sampleman
Ich bin kein Jurist, aber auch Reparaturen unterliegen einer Gewährleistung. Ich glaube nicht, dass Bowdenzüge als typische Verschleißartikel betrachtet werden. Wenn dir einer so ein Ding einbaut, muss er auch dafür gerade stehen, dass es ein Minimum an Zeit hält. Und in den ersten sechs Monaten muss er beweisen, dass es nicht seine Schuld war, dass das Teil kaputt gegangen ist. Deshalb weigern sich auch so viele Händler, mitgebrachte Teile einzubauen.ein Bowdenzug hat eine Gewährleistung? Ist da ganz einfach der Nippel abgegangen, sodass man von einem Produktionsfehler sprechen kann, so kann ich das gerade noch verstehen, ansonsten fällt das für mich unter normalen Verschleiss, die Folgen für Dich unter allgemeines Lebensrisiko. Hätte Dich ja keiner davon abgehalten, ohne Kupplung weiter zu fahren, das hätte ich gemacht, wenn ich es eilig gehabt hätte
Allerdings enden die Gewährleistungspflichten beim eingebauten Teil. Theoretisch könnte der Händler auch rückabwickeln, d.h. Dir einfach das Geld für den Einbau und das Teil zurückgeben. Es dürfte schwer sein, ihn in HFtung für Umstände zu nehmen, die du durch das Problem hattest.
Sampleman