Action -Cam Verbot in Österreich

Diskutiere Action -Cam Verbot in Österreich im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Du, C-Treiber, kannst du das mal lassen, andere Berufsgruppen (neben anderen Ländern) herabzuwürdigen? Es gibt hier sicher welche, die so einem...
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Na also.


Viel wichtiger fände ich allerdings, das die jewiligen Landestrachtenvereine samt ihrer Mützenständer darüber informiert werden, dass ihre Auslegung falsch ist.


Was nutzt mir nen Onlineartikel, wenn der Dorfpolizist nicht informiert ist?



Du, C-Treiber, kannst du das mal lassen, andere Berufsgruppen (neben anderen Ländern) herabzuwürdigen?

Es gibt hier sicher welche, die so einem Berufsstand angehören und ungern mit Mützenständer betitelt werden.

Das was du von dir gibst, ist weder witzig, noch cool - sondern nur peinlich für einen 50jährigen.

Ich hoffe, du brauchst nicht mal so einen Mützenständer.

Du wirst immer unerträglicher.
 
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Woidl

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Dann erwarte ich unbedingt ein Foto von Dir und Deinem Mopped neben der Ortstafel "Edelschrott", der Ort (nomen est omen) ist ja nicht weit weg....
Er könnte auch über´s Mühlviertel fahren und dann neben der Ortstafel von "Hühnergeschrei" auch ein Bild machen! ;)
Allerdings sind dort kaum mal Hühner zu sehen! :p
 
Wolfgang

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Dann erwarte ich unbedingt ein Foto von Dir und Deinem Mopped neben der Ortstafel "Edelschrott", der Ort (nomen est omen) ist ja nicht weit weg....
Er könnte auch über´s Mühlviertel fahren und dann neben der Ortstafel von "Hühnergeschrei" auch ein Bild machen! ;)
Allerdings sind dort kaum mal Hühner zu sehen! :p
Ich werde schauen, was sich machen lässt. Das sollte sich auf den ersten Blick bei der Tourenplanung ausgehen... ;)
 
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Er könnte auch über´s Mühlviertel fahren und dann neben der Ortstafel von "Hühnergeschrei" auch ein Bild machen! ;)
Allerdings sind dort kaum mal Hühner zu sehen! :p
aber wenn Wolfgang durchbraust, viel Geschrei.......der wenigen Hühner;)
 
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Du, C-Treiber, kannst du das mal lassen, andere Berufsgruppen (neben anderen Ländern) herabzuwürdigen?

Es gibt hier sicher welche, die so einem Berufsstand angehören und ungern mit Mützenständer betitelt werden.

Das was du von dir gibst, ist weder witzig, noch cool - sondern nur peinlich für einen 50jährigen.

Ich hoffe, du brauchst nicht mal so einen Mützenständer.

Du wirst immer unerträglicher.
Oh, gehst Du Östereicher auch so an, wenn sie von Kapperlständer reden? Habe ich nicht gelesen. Also, entspann Dich. Ein Mützenständer ist die hochdeutsche Übersetzung einer österreichischen Bezeichnung.

Ob Du es witzig oder cool findest ist mir relativ egal, da man nur eine Person, nicht aber eine unspezifische Gruppe herabwürdigen kann. Mützenständer finde ich immer noch freundlicher als Bulle oder Schnittlauch.

Mir ist es nicht peinlich, also braucht es Dir auch nicht peinlich zu sein. Mir ist es auch nicht peinlich zu die Berufsgruppe der Installateuer als Gas-Wasser.-Schei... zu titulieren oder Grafiker als Pixelschubser. Da ist nichts peinlich dran.

Naja, jedes Mal wenn ich die Mützenständer gebraucht habe, musste ich sie anrufen und meist ne ganze Weile auf ihr Erscheinen warten. Wenn ich sie nicht gebraucht habe, zum Beispiel nachts um 01:00 auf der BAB9 bei Nürnberg Fahrtrichtung Berlin, haben sie mich nur Zeit und Nerven gekostet und mir so dämmliche Fragen gestellt, ob ich Deutsch spreche, vorzugsweise ohne vorherige Begrüßung.:) Im Gegensatz zu der Dame konnte ich mich auch in einer Sprache ausdrücken, die kein lokaler Dialekt war.

Ich nehme an, Du gehörst der bayerischen Abteilung des Trachtenvereins an.

Dann sorry, habe ich kein Problem damit, unerträglich zu sein.Deine Kollegen haben sich bei jeder einzelnen Begegnung als absolut unerträglich für den Bürger herausgestellt. Übrings ganz im Gegensatz zu dem größten Teil der Berliner Kollegen.:)

Ob Du dem Verein angehörst oder nicht, ich poche auf mein Recht auf Meinungs- und Redefreiheit. Wenn Dir nicht gefällt was ich sage/schreibe, ich kann es nicht ändern und werde es auch nicht.
 
AlpenoStrand

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Kann mir jemand sagen warum da keine Mauer mehr ist in Berlin? Kann man da schnell mal eine rundherum bauen? Danke. Ich spende auch grosszügig.
 
sampleman

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Kann mir jemand sagen warum da keine Mauer mehr ist in Berlin? Kann man da schnell mal eine rundherum bauen? Danke. Ich spende auch grosszügig.
Hab' da gelebt, als eine Mauer drum war. War sehr unpraktisch und hat sich nicht bewährt. Ich kenne da einen eigennützigen Verein zum Erhalt ausgesuchter Sondermodelle der BMW R1100GS (made in Berlin). Wenn du spenden willst, schick 'ne PM, ich maile dir dann die Kontonummer.

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monochrom

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Oh, gehst Du Östereicher auch so an, wenn sie von Kapperlständer reden? Habe ich nicht gelesen. Also, entspann Dich. Ein Mützenständer ist die hochdeutsche Übersetzung einer österreichischen Bezeichnung.

Ob Du es witzig oder cool findest ist mir relativ egal, da man nur eine Person, nicht aber eine unspezifische Gruppe herabwürdigen kann. Mützenständer finde ich immer noch freundlicher als Bulle oder Schnittlauch.

Mir ist es nicht peinlich, also braucht es Dir auch nicht peinlich zu sein. Mir ist es auch nicht peinlich zu die Berufsgruppe der Installateuer als Gas-Wasser.-Schei... zu titulieren oder Grafiker als Pixelschubser. Da ist nichts peinlich dran.

Naja, jedes Mal wenn ich die Mützenständer gebraucht habe, musste ich sie anrufen und meist ne ganze Weile auf ihr Erscheinen warten. Wenn ich sie nicht gebraucht habe, zum Beispiel nachts um 01:00 auf der BAB9 bei Nürnberg Fahrtrichtung Berlin, haben sie mich nur Zeit und Nerven gekostet und mir so dämmliche Fragen gestellt, ob ich Deutsch spreche, vorzugsweise ohne vorherige Begrüßung.:) Im Gegensatz zu der Dame konnte ich mich auch in einer Sprache ausdrücken, die kein lokaler Dialekt war.

Ich nehme an, Du gehörst der bayerischen Abteilung des Trachtenvereins an.

Dann sorry, habe ich kein Problem damit, unerträglich zu sein.Deine Kollegen haben sich bei jeder einzelnen Begegnung als absolut unerträglich für den Bürger herausgestellt. Übrings ganz im Gegensatz zu dem größten Teil der Berliner Kollegen.:)

Ob Du dem Verein angehörst oder nicht, ich poche auf mein Recht auf Meinungs- und Redefreiheit. Wenn Dir nicht gefällt was ich sage/schreibe, ich kann es nicht ändern und werde es auch nicht.
Ok, ich habs versucht...

Ich habe dich wieder von der I-Liste genommen, weil wir beim AM fürs selbe Team fahren, hab versucht mit dir anständig zu diskutieren.

Und jetzt kommst du wieder auf die Liste drauf - ich kann deinen Schwachsinn nicht mehr lesen.

Die psychologische Würdigung deines Verhaltens spar ich mir an dieser Stelle.

Aber das Zehnerl hätte bei mir bereits wieder fallen sollen, als du dir einen eigenen Geburtstags-Fred eröffnet hast.
 
rotekuh

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Als Datenschützer kann ich Euch beruhigen, daß diese in Deutschland ebenfalls im Sinne des BDSG nicht zulässig sind. Bisher hat nur noch keiner Strafen verhängt/festgelegt. Das Datenschutzgesetz in Österreich und Deutschland bezieht sich auf eine EU weite Regelung, welche dann in nationales Recht umgesetzt wurde, bedeutet die Dinger sind normalerweise EU weit verboten....

Dashcams, in Russland bereits weit verbreitet, erfreuen sich auch hierzulande eine wachsenden Beliebtheit. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht will sie jetzt verbieten lassen.

In Russland hat sie fast jeder Autofahrer: eine Dashcam, eine an der Windschutzscheibe montierte Kamera, die in einer Endlosschleife das Verkehrsgeschehen aufzeichnet und im Fall eines Unfalls wertvolle Beweise oder auch nur Material für Youtube-Videos liefert.
Für die bayerischen Datenschützer stellen Dashcams eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs dar und sind deshalb nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar. Deshalb hat das Landesamt für Datenschutz (BLDA) gegen einen Autofahrer eine Verfügung erlassen, die Dashcam seines Wagens abzumontieren. Dieser weigert sich jedoch und beschritt den Klageweg.
"Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können" heißt es in einem Beschlußvorschlag des BLDA.
Von Mautkameras bis zur Vorratsdatenspeicherung – das Argument trifft auf eine Vielzahl von Datensammlungen zu. Allerdings stehen Dashcams nicht unter der Kontrolle der Obrigkeit – daher stellen sich auch seltener die unglücklichen Zufälle ein, die dafür sorgen, dass Videos unerklärlich verschwinden.



Das steht im BDSG:


Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1.zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.


und noch mehr..

[SIZE=-1]20.03.2014[/SIZE]
[SIZE=+1]Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
[/SIZE]​
Pressemitteilung vom 20.03.2014 des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg

Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Sogenannte „Dashcams“ sind der neueste Trend auf dem Markt der Videoüberwachung. Diese Kameras werden wie Navigationsgeräte an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs befestigt und filmen das Verkehrsgeschehen, um - so auch die Werbeaussagen der Hersteller und Händler – insbesondere bei Unfällen das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu dokumentieren.
In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig. Darauf haben die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) nun in einem Beschluss aufmerksam gemacht.

Der Betrieb von Dashcams ist - wie eine herkömmliche Videoüberwachung - an § 6b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu messen. Da-nach ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden in aller Regel nicht erfüllt, da die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer überwiegen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, fordert die Verkehrsteilnehmer daher auf, auf den Einsatz von Dashcams zu verzichten: „Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt einzig und allein der Polizei. Besonders heikel wird es, wenn Dashcam-Aufnahmen z.B. im Internet veröffentlicht werden, ohne dass die gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die Videoüberwachung per Dashcam in Österreich sogar mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werde. Auch in der Schweiz werde der Einsatz als datenschutzrechtlich unzulässig gewertet.

Der Beschluss des Düsseldorfer Kreises kann auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Jörg Klingbeil) unter der Rubrik „Service/Dokumente des Düsseldorfer Kreises“ abgerufen werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615541-0. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Jörg Klingbeil oder unter Datenschutz - Ihr gutes Recht! - Virtuelles Datenschutzbüro, www.datenschutz.de.


 
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Ok, ich habs versucht...

Ich habe dich wieder von der I-Liste genommen, weil wir beim AM fürs selbe Team fahren, hab versucht mit dir anständig zu diskutieren.

Und jetzt kommst du wieder auf die Liste drauf - ich kann deinen Schwachsinn nicht mehr lesen.

Die psychologische Würdigung deines Verhaltens spar ich mir an dieser Stelle.

Aber das Zehnerl hätte bei mir bereits wieder fallen sollen, als du dir einen eigenen Geburtstags-Fred eröffnet hast.
Oh Einfarbiger, ich habe keinen Geburtstagsfred eröffnet.:) Das ist die Interpretation eines bestimmten Spaßfaktors hier im Forum, schade, das Du Dich der Interpretation anschließt.

Mein Geburtstag ist völlig unwichtig in meinem Leben, weil, die einzige Leistung, die ich dazu getan habe, war es, das zu überleben. Und das ist in meinen Augen nichts, das es zu feiern gilt.

Es ging nur darum, was ich geschrieben habe, das ich zum Club der alten Säcke gehöre. Weil mich meine Frau (zugegeben jünger als ich) seit Jahren als "alten Sack" tituliert. Du kannst sie beim AM selber fragen. Ich feiere lieber Dinge, an denen ich aktiv beteiligt war und nicht solche, die mir wiederfahren sind.:D

Du hast versucht mit mir vernünftig zu diskutieren. Du verwechselst da was. Deine Wertvorstellungen sind nicht die meinen und der Versuche Deine Wertvorstellungen durchzusetzen als eine Diskussion zu deklarieren ist bestenfalls untauglich.:)

Meinst Du nicht, es ist etwas anmaßend, das Du mich psychologisch nicht würdiigst, nach dem Du vorher Dein Urteil abgegeben hast? Um einen Spaßfaktor hier zu zitieren, schizophrene Züge.

Um es mal klar zu sagen, ich spreche Dir jede Eignung ab, mich zu beurteilen. Die Ignore-Liste ist der Beweis, denn das ist echt Kindergarten. :)

Da hat jemand in andere Meinung und ich kann ihn nicht von meiner kleinen Welt überzeugen = Ignore-Liste.;) Das sagt mehr über Dich aus, als über mich.:cool:

Egal, ich bin mir ziemlich sicher, spätestens beim AM ist Revision Deiner Meinung angesagt. Sei beruhigt, Du wärest nicht der Erste und bist sicher nicht der Letzte.
 
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Als Datenschützer kann ich Euch beruhigen, daß diese in Deutschland ebenfalls im Sinne des BDSG nicht zulässig sind. Bisher hat nur noch keiner Strafen verhängt/festgelegt. Das Datenschutzgesetz in Österreich und Deutschland bezieht sich auf eine EU weite Regelung, welche dann in nationales Recht umgesetzt wurde, bedeutet die Dinger sind normalerweise EU weit verboten....

Dashcams, in Russland bereits weit verbreitet, erfreuen sich auch hierzulande eine wachsenden Beliebtheit. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht will sie jetzt verbieten lassen.

In Russland hat sie fast jeder Autofahrer: eine Dashcam, eine an der Windschutzscheibe montierte Kamera, die in einer Endlosschleife das Verkehrsgeschehen aufzeichnet und im Fall eines Unfalls wertvolle Beweise oder auch nur Material für Youtube-Videos liefert.
Für die bayerischen Datenschützer stellen Dashcams eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs dar und sind deshalb nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar. Deshalb hat das Landesamt für Datenschutz (BLDA) gegen einen Autofahrer eine Verfügung erlassen, die Dashcam seines Wagens abzumontieren. Dieser weigert sich jedoch und beschritt den Klageweg.
"Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können" heißt es in einem Beschlußvorschlag des BLDA.
Von Mautkameras bis zur Vorratsdatenspeicherung – das Argument trifft auf eine Vielzahl von Datensammlungen zu. Allerdings stehen Dashcams nicht unter der Kontrolle der Obrigkeit – daher stellen sich auch seltener die unglücklichen Zufälle ein, die dafür sorgen, dass Videos unerklärlich verschwinden.



Das steht im BDSG:


Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1.zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.


und noch mehr..

[SIZE=-1]20.03.2014[/SIZE]
[SIZE=+1]Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
[/SIZE]​
Pressemitteilung vom 20.03.2014 des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg

Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Sogenannte „Dashcams“ sind der neueste Trend auf dem Markt der Videoüberwachung. Diese Kameras werden wie Navigationsgeräte an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs befestigt und filmen das Verkehrsgeschehen, um - so auch die Werbeaussagen der Hersteller und Händler – insbesondere bei Unfällen das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu dokumentieren.
In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig. Darauf haben die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) nun in einem Beschluss aufmerksam gemacht.

Der Betrieb von Dashcams ist - wie eine herkömmliche Videoüberwachung - an § 6b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu messen. Da-nach ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden in aller Regel nicht erfüllt, da die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer überwiegen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, fordert die Verkehrsteilnehmer daher auf, auf den Einsatz von Dashcams zu verzichten: „Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt einzig und allein der Polizei. Besonders heikel wird es, wenn Dashcam-Aufnahmen z.B. im Internet veröffentlicht werden, ohne dass die gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die Videoüberwachung per Dashcam in Österreich sogar mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werde. Auch in der Schweiz werde der Einsatz als datenschutzrechtlich unzulässig gewertet.

Der Beschluss des Düsseldorfer Kreises kann auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Jörg Klingbeil) unter der Rubrik „Service/Dokumente des Düsseldorfer Kreises“ abgerufen werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615541-0. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Jörg Klingbeil oder unter Datenschutz - Ihr gutes Recht! - Virtuelles Datenschutzbüro, www.datenschutz.de.


Genau, Dashcams verbieten und Blackboxes der Verischerer bzw. Aufzeichnung der Fahrdaten durch den Hersteller erlauben.:)

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gilt nicht nur für zufällig aufgenommene Personen, sondern auch für den Fahrzeugführer. Meiner Meinung nach liegt der Handlungsbedarf an anderer Stelle,
 
AmperTiger

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ganz interessanter Auszug aus dem BDSG, aber meine privaten Actioncamaufnahmen haben einen anderen Hintergrund, wie die dort genannten Dashcams in Endlosschleife zur Beobachtung des Verkehrs.
 
Mcneal

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ich finde deutsche foren geil.... wie sich da manche immer herrlich in die köppe kriegen... hahaha, sehr lsutig.

ist ja überall so, egal was für ein hobby... selbstprofilierung an die macht... :cool: dafür und nicht dagegen, dass belebt ein forum.

und wenn keiner mehr weiter weiß und der potenzstängel nicht mehr weit genug steht, reklamiert man die rechtschreibung ;););).
es ist so geil!!!

bitte nicht persönlich nehmen, ich habe das nur gerade festgestellt. will hier niemanden angreifen, ich weiß auch nicht um was es geht, ist mir alles zu kompliziert und viel zu viel sinnloser gesetzestext.

sollen die mich doch bestrafen, ich bezahl dann das knöllchen und gratuliere dem vollstrecker für sein armseliges leben.

wie ist das dann eigentlich mit den anderen ganzen touris? werden die dann gleich geköpft? in einer horde chinesen siehst du keinen chinesen nur kameras und videocams. die filmen und fotografieren auch alles.

eh leute geht raus, bewegt euer bike, die sonne lacht, da gibts dann endorphine oder wie die kleinen dinger heißen. habe gehört, die sollen glücklich und geil machen. :cool:
 
cowy

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Zitat von cowy
Die österreichische StVO beinhaltet Dinge, die Ausländer nicht kennen....
Gr, cowy




z.B. Die Beschilderung auf der Autobahn für LKW über 7,5 t 80 km/h von 20-6 Uhr (?) ;)


Grüße, cowy




(Gurt und Überrollbügel für Gespannbeifahrer ,
darüber hinaus Verbandskasten UND Warndreieckpflicht...
oder seinerzeit generell 80 für Motorräder im tirol....,
kleiner Verbandkasten im solo-MRD.. )
 
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cowy

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Ich nehme an, Du gehörst der bayerischen Abteilung des Trachtenvereins an.

Dann sorry, habe ich kein Problem damit, unerträglich zu sein.Deine Kollegen haben sich bei jeder einzelnen Begegnung als absolut unerträglich für den Bürger herausgestellt. Übrings ganz im Gegensatz zu dem größten Teil der Berliner Kollegen.
dafür gibbts nich mal nen smilie.. (?)

:verwirrt_2: Cowy
 
Wolfgang.A

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Zitat von cowy
Die österreichische StVO beinhaltet Dinge, die Ausländer nicht kennen....
Gr, cowy
Ganz allgemein gilt, wer ins Ausland fährt muss sich über die dort geltenden Regeln informieren.

Oder bist Du der Meinung die 90km/h auf Bundesstraßen in Italien gelten für Dich auch nicht? ;)
 
Capricorn

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Ich dachte immer Verkehrsregeln in Italien wären fakultativ ;)
 
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