bei den beiden "berliner" Rasern und auch bei Alperer kann das niemal greifen, denn für einen Mord müßten sie bei Antritt des Rennens bereits die Absicht gehabt haben, jemanden tot zu fahren. Das bloße in Kauf nehmen, genügt hier nicht.
so auch die einhellige Meinung der RA in meinem Bekanntnekreis. Wofür hätten wir die sonst studieren lassen?
genau DESHALB ist es Mord, wenn das LG Berlin im 2. Verfahren feststellt, dass die Fahrer die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers bereits bei Antritt des Rennens "in Kauf genommen haben".
Das heißt für die Juristen, die im Studium aufgepasst haben, "bedingter Vorsatz", und das hat schon seit 100 Jahren genügt, damit ein Mord vorliegt.
ich erinnere ich gut an ein Beispiel aus dem 1. Semester, des Strafrechtsprofessors.
MAßGEBLICH ist die Vorstellung des Täters.
Beispiel: Ein großer Karton, jedenfalls groß genug, damit ein Kleinkind reinpasst, liegt auf der Straße. Ein Lkw fährt drüber. Kind tot.
Variante 1: Karton hat die Farbe der Straße, es ist dunkel. Der Lkw fährt mit Abblendlicht, ein Sachverständiger kommt zu dem Ergebnis, dass in dieser Situation der Karton nicht rechtzeitig zu erkennen war => keine Straftat
Variante 2: Der Lkw Fahrer weiß, dass da ein Kind drunter ist, deshalb fährt er gezielt drüber => offensichtlich Mord
Variante 3: Der Lkw-Fahrer sieht bei Tag den Karton, denkt sich, da kann ja wohl kaum irgendwas lebendiges drunter sein und fährt drüber => fahrlässige Tötung, da man nicht sorglos über etwas drüber fahren darf. Man darf auch keinen Felsen den Berg runterrollen lassen, weil man ja nie weiß, ob da irgendwo unten einer steht, oder im Wald blind durch die Gegend schießen usw
Variante 4: Der Lkw - Fahrer sieht auf dem Hinweg 10 Minuten vorher, dass 2 kleine Kinder am Straßenrand mit genau diesem Karton spielen. Auf dem Rückweg ist ein Kind am Straßenrand und schaut auf den Karton, das andere Kind ist nicht sichtbar. Sofern sich der Lkw-Fahrer nun denkt... speilen die etwas verstecken? Hockt das andere Kind unter dem Karton? Hmm... ich weiß das zwar jetzt nicht sicher, aber ich fahre trotzdem drüber, dann hat das Kind halt Pech gehabt, denn auf der Straße spielt man nicht => dann ist das Mord.
Habe fertig. Kannst gerne deinen RA-Freund fragen.