S
Schlonz
Du hattest eine 1,5 stündige Verzögerung, weil Du nach 70 Minuten telefonischer Abklärungsversuche der Gewährleistungssituation mit dem Handy aus dem Ausland erst mit Deiner Reparatur angefangen hast. Somit kamst Du nicht mehr rechtzeitig und es entstand ein Schaden. Wer, wenn nicht Du, sollte ehrlicherweise für diesen entstandenen Schaden verantwortlich sein? Mann, Mann, MannGuten Morgen an alle,
so, jetzt mal Fakt.
Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der HWK Kassel sieht es rechtlich nämlich so aus:
Der Ausfall ist durch das von der Werkstatt eingebaute Orginal- ET hervorgerufen worden. Somit besteht während der Garantiezeit innerhalb von 6 Monaten auch Schadensersatzanspruch auf Folgekosten!
Somit brauch sich in Zukunft keiner mehr vom Händler einfach so abspeisen lassen.
Ich werde jetzt einen netten Brief an meinen Händler schreiben.
Grüße Müsli