Hier:
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habe ich kurz nachgedacht, als aus beiden ach so...o grossen Autos Frauen ausgestiegen sind, mit je einem Kind > 7/8 jährig.
Es hatte noch viele freie Plätze, aber nicht so nahe beim Eingang.
Meine Frau war zum Glück für die Damen nicht dabei.
Josef
was ist denn da nicht iO?
Bei Frauenparkplätzen und Mutter-Kind-Parkplätzen handelt es sich um gesondert ausgewiesene Parkflächen. Ihre Kennzeichnung erfolgt durch ein spezielles Hinweisschild, das entweder direkt auf einen Frauenparkplatz hinweist oder eine erwachsene Frau mit einem Kind zeigt.
Frauenparkplätze wurden in den 1990er Jahren eingeführt. Die Parkflächen sind in der Regel heller beleuchtet als andere Parkplätze und befinden sich üblicherweise näher an Fluchtwegen und Ausgängen. An einigen Standorten sind Frauenparkplätze zusätzlich mit einer Videoüberwachungsanlage versehen. Auf diese Weise soll weiblichen Autofahrerinnen ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt werden – vor allem in besonders dunklen Parkhäusern bzw. auf abgelegenen Parkplätzen.
Mutter-Kind-Parkplätze sind speziell für hochschwangere Frauen und Personen mit kleinen Kindern vorgesehen. Sie sind etwas breiter als herkömmliche Parkplätze. Auf diese Weise fällt es leichter, Kinder bei weit geöffneten Türen aus dem Auto zu heben oder in den Kindersitz zu setzen. Darüber hinaus befinden sich Mutter-Kind-Parkplätze häufig nahe am Ein-/Ausgang eines Gebäudes. Parkplatz-Nutzer mit Kind müssen also eine geringere Wegstrecke zurücklegen.
Der Gesetzgeber kennt weder Frauenparkplätze noch Mutter-Kind-Parkplätze. Beide Parkflächen sind in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gesondert geregelt. Das bedeutet: Bei der Ausweisung eines Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatzes handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, nicht um ein Gebot. Dies gilt jedoch nur auf öffentlichen Parkplätzen bzw. öffentlichen Parkhäusern, da nur hier die StVO gilt.
Anders sieht es auf privaten Parkflächen aus. Parkhaus-Betreiber oder Supermarkt-Inhaber dürfen eigene Regeln für die Nutzung ihrer Parkflächen festlegen. Sie können auch darauf bestehen, dass diese Parkflächen eingehalten werden. Wer unberechtigt auf einem Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz parkt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge, die einen Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz unberechtigt nutzen, vom Parkplatz-Eigentümer abgeschleppt werden – auf Kosten des Fahrzeug-Halters.
Frauenparkplätze find ich gut und die Nutzung durchaus gerechtfertigt...