citycruiser
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- R 1100 GS
Dann aber bitte auch noch die eklatanten Rechtschreibfehler bemängeln ...Futur 2, passiv, fiktiv...?
Klasse!
Deutsch für Fortgegangene und *innen
lg
citycruiser
Dann aber bitte auch noch die eklatanten Rechtschreibfehler bemängeln ...Futur 2, passiv, fiktiv...?
Klasse!
Deutsch für Fortgegangene und *innen
Dieser Thread begann damit, dass jemand meinte, es würde ausreichen, die ABS-Kontrolleuchten rauszudrehen.Hi
Ja, aber nur wenn man dem Kram nicht abschraubt
gerd
Egal, was du machst. Wenn dein Motorrad mit ABS ab Werk ausgestattet wurde, dann dürfte das der Versicherung bekannt sein, über die FIN kann das jeder nachvollziehen. Vermutlich war das auch mal bei dem Antrag anzugeben. Im Falle eines Unfalles könnte ein Gutachter darüber stolpern, dass etwas bezüglich der Anzeige manipuliert wurde, so dass das defekte System nicht mehr erkannt werden konnte. Das kann auch passieren, wenn du gar nicht am Unfall Schuld warst. Mir wäre das Risiko einfach zu groß, hier in Schwierigkeiten zu kommen. Entweder würde ich daher komplett zurückrüsten und diese Änderung eintragen lassen (das geht wohl nur, wenn dein Mopped auch ohne ABS in den Markt gebracht wurde) oder instandsetzen lassen. Falls das nicht geht, würde ich das Mopped eher wechseln.Ich danke Euch für die vielen interessanten Beiträge. Ein wirklich gutes Forum hier. Meine 1150 ist das erste Motorrad das ich mit ABS fahre (ich bin 48) und ich bin es daher gewohnt, kein ABS zu haben und könnte daher halt auch wieder ohne fahren.
Aber das kann man natürlich auch anders sehen. Grüße an alle
Anders wird ein Schuh draus: Stell dir vor, du hast einen Unfall und die gegnerische Versicherung muss sechsstellig löhnen. Dann werden die sich deinen Bock ganz genau ansehen. Und wenn sie dann feststellen, dass er eigentlich ABS hätte haben müssen, dies aber absichtlich deaktiviert war, werden sie ihre Zahlungen kürzen - und du kannst dann jahrelang vor Gericht dagegen vorzugehen versuchen.Jetzt wird es aber leicht Aluhut...
...wenn bei einem Unfall festgestellt wird das der Unfall auf ein nichtfunktionierendes Bremssystem zurückzuführen ist und nachzuweisen wäre das man das wusste, kriegt man evt. Probleme.
ohne ABS schon, aber eventuell nicht mit einem kaputten.Aber funktioniert ein Bremssystem ohne ABS nicht mehr?
Logisch. Der soll ja auch fahra und net bremsa.Sei bitte nicht so pingelich. Die guten Fahrer brauchen das nicht. Rossi wurde auch ohne ABS mehrmals Weltmeister.
Es gibt zwei Aspekte: einen technischen und einen juristischen.Hi
Ist die Frage nicht ob "irgendwie" an den Bremsen gebastelt wurde oder ob einer der beiden möglichen Serienzustände vorliegt?
[...]
Ich verstehe, was du meinst, allerdings hat diese Argumentation einen Hacken. Wie stellt man die Schuldfrage fest?Jetzt mal von jeglicher Juristerei (Versicherungsschutz, BE, Haftungsfragen usw.) abgesehen:
Es besteht die Möglichkeit, dass die TÜV-Prüfer*in oder vielleicht auch die nächste/übernächste Besitzer*in mit einem funktionsfähigen ABS rechnet und voll in die Eisen geht, was bei unverhofft blockierenden Rädern auch schnell richtig schief gehen kann.
Ich denke, daran möchte keiner Schuld sein, oder?
Ein Prüfer muss mit der Fehlfunktion des Systems rechnen, dessen Funktion er ja gerade testen soll.Es besteht die Möglichkeit, dass die TÜV-Prüfer*in oder vielleicht auch die nächste/übernächste Besitzer*in mit einem funktionsfähigen ABS rechnet und voll in die Eisen geht, was bei unverhofft blockierenden Rädern auch schnell richtig schief gehen kann.
Das ist richtig - aber muss der Prüfer auch mit einer Manipulation rechnen? Angenommen zB es fallen auf Grund der Manipulation beide Bremsen aus (ohne dass man den Prüfer aufgeklärt hat) ... aber das ist jetzt schon OT.Ein Prüfer muss mit der Fehlfunktion des Systems rechnen, dessen Funktion er ja gerade testen soll.
Einen Käufer muss man im Kaufvertrag auf den versteckten Mangel hinweisen, um nicht in die Haftung zu kommen.
Es ist außerhalb der Saison eine interessante Frage. Ich glaube nicht, dass das mit "eintragen" klappt, da es ja nichts "einzutragen" gibt. Wenn, dann bedarf es wohl einer Einzelzulassung.Geil was hier abgeht! Ich bin mittlerweile zur Ansicht gekommen, dass es im hypothetischen Falle des defekten ABS für mich das beste wäre, es ausbauen zu lassen und eintragen zu lassen. Dann würde ich mir keinen Kopf um juristische Sachen machen oder um den TÜV.
Mir ging es eher um den moralischen Aspekt bei der Sache - ganz abgesehen davon, ob man dafür belangt werden kann oder nicht.Ich verstehe, was du meinst, allerdings hat diese Argumentation einen Hacken. Wie stellt man die Schuldfrage fest?
Natürlich will niemand Schuld sein, wenn so etwas passieren sollte. Wenn das Fahrzeug allerdings eine Betriebserlaubnis hat bzw die Prüfstelle bei dem Versuch eine solche zu erlangen, über etwaige Veränderungen in Kenntnis gesetzt wird, dann ist hier wohl zumindest ein gewisses Berufsrisiko zu erkennen.
Somit ist gerade der juristische Aspekt bei der Klärung der Schuld wesentlich.