Udo
Hallo voyager,Hallo Udo
die TÜ hat keine Reifenbindung mehr,nur die Angaben im Schein bezüglich Grösse und Traglast sind relevant,Geschwindigkeit ist egal,da im COC sogar Q Reifen (mit Aufkleber) wie der TKC 80 möglich sind.Einzig vorne und hinten muss vom gleichen Hersteller sein.Was Freigaben taugen sieht man ja am TKC 70 welcher manchmal pendelt.Hier hat die Freigabe den Vorteil das man reklamieren kann aber ansonsten:egal.
Gruss
voyager
ich blicke da echt nicht mehr durch - mein Reifenhändler sagt, man brauche nach wie vor eine Freigabe weil es sonst teuer werden könnte und im Netz findet man diese Auffassung auch, zum Beispiel hier: https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf
Zitat "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht."
Andererseits veröffentlicht der ADAC https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen5_2015_29840.pdf
Da steht "Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden." Bei meiner 1150er standen noch Reifenfabrikate im Schein aber bei der TÜ nicht mehr, nur noch die Dimension. Danach ginge der Angel GT in Ordnung.
Aber der ADAC schreibt da auch "Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten."
Und die Empfehlung auf Seite 117 des Handbuchs der TÜ ist, nur solche Reifen zu verwenden, die von BMW getestet wurden.
Mir ist nicht 100% klar, was nun ABE-konform ist und was nicht.
Gruß, Udo