ABS Kontrollleuchten deaktivieren für TÜV ?

Diskutiere ABS Kontrollleuchten deaktivieren für TÜV ? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Danke für die Erklärung, kann ich „somit“ auch nachvollziehen. Ich sehe ja auch häufig z. B. Oldtimer ohne Gurte, von Airbags, ABS oder ESP ganz...
Gregor1250

Gregor1250

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Da bin ich voll bei dir!
Jedoch bin ich mir voll im klaren darüber, das die Fazer kein ABS hat, entsprechend fahre ich auch.
Ich habe zu einer Zeit Moped fahren gelernt, als es in den allermeisten Mopeds noch kein ABS gab. :)
Ich hab auf einer Kawa ER5 gelernt, davor auf einer Yamaha DT80.
Damals hat man die ersten Fahrstunden damit verbraucht zu spüren, dann es vorne weich wird, mein Fahrlehrer war da total besessen von...und ist es noch heute...

Ich seh es so, verleihe ich das Moped und es setzt sich jemand drauf in der Hoffnung, das Moped ist technisch einwandfrei ist es fahrlässig. Ich weiß, was net tut und kann entsprechend fahren.

Grundsätzlich gebe ich dir aber recht...jedoch ist es leider nicht möglich die Fazer wirtschaftlich zu erhalten. Der ABS Block ist begehrt und wenn überhaupt teurer als das ganze Moped. Somit fährt sie so lange, bis es irgendwann einem Tüvler auffällt.
Solange weiß ich von nichts. :)

Grüße
Danke für die Erklärung, kann ich „somit“ auch nachvollziehen. Ich sehe ja auch häufig z. B. Oldtimer ohne Gurte, von Airbags, ABS oder ESP ganz zu schweigen. Und würde wahrscheinlich auch damit rumfahren wenn ich einen hätte.
Man kann auch, schon aus finanziellen Gründen, nicht immer alles an Sicherheit kaufen, was angeboten wird. Sonst müssen wir nun alle auf Multistrada oder 1300 GS umsteigen, da einige Mopeds ja nun schon über Abstandstempomat und Totwinkel-Assistent verfügen.
 
sampleman

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Aber woher weiss er, dass da überhaupt ein ABS drin war? Es war ja Sonderausstattung die nicht in den Papieren steht!
Ein Blick aufs Vorderrad, und er sieht den Sensorring und den ABS-Sensor.
 
Eckart

Eckart

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Oldtimer ohne Gurte, von Airbags, ABS oder ESP ganz zu schweigen.
Für Gurte gab es ja eine Nachrüstpflicht, Oldtimer ohne solche fallen demnach unter die Ausnahmen. Da sollte man aber vielleicht differenzieren: Das Unfallrisiko eines Fahrzeugs, das ein paarmal im Jahr an sonnigen Sonntagnachmittagen eine Runde ausgefahren wird, also eher eines Standzeugs, ist sehr gering, ganz einfach, weil es so wenig genutzt wird. Anders natürlich bei einem Arbeitstier mit etlichen Zehntausend Kilometern im Jahr - das ist ganz anders zu bewerten. Allerdings geht die Tendenz dahin, auch Motorräder so wenig wie die Oldtimer zu nutzen, und in diesen Fällen würde ich das auch entspannter sehen.

Mein Eindruck ist, dass Du ABS II nicht kennst. Ich bin 50.000 km mit der R 1100 S damit gefahren. Es hat ein paar mal geregelt und mir einen Schreck, vielleicht auch einen Sturz erspart.
Es hat mich aber auch 2 mal in lebensgefährliche Situationen gebracht.
Nein, kenne ich (zum Glück ?) tatsächlich nicht. Klar kann auch ein ABS unter bestimmten Umständen nachteilig sein - da muss man die Vorteile gegenüber den Nachteilen abwägen. Aber wenn es wirklich so schlecht ist, wäre es dann nicht besser, statt dieses Motorrad ohne ABS ein anderes mit besserem ABS zu kaufen ?
 
elfer-schwob

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Eines vorweg:mein ABS II funktioniert tadellos....
Aber sollte es mal seine Geist aufgeben, habe ich keine Lust,viel Geld für die eine Reparatur auszugeben. Dann würde ich es wahrscheinlich ausbauen und austragen.
Wie immer, wenn jemand den mürben Stecken "ABS in den alten Eisenschweinen" in die Höhe lupft, wollen ein paar viele drüber jucken und die endlos durchgekaute Debatte pro/con nimmt ihren unausweichlichen und unendlichen Lauf...mit stets gleichem Ergebnis.
Das lautet wie immer
- Überraschung! -
ja, aber...!

Die Ausgangsfrage lautete aber diesmal ausnahmsweise "was wäre wenn?" und das Tempus Futur.
Also reine Fiktion oder besser Spekulatius.

Das ABS II hält ewig, wenn's nicht wegen der zaghaften, übervorsichten, superschonenden Fahrweise mit "wildem" Ausdrehen der Gänge bis max. 3800 U/min
und Spritverbräuchen < 4l/100 km bei gleichzeitiger Haltbarkeit der Bremsbeläge pro Satz von stolzen 100000 km tot gefahren wird und innerlich verrottet.

Das ABS II will gerne beschäftigt werden und man muß auch wissen, wie es arbeitet, wenn man's aktiviert.
Wer dabei erschrickt, kennt seine Karre nicht und muß üben.

Kurz: Der Fall wird nicht eintreten...weil:

Ich „pflege“ es auch durch regelmäßiges Benutzen.
 
Gregor1250

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Für Gurte gab es ja eine Nachrüstpflicht, Oldtimer ohne solche fallen demnach unter die Ausnahmen. Da sollte man aber vielleicht differenzieren: Das Unfallrisiko eines Fahrzeugs, das ein paarmal im Jahr an sonnigen Sonntagnachmittagen eine Runde ausgefahren wird, also eher eines Standzeugs, ist sehr gering, ganz einfach, weil es so wenig genutzt wird. Anders natürlich bei einem Arbeitstier mit etlichen Zehntausend Kilometern im Jahr - das ist ganz anders zu bewerten. Allerdings geht die Tendenz dahin, auch Motorräder so wenig wie die Oldtimer zu nutzen, und in diesen Fällen würde ich das auch entspannter sehen.

Nein, kenne ich (zum Glück ?) tatsächlich nicht. Klar kann auch ein ABS unter bestimmten Umständen nachteilig sein - da muss man die Vorteile gegenüber den Nachteilen abwägen. Aber wenn es wirklich so schlecht ist, wäre es dann nicht besser, statt dieses Motorrad ohne ABS ein anderes mit besserem ABS zu kaufen ?
Anschnallgurte nachrüsten gilt nur bedingt bei Oldtimern:

Oldtimer Sicherheitsgurte: Nachrüstpflicht Ja oder Nein?
Bei manchen Fahrzeugen besteht durchaus eine Nachrüstpflicht für die Oldtimer Gurte. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie Ihr eigenes Schmuckstück zwingend nachrüsten müssen: Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind bzw. vor dem 1. April 1976 zugelassen wurden und weitestgehend in gut erhaltenem Originalzustand sind, sind laut § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) von der geltenden Anschnallpflicht ausgenommen und dürfen auch ohne Gurte gefahren werden.

aber ich glaube, das führt hier nun zu weit. Ging ja um das ABS bzw. dessen Kontrollleuchte.
 
KrisderBiker

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Der ersten Ausführung von @Eckart ist wenig hinzuzufügen. :happyyeah:

Nur eine kurze Anmerkung hinsichtlich TUEV.

Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Hierzu gehört auch die fristgerechte Vorführung an einer Prüfstelle. Die Prüfstelle inspiziert das Fahrzeug nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien. Die Plakette zeigt, dass das Fahrzeug vorgeführt wurde, und der Prüfer zu diesem Zeitpunkt keinen Mangel finden konnte. Die Prüfstelle tritt zu keinem Zeitpunkt in die Verantwortung des Fahrzeughalters ein.

Das Ganze ist ja nur von Interesse sollte später ein Unfall mit Personenschaden passieren.

Angenommen ein Gutachter stellt hierbei fest, dass auf irgendeine Art am Bremssystem manipuliert wurde (dazu gehört auch das Entfernen der Kontrolllämpchen) und sieht einen kausalen Zusammenhang zum Unfallgeschehen. Wie will man argumentieren? Man hat eine TUEV Plakette und der TUEV trägt deshalb die Verantwortung für die Manipulation, weil ein müder Prüfer diese nicht bemerkt hat?

Man sieht schon - das wird nicht klappen.

Jetzt bitte kurz schlucken. Es ist besser, den TUEV als Freund/Partner zu sehen, der dem Fahrzeughalter hilft, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Man hat durch die Prüfung nur einen Gewinn, wenn man sich gegenüber dem Prüfer offenbart und kritische Aspekte anspricht. Ich habe hierbei gute Erfahrung gemacht - man bekommt auch oft gute Ideen, wie man einen Mangel beheben kann. (Sollte man mal auf einen Prüfer stoßen, mit dem man nicht kann, dann ist es besser zu einer anderen Prüfstelle zu gehen.)
 
sampleman

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Für Gurte gab es ja eine Nachrüstpflicht, Oldtimer ohne solche fallen demnach unter die Ausnahmen.
Ich glaube nicht, dass es eine Nachrüstpflicht für Gurte gab. Nachrüstung bestehender Privatfahrzeuge über das technische Niveau hinaus, das sie bei Erstzulassung hatten, ist insgesamt sehr selten. Warnblinkschalter sind glaube ich so ein Fall. Auch dürften Autos mit Winkern statt Blinkern heute nicht mehr erlaubt sein. Aber Gurte? Muss nicht sein, soweit ich weiß.
 
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Ich danke Euch für die vielen interessanten Beiträge. Ein wirklich gutes Forum hier. Meine 1150 ist das erste Motorrad das ich mit ABS fahre (ich bin 48) und ich bin es daher gewohnt, kein ABS zu haben und könnte daher halt auch wieder ohne fahren.
Aber das kann man natürlich auch anders sehen. Grüße an alle

P.S.: Nachrüstung Gurte Oldtimer: wenn das Fahrzeug eine Strassenzulassung seiner Zeit ohne Gurte bekommen hat (oder ohne Blinker, ohne 3. Bremsleuchte oder was auch immer), so bleibt diese Strassenzulassung bestehen. Meines Wissens nach.
 
KrisderBiker

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Ich danke Euch für die vielen interessanten Beiträge. Ein wirklich gutes Forum hier. Meine 1150 ist das erste Motorrad das ich mit ABS fahre (ich bin 48) und ich bin es daher gewohnt, kein ABS zu haben und könnte daher halt auch wieder ohne fahren.
[...]
Es ist immer ein wenig durcheinander da das Forum sich selbst moderiert - die erste Frage war ja, wie man mit defektem ABS durch den TUEV kommt, und ob das sinnvoll bzw ratsam ist.

Ein weiterer Aspekt wäre, ob durch den fachmännischen Ausbau des ABS die Betriebserlaubnis erlischt. Bei den neueren GSen ist dies so, da das ABS in der EU Übereinstimmungsbescheinigung (unter 6.2.4) angeführt ist. Das könntest du noch bei deiner GS nachschauen. Ob dieser Weg wirtschaftlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
 
teileklaus

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und du meinst der Mann ist dumm und erwartet nicht das normale Anfängliche Blinken?
Wie viele BMW mit ABS machen das beim TÜV erst mal.
 
RazorBlade

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Anschnallgurte nachrüsten gilt nur bedingt bei Oldtimern:

Oldtimer Sicherheitsgurte: Nachrüstpflicht Ja oder Nein?
Bei manchen Fahrzeugen besteht durchaus eine Nachrüstpflicht für die Oldtimer Gurte. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie Ihr eigenes Schmuckstück zwingend nachrüsten müssen: Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind bzw. vor dem 1. April 1976 zugelassen wurden und weitestgehend in gut erhaltenem Originalzustand sind, sind laut § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) von der geltenden Anschnallpflicht ausgenommen und dürfen auch ohne Gurte gefahren werden.

aber ich glaube, das führt hier nun zu weit. Ging ja um das ABS bzw. dessen Kontrollleuchte.
Genau, ich hatte einen Peugeot 404 aus 1967 ohne Gurte. Ganz legal. Rutschige Ledersitze... es gab so manche Familienmitglieder, die nicht mitfahren wollten. Meine Söhne fanden´s toll.

Bei meiner Bertha ist das ABSII bereits 2x überholt worden. Mir ist es bei einer Schwarzwald-Ausfahrt ausgefallen, da war ich froh um die Lampen. Das Hinterrad ist bei abschüssiger Kurvenanfahrt mit Runterschalten schon gern mal blockiert - nie wieder ohne ABS.

Den alten Peugeot hab ich nicht mehr...
 
KrisderBiker

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und du meinst der Mann ist dumm und erwartet nicht das normale Anfängliche Blinken?
Wie viele BMW mit ABS machen das beim TÜV erst mal.
Ich hoffe, ich habe die Diskussion nicht wieder neu gestartet - die Sinnlosigkeit mittels Manipulation etc die Prüfstelle zu täuschen wurde schon festgestellt.

Einzig die Möglichkeit, nach fachmännischem Ausbau mittels Einzelabnahme eine Betriebserlaubnis wiederzuerlangen, wäre uU noch gegeben, aber halt iA ein wirtschaftlicher Unsinn.

Die anderen diskutieren mittlerweile über Gurte :rofl:
 
Franz Gans

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Das ABS II will gerne beschäftigt werden und man muß auch wissen, wie es arbeitet, wenn man's aktiviert.
Wer dabei erschrickt, kennt seine Karre nicht und muß üben.

Kurz: Der Fall wird nicht eintreten...weil:
Dafür habe ich aber genau ein Gegenbeispiel hier (wie anderweitig schon geschrieben immer noch unrepariert) liegen! Und auch ich habe dem ABS II vorzuwerfen, daß es mich schon wiederholt in gefährlichere Situationen gebracht als mich davor bewahrt hat.

Stand der (damaligen) Technik, würde man bei BMW Sparte Motorrad wohl dazu gesagt haben.
 
Franz Gans

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Einzig die Möglichkeit, nach fachmännischem Ausbau mittels Einzelabnahme eine Betriebserlaubnis wiederzuerlangen, wäre uU noch gegeben, aber halt iA ein wirtschaftlicher Unsinn.
Ist es in dem Fall wahrscheinlich nicht, weil ABS beim Fahrzeugkauf eine Option war und die Änderungen abseits der Arbeitszeit für den Ausbau relativ preiswert durchzuführen wären (im wesentlichen zwei kurze Stummel aus auf Maß anzufertigenden Stahlflexschläuchen mit geeigneten Anschlüssen um den Modulator hydraulisch kurzuschließen). Fertig ist die Laube. Ob man etwas aus den Papieren austragen lassen muß, was gar nicht drinsteht, weiß ich nicht ;-).
 
KrisderBiker

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Ist es in dem Fall wahrscheinlich nicht, weil ABS beim Fahrzeugkauf eine Option war und die Änderungen abseits der Arbeitszeit für den Ausbau relativ preiswert durchzuführen wären (im wesentlichen zwei kurze Stummel aus auf Maß anzufertigenden Stahlflexschläuchen mit geeigneten Anschlüssen um den Modulator hydraulisch kurzuschließen). Fertig ist die Laube. Ob man etwas aus den Papieren austragen lassen muß, was gar nicht drinsteht, weiß ich nicht ;-).
Es ist, wie du sagst, einen Gedanken wert - du hast ja am Anfang der Diskussion den wichtigen Hinweis aufgeworfen, dass das ABS damals "optional" war. :zwinkern:

Am besten bei einer Prüfstelle vorstellig werden und sich kurz beraten lassen, wie ein Rückbau zu gestalten wäre, wenn man dies denn unbedingt will. Wie du richtig sagst, wenn es nicht (od. optional) Teil der Typzulassung ist, dann ist es einfacher (und günstiger). Für mich war das ABS damals das Kaufargument. :happyyeah:
 
Zuletzt bearbeitet:
gerd_

gerd_

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Hi
......................
(im wesentlichen zwei kurze Stummel aus auf Maß anzufertigenden Stahlflexschläuchen mit geeigneten Anschlüssen um den Modulator hydraulisch kurzuschließen).
.................
Das ist die quick & ditrty Methode. Hinten ist es gar kein Problem vom Vorratsbehälter über den Geberzylinder zum Sattel zu "verschlauchen". Wobei bei der GS(A) der Geberzylinder zu wechseln ist (anderer Durchmesser bei "ohne ABS"; 4V0 Bremszylinder Dimension).
Vorn kann man direkt vom Geberzylinder auf den Verteiler am Telelever gehen. Der Rest kann einfach raus.
Wobei man das Bremslicht beim I-ABS G1 direkt anschliessen muss (ist über die ABS Elektronik geführt).
gerd
 
Franz Gans

Franz Gans

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Ja, aber nur wenn man dem Kram nicht abschraubt
Da hast Du jetzt aber nicht gut aufgepaßt, Gerd.
Ausgangspunkt war ja, daß jemand den TÜV wegen seines irgendwann in der Zukunft einmal ausgefallen sein werdenden ABS II unter Vorgaukelung dessen Nichtvorhandenseins hinters Licht führen möchte. Daß das mit dem durchaus mit Schwierigkeiten verbundenen Ausbau der beiden Lämpchen trotzdem nur vordergründig und vermeintlich getan ist und ergänzendes steht hier: ABS Kontrollleuchten deaktivieren für TÜV ?
 
G

GS_man

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Und auch ich habe dem ABS II vorzuwerfen, daß es mich schon wiederholt in gefährlichere Situationen gebracht als mich davor bewahrt hat.
Sorry aber das bedarf doch der Erläuterung...
Wie hat dich das ABS in gefährliche Situationenen gebracht?

mfg GS_man
 
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