Reform der
Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle), auf die sich Verkehrsminister der Länder am
16.4.2021 mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geeinigt haben.
Das sind die neuen Strafen und Bußgelder der StVO
● Parken auf
Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.
● Das unberechtigte Parken auf einem
Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
● Neuer Tatbestand: Wer einen
E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
● Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten
Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung auf bis zu 100 Euro.
● Das "ganz normale"
Knöllchen kostet künftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro.
● Das Durchfahren oder Nichtbilden einer
Rettungsgasse kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat
Fahrverbot.
● Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.
● Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
● Auto-Posing, das Verursachen von
unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
● Notorische
Schnellfahrer brauchen künftig ein dickes Konto. Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
Die neuen Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)
Außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)
Die neuen Regelungen sollen bis Spätsommer 2021 durch den Bundesrat und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten.