blntaucher
Da hätte ich mal eine Frage (an jemanden, den es evtl. bereits schon mal erwischt hat).Hallo, ich würde an dieser Stelle gern mal folgenden Sachverhalt in die Runde werfen wollen:
Vorab - auch ich bin stets bemüht den (vorgeschriebenen )Sicherheitsabstand einzuhalten, allerdings ist dies in der Praxis und speziell auf dicht befahrenen BAB so gut wie unmöglich, wenn man nicht ständig abbremsen und somit letztlich für einen Stau sorgen will. Denn was geschieht denn in der Realität???
Man fährt mit 130 und 65 Metern Abstand hinter einem Fahrzeug hinterher. Ziemlich schnell drängelt sich jemand mit Tempo 120 in diesen Sicherheitsabstand. Wenn man dies rechtzeigit erkennt verlangsamt man seine Fahrt rechtzeigit vorher, doch meist zwängen sich diese "Hirnis" so kurz vorher in die (nicht vorhandene) Lücke, dass man dann ohnehin riguros runterbremsen muss.
Nun fährt dieser "Reindrängler jedoch nicht (wie ich vorher) hinter dem 130 fahrenden Fahrzeug mit 65 Metern Abstand sondern er behält stur seine 120 Kmh bei und ich fahre mit 60 Metern Abstand und 120 hinter ihm. Danach geht das selbe Spiel mit einem der nur noch 110 fährt von vorne los.....
Leider habe ich bis dato noch Keine Ahndung solcher Delikte sehen können. Und wie geht es Euch????
Gruß
Tobias
Bezüglich meiner Schilderung einer völlig normalen Autobahnsituation - Was passiert denn, wenn innerhalb einer Videoaufnahmestrecke genau die Situation eintritt, dass jemand in meinen Sicherheitsabstand fährt und ich somit während der Wiederherstellung meines eigenen Sicherheitsabstandes zu dem "Reindrängler" keinen Sicherheitsabstand einhalte (einhalten kann, da ich ja erst runterbremsen muss)? Das Videosystem erkennt einen zu geringen Abstand von mir zum Vordermann. Wird bei der Auswertung des Filmmaterials der Fakt des "Reindrängelns" berücksichtigt? Wie lange muss man einen zu geringen Abstand (als Polizei) nachweisen, damit dies strafwürdig ist? Bei Geschwindigkeitsüberschreitungsdelikten an Hand von Videonachweisen gibt es ja Streckenlängen bis zur Ahndung.
Gruß
Tobias