicht 100% klar, was nun ABE-konform ist und was nicht.

Gruß, Udo
 
Maxell63

Maxell63

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TIP: einfach den neuen Skorpion Trail auf die LC aufziehen, bin den kurz gefahren, echte Empfehlung !
 
Hansemann

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Die Rechtslage ist doch einfach:

- Reifenbindung eingetragen: die gilt und ist zu beachten. Will man andere als die eingetragenen fahren, ist eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Kann vom Reifen- oder (seltener) Motorradhersteller kommen.

- keine Reifenbindung eingetragen: (oder nur eines Herstellers) dann gilt das genauso, wo ist das Problem?

Selbstverständlich müssen die anderen Vorgaben wie Größe, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex auch stimmen, in beiden o.a. Fällen.

Verkompliziert wird das erst dann, wenn man das rechtlich nachvollziehen will. Was früher in der StVZO recht einfach nachzuvollziehen war, wird jetzt durch die R 75 der EU und die 97/24, sowie ein paar weitere Vorschriften festgelegt. Das Resultat hab ich oben schon beschrieben.

Interessant ist der Begriff "Halterhaftung". Ich kenne den aus Bereich des Straßenverkehrs dahingehend, dass der Halter für Schäden haftet, die mit seinem Fahrzeug verursacht wurden. Dafür muss dann eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte abwehrt, den Halter als auf jeden Fall frei hält. Ich hab das auch schon bei Parkverstößen gehört, kann der Fahrer nicht ermittelt werden, muss der Halter zumindest für die Gebühren und Kosten haften.

Halterhaftung im Bereich Reifen hat mir aber noch keiner erklärt. Vielleicht wenn sich jemand mit einem Motorrad verletzt und das ist auf die Reifen zurückzuführen? Eher nicht, was kann ein Halter mehr tun, als nach EU-Recht zugelassene Reifen in der richtigen Größe zu montieren?

Ich hab auch schon den Begriff Produkthaftung gehört und gelesen (die Haftung, die ein Hersteller für die durch seine Produkte verursachten Schäden übernimmt.)

Kriege ich auch nicht so mit Reifen in Verbindung, dass es mich als Kunde betrifft. Auch hier, wenn die Reifen den Richtlinien entsprechen, was kann man mehr tun?

Seid froh, dass wir keine Bindung mehr haben und uns solche Diskussionen erspart bleiben.
 
Batzen

Batzen

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Es ist egal was wo auf einer Seite steht, Gerd´s Fachkompetenz bei Mopped ist unbestritten. Aber der Text ist aus 2007 auf der Seite und wenn in den COC Dokumenten nur die Größe/Geschwindigkeits- und Lastindex eingetragen ist, dann steht es einem frei, welchen Reifen man in dieser Spezifikation montiert! Da beisst die Maus keinen Faden ab, ob es jetzt eine extra eingefahrene Freigabe des Reifenherstellers für genau dieses Motorrad mit genau diesen Reifen gibt ist da unerheblich und rechtlich nicht relevant - PUNKT. Es wird kein Reifenhersteller hunderte von Freigaben für einen Reifen in einer Dimension für alle Moppeds einfahren, welche diese Dimension fahren können.
Und wer auf eine Freigabe bei seinen Reifen besteht, der hat halt weniger Auswahl.... gibt auch Scheixxreifen MIT Reifenherstellerfreigabe.
 
maxquer

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Es ist egal was wo auf einer Seite steht, Gerd´s Fachkompetenz bei Mopped ist unbestritten. Aber der Text ist aus 2007 auf der Seite und wenn in den COC Dokumenten nur die Größe/Geschwindigkeits- und Lastindex eingetragen ist, dann steht es einem frei, welchen Reifen man in dieser Spezifikation montiert! Da beisst die Maus keinen Faden ab, ob es jetzt eine extra eingefahrene Freigabe des Reifenherstellers für genau dieses Motorrad mit genau diesen Reifen gibt ist da unerheblich und rechtlich nicht relevant - PUNKT. Es wird kein Reifenhersteller hunderte von Freigaben für einen Reifen in einer Dimension für alle Moppeds einfahren, welche diese Dimension fahren können.
Und wer auf eine Freigabe bei seinen Reifen besteht, der hat halt weniger Auswahl.... gibt auch Scheixxreifen MIT Reifenherstellerfreigabe.
Was erzählst Du da? Von Pirelli gibt es 2 Reifenfreigaben für das meistverkaufte Motorrad in Deutschland! Aber es gibt keine Freigabe für den Angel Gt auf der GS! Das ist einfach Fakt.
Du kannst auf Deinem Moped fahren, was Du willst. Mir geht das ehrlich gesagt am A...h vorbei, aber erzähle nicht das Herstellerfreigaben nicht mehr erforderlich sind. Wenn es so wäre, gäbe es keine! Capiche! Keine Firma verbrennt Geld umsonst.

Gruß,
maxquer
 
Batzen

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Fahr und glaub was du willst, es juckt mich nicht ;). Es gibt halt Fakten und schwer umstösslichen Irrglauben. Ich halt mich an die gesetzlichen Fakten bei meiner freien Reifenwahl, andere dürfen sich gerne auf überflüssige Freigaben berufen, wenn man keine Reifenbindung hat. Jeder wie er es für richtig hält, aber bitte dann nicht die COC Regelungen und die damit verbundenen Vorgaben als Quatsch und sonst was betiteln.
 
voyager

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Manche brauchen halt Gürtel und Hosenträger.......
 
Robi1200

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Gibt es den Angel GT wirklich für die original-GSLC 2015? Eigentlich wollte ich dem MTN aufziehen lassen, hätte aber gerne einen Strassenreifen aufgezogen, so wie ich dies bei der R12R hatte. (ich weiss, es ist ein andere Motorrad :))

War gestern in den (heissen) Pässen, der A3 kommt bei der nächsten Möglichkeit runter. Der Reifen rutsch einfach, nicht nur auf Bitumen...zB auch auf trockenen, gestrichelten Mittelstreifen...und dies, obwohl er Reifen schön warm gefahren war.

gruss
Robi
 
Robi1200

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Den Hinterreifen gibt es 170/60(Z)R17
Vorderreifen nur der 110er
Brauche aber einen 120/70R19

Doch nicht ganz optimal :confused:

gruss
Robi
 
Batzen

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.....es ging ja in dem Thread auch um den GT für die Luftgekühlte mit dem 110/150er Reifenformat. Für die WC gibts den nicht. Da BMW und KTM ja diese Reifengrößen mit der 1190er und der neuen 12er GS aufhebracht haben, ist die Auswahl halt begrenzter als im guten alten 110/150er Standardformat.
 
Robi1200

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Da sich die neuen GSen und KTMs ja wie verrückt verkaufen, kommen sicher ein paar neue Reifenpaarungen für die Strasse auf den Markt.

gruss
Robi
 
Udo

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Hallo Udo
die TÜ hat keine Reifenbindung mehr,nur die Angaben im Schein bezüglich Grösse und Traglast sind relevant,Geschwindigkeit ist egal,da im COC sogar Q Reifen (mit Aufkleber) wie der TKC 80 möglich sind.Einzig vorne und hinten muss vom gleichen Hersteller sein.Was Freigaben taugen sieht man ja am TKC 70 welcher manchmal pendelt.Hier hat die Freigabe den Vorteil das man reklamieren kann aber ansonsten:egal.
Gruss
voyager
Es ist egal was wo auf einer Seite steht, Gerd´s Fachkompetenz bei Mopped ist unbestritten. Aber der Text ist aus 2007 auf der Seite und wenn in den COC Dokumenten nur die Größe/Geschwindigkeits- und Lastindex eingetragen ist, dann steht es einem frei, welchen Reifen man in dieser Spezifikation montiert! Da beisst die Maus keinen Faden ab, ob es jetzt eine extra eingefahrene Freigabe des Reifenherstellers für genau dieses Motorrad mit genau diesen Reifen gibt ist da unerheblich und rechtlich nicht relevant - PUNKT. Es wird kein Reifenhersteller hunderte von Freigaben für einen Reifen in einer Dimension für alle Moppeds einfahren, welche diese Dimension fahren können.
Die Rechtslage ist doch einfach:

- Reifenbindung eingetragen: die gilt und ist zu beachten. Will man andere als die eingetragenen fahren, ist eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Kann vom Reifen- oder (seltener) Motorradhersteller kommen.

- keine Reifenbindung eingetragen: (oder nur eines Herstellers) dann gilt das genauso, wo ist das Problem?
Ihr habt recht!

Ich wollte das genau wissen, habe mit BMW Motorrad Direct telefoniert und dort einen hilfreichen und kompetenten Ansprechpartner gefunden.

Es ist in der Tat ganz einfach, eigentlich sollte im Schein unter Pos. 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" stehen ob Reifenbindung besteht oder nicht. Bei mir steht da aber gar nichts, was BMW etwas wunderte. Nur so aus Neugier, steht da bei euch etwas?

Also nachschauen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Falls dort (wie bei mir) auf Seite 4 unter 50. Bemerkungen "Reifenpaar. nur von einem Herst. zul." steht bedeutet das keine Reifenbindung und somit auch keine Reifenfreigabe erforderlich. Punkt 50 wird normalerweise - so BMW - bei der Zulassung in den Schein übernommen.

Und falls Dekra oder TÜV dennoch eine Freigabe verlangt (tun die manchmal), auf die EG-Typengenehmigungsnummer (Seite 1) verweisen – damit können (und müssen) sie dann selber nachschauen.

Für mich heißt das mein nächster Reifen wird der Angel GT.

Danke für die Infos, ich hatte es ja zunächst nicht geglaubt :) Udo
 
Q...rious

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...Es ist in der Tat ganz einfach, eigentlich sollte im Schein unter Pos. 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" stehen ob Reifenbindung besteht oder nicht. Bei mir steht da aber gar nichts, was BMW etwas wunderte. Nur so aus Neugier, steht da bei euch etwas?
in Zeile 22 steht im Schein meiner TÜ aus 09/2010: "REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN *"
 
Hansemann

Hansemann

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Das ist so ziemlich das fieseste, was Dir passieren kann.

Diese Formulierung wurde eine Zeitlang automatisch durch das Programm, mit dem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgedruckt wird, automatisch eingefügt.

Die Betriebserlaubnis ist nämlich ein oft über 140 Seiten langes Dokument, welches man gar nicht so einfach einsehen kann. Es gibt eine kostenpflichtige Datenbank, die TÜV; Dekra und Konsorten einsehen können.

Im Fall der 2010 er GS steht da leider auch ne Reifenbindung drin. Erst ab LC gibt es keine mehr. Welche Reifen das in Deinem Fall genau sind, weiß ich leider nicht auswendig, aber die Erstausrüstung ist da definitiv drin und auch der TKC80.
Bei meiner 2006er waren BW 501/502, und auch der Ur-Anakee zulässig.

Für Dich bleibt leider nur die Option, entweder Reifen zu verwenden, die eine Freigabe haben, oder Dir die Mühe zu machen, jemanden zu finden, der Zugriff auf die Betriebserlaubnis hat und der Dir die Reifen raussucht. Spaßigerweise haben die aber alle auch eine Freigabe. Die in der BE freigegebenen Reifen sind allerdings alle schon länger am Markt und ich persönlich würde eher einen moderneren suchen. Viele online-Reifenhändler wie www.mopedreifen.de ein Motorradreifen-Portal mit Beratungsdatenbank haben eine Datenbank, die Dir alle Reifen mit Freigaben für Dein Modell anzeigen.
 
voyager

voyager

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Hallo
In Zeile 22 steht bei meiner 2013 TÜ garnix.Im COC unter Zeile 50 Bemerkungen:sogar B Reifen(Diagonal) oder M&S mit Geschwindigkeit Q,nicht einmal das nur Reifen eines Herstellers zulässig sind!
Gruss
voyager
 
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