Abgasklappe

Diskutiere Abgasklappe im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Mit Vorgänger meine ich die LC 1200er. Die war deutlich lauter. Es gibt allerdings auch bei der 1250er Kollegen, die immer noch nach leiseren...
svabo70

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Mit Vorgänger meine ich die LC 1200er. Die war deutlich lauter. Es gibt allerdings auch bei der 1250er Kollegen, die immer noch nach leiseren Abgasanlagen rufen. Das halte ich inzwischen doch für etwas übertrieben.
Die Frage wofür genau und zu jeweils welchen Prozenten die Klappe in der Motorsteuerung eingesetzt wird, kann wohl nur ein BMW-Motormensch erklären. Dass sie nur (!) ein Bescheisserle für die Lautstärkemessung sei, glaube ich nicht. Daher mein Einwand :)
 
derechteede

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Das wäre nämlich illegal und erlaubt sich nach Dieselgate sicher kein Hersteller.
Hi Christian,
ich hab ja die letzten 10 Jahre Tourer von HD gefahren. Genau so funktioniert dort jede moderne Klappenanlage aus dem Zubehör (Jekill, Kess...).
Die sind so programmiert, dass im Leerlauf im Stand bei 2.500 Umdrehungen die Klappe schließt und in Fahrt im 2. und 3. Gang bei zügiger Beschleunigung von 50 Km/h bis max 80 (oder so ähnlich). Aber jedenfalls genau in den beiden Messbereichen, in denen die max. Lautstärke vorgegeben ist und in denen diese offiziell gemessen wird, machen die dicht und sind sonst offen. Legal.
Verstehe wer will, ich tat es auch nicht...
 
svabo70

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Verstehe ich, €de. Auch bei der GS schaltet die Klappe bei verschiedenen Fahrsituationen.
So langsam wird es Zeit, dass sich hier mal ein BMW-Motor-Auspuff-Mensch mal äußert und aufklärt. Traut Euch! :D:p
LG
 
Franz Gans

Franz Gans

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Die Klappe wird meines Wissens lediglich dafür genutzt, um bei Lautstärkemessungen im prüfungsrelevanten Drehzahlbereich die vorgeschriebenen Werte zu erreichen. Somit ist sie eher der Spaßverderber für die zahlreichen Verlägerungsbedürftigen.
Ich ergaenze:
Die Normungsgremien der EU und am Ende unser Gesetzgeber haben Messverfahren zur Ermittelung der Geraeuschentwicklung von Kraftfahrzeugen festgelegt. Diese erfordern, dass sich Kraftfahrzeuge unter bestimmten - sehr genau definierten Bedingungen - verhalten wie dort festgelegt.

Darauf haben sich die Ingenieure der Kraftfahrzeughersteller (und das Marketing) dann eingestellt und liefern die fuer die Fahrzeuge geforderten Grenzwerte quasi punktgenau (z. B. mittels Klappensystemen).

Weil die ausserhalb der Pruefverfahren / Prueffenster liegenden Geraeuschwerte aber deswegen "undefiniert" sind, haben sie die Klappenmechanismen so aufgebaut, dass es ueberall ausserhalb dieser Pruefzyklen nach Moeglichkeit kraeftig roehrt (vermutlich auf Zuruf des Marketings).

Das ist prinzipiell zunaechst nicht illegal, konterkariert aber in einer Art Hase-und-Igel-Spiel die Absichten des Gesetzgebers Kraftfahrzeuge allgemein leiser zu bekommen. Der Gesetzgeber jedoch hat das bei seiner (treudoofen) Herangehensweise nicht bedacht und somit diese Moeglichkeit in Form der von den Ingenieuren genutzten Luecke leider erst geschaffen.

Ist kurzfristig (eher kurzsichtig) vor allem "gut" fuer alle Kurzschwaenzigen, raecht sich aber, weil die Laermbelaestigten mittlerweile vielerorts auf die Barrikaden gehen.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
Franz Gans

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sind sonst offen. Legal.
Verstehe wer will, ich tat es auch nicht...
Liegt letztlich am Gesetzgeber, der verlangt, dass man das Geraeuschverhalten eines Kraftfahrzeuges mittels eines normierten Pruefverfahrens messtechnisch nachvollziehbar gestalten muss um laute von leisen Kfz unterscheiden und entsprechend sanktionieren zu koennen.

Die Hersteller (von Kraftfahrzeugen und auch Auspuffanlagen) haben sich darauf eingeschossen und sagen, das kannst Du haben, Gesetzgeber, und bauen seither Klappensysteme ein, die genau das im Prueffenster liefern.

Der Bereich darum herum ist aber praktisch undefiniert und dort wird dann die Sau hinausgelassen. Durch das Prueffenster hat der Gesetzgeber das Loch (eigentlich ist es umgekehrt und das Prueffenster ist das reglementierte Loch und drumherum ist alles frei) geschaffen, das nun "alle" im Sinne der minder gut Behangenen ausnutzen.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
derechteede

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Moin Karl-Heinz,

vermutlich ist der Gesetzgeber auch nur ein Mensch... :zwinkern:
Nein, im Ernst, toll zusammengefasst von dir und ist mir soweit schon klar, nur dass dies über all die Jahre so "legal" bleibt ist doch irgendwie schon befremdlich...

Als Gesetzgeber sage ich: dein Moped darf nicht lauter als 88 dB sein, Punkt!
Und um das in Hamburg und in München und in der Werkstatt wie auch im Freien einheitlich messen zu können, definiere ich ein einheitliches Messverfahren in 2 definierten Betriebszuständen.
Das erfüllen nun die Klappenanlagen peinlichst genau und bekommen vom Gesetzgeber eine Freigabe, wohl wissentlich, dass diese Steuerungen links und rechts des definierten Messverfahrens auf Durchzug stellen.
Da diese Gesetzeslücke, die so ja nun sicherlich nicht gewollt war, bekannt ist und seit über 10 Jahren nicht geschlossen werden kann und somit alles legal bleibt, das verstehe ich nur nicht.

Einen tollen Tag wünsche ich! :cool:
 
Y

Yirga

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Vielen Dank für all diese erhellenden Erläuterungen.
Für mich bleibt aber eine Frage noch unklar: kann man durch Umprogrammierung den Auspuff beim Start tatsächlich leiser bekommen, zumindest 29 vom 30 Mal? Ich habe das so verstanden und würde dies gern als freundlichen Dienst an meinen Nachbarn so machen. Wenn ja, wie geht das?
 
Q...rious

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Nein !
Die (oft nervend quitschige) Initiierungs-Bewegung der Klappe vorm Auspuff kann man (durch das Umprogrammieren durch die BMW-Werkstatt) nicht leiser bekommen, dafür die Anzahl der Klappenbetätigungen beim Startvorgang / Initiierung auf lediglich jede z.B. 30te Startprozedur umprogrammieren und somit in der Häufigkeit minimieren. Die Lautstärke (Krach/Lärm/Sound) deines Motorrades durch den gestarteten Verbrennungsmotor, welche i.d.R durch die Auspuffanlage zu Nachbars Ohr gelangt, wird dadurch nicht beeinflusst ! Da musst du dich mit deinem Nachbarn anders arrangieren.
 
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Camshifter

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wiedermal eine GS: R1250GS '2019
Die Auspuffklappe ist nicht illegal. Damit tricksen die Hersteller die (leider unsinnigen) Geräuschvorschriften aus.
Die Geräuschemissionen eines Motorrades werden in einem genauen Verfahren gemessen (das Bike wird dazu im 2. Gang aus 50 Km/h
voll beschleunigt (Länge der Messtrecke weiß ich jetzt nicht). So und NUR so wird das Fahrgeräusch gemessen und bewertet. Das Motorsteuergerät erkennt diesen "Prüfzyklus"
und macht die Abgasklappe zu. Das Motorrad hält so den geltenden Grenzwert ein. Das dumme dabei: Was ausserhalb dieses Prüfzyklusses an Lärm erzeugt wird,
ist egal.
Da kann das Ding so laut sein, wie der Hersteller will. Verkehrte Welt.

Da ist der Gesetzgeber gefragt: Hier muss endlich mal ein vernünftiges Gesetz her, welches den absolut erzeugten Lärm begrenzt (also bei jeder Drehzahl und jeder Last).
Ich weiss ja nicht, was bei den Hanseln im Kopf vorgeht, die so ein Gesetz Erlassen: das die Hersteller versuchen werden, eine so blöde Prüfung Auszuhebeln, hätte man sich denken können. Was wir brauchen, ist eine absolute Obergrenze für den Lärm eines Motorrades bei maximaler Last und Drehzahl (z.B. auf dem Prüfstand).
 
svabo70

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@svabo70 Die Klappen sind nicht illegal, sie machen den Auspuff lautstärkemäßig legal. Die "Motorrad" hat einen lesenswerten Artikel zum Thema im Angebot.
Danke. Ich bin aber nicht der, der gesagt hat, dass sie illegal sind. Sondern habe nur dem Kollegen widersprochen, der das unterstellt hat. Weil wenn das so wäre, dann wär es illegal.
 
svabo70

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Die Klappe bzw. die Art, wie und wann sie arbeitet, ist illegal?
Lächerliche Behauptung.
Das habe ich weder behauptet noch gemeint.
Keine Ahnung, was an Dir nagt. Aber komm mal wieder runter, mein Tastaturheld.
 
Jonni

Jonni

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Klappe hin, Klappe her. Klappe zu, Affe tot. Mit der Auspuffklappe kann ich leben. Auf jeden Fall besser, als die zugestopften Auspuffanlagen der 11xx-Modelle. Im direkten Vergleich zur vorher von mir gefahrenen 2017 LC (EURO 4) ist die 1250er allerdings subjektiv lauter.

CU
Jonni
 
svabo70

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Ah, okay... interessant. Zu meiner 2013er LC ist die 1250er deutlich leiser und war auch einer der Gründe für den Wechsel.
 
Jonni

Jonni

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Da gebe ich dir Recht. Meine 2014er LC (EURO 3) war das lauteste BMW-Motorrad, das ich je gefahren habe. Wenn ich die ohne Helm in der Garage gestartet habe, schmerzten die Ohren.

CU
Jonni
 
G

Gast 44602

Gast
(das Bike wird dazu im 2. Gang aus 50 Km/h
voll beschleunigt (Länge der Messtrecke weiß ich jetzt nicht). So und NUR so wird das Fahrgeräusch gemessen und bewertet. Das Motorsteuergerät erkennt diesen "Prüfzyklus"
und macht die Abgasklappe zu.
DAS ist definitiv nicht richtig. Bei starkem Beschleunigen (ich habe von 0 bis ca. 100 km/h gemessen) ist die AK - auch, aber nicht nur im 2.Gang - weit bis voll geöffnet. Und falls es jemanden interessiert, WIE ich das gemessen habe und es nachvollziehen will: Motoscan | Motorsteuergerät | Echtzeitdaten | Abgasklappe.

Gruß Hannes.
 
Peti

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Das habe ich weder behauptet noch gemeint.
Keine Ahnung, was an Dir nagt. Aber komm mal wieder runter, mein Tastaturheld.
Doch, hast Du behauptet.
Es ging um die Klappe. Wenn ich Dich da zitieren darf:

"Ich meine schon, dass ich das vergleichen kann. Bei beiden ist kriminelle Energie dahinter. Egal ob ich das Anstecken eines Diagnose-Steckers oder das Erkennen eines Prüfzyklus als Auslöser für eine Software-Reaktion verwende, die illegales Verschleiern aktiviert."

Keine Ahnung, ob Du's vielleicht anders gemeint als geschrieben hast.

Gruß
Dein Held
 
Camshifter

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wiedermal eine GS: R1250GS '2019
DAS ist definitiv nicht richtig. Bei starkem Beschleunigen (ich habe von 0 bis ca. 100 km/h gemessen) ist die AK - auch, aber nicht nur im 2.Gang - weit bis voll geöffnet. Und falls es jemanden interessiert, WIE ich das gemessen habe und es nachvollziehen will: Motoscan | Motorsteuergerät | Echtzeitdaten | Abgasklappe.

Gruß Hannes.
....Dann ist bei Dir vermutlich die Steuerung der Abgasklappe nicht korrekt, bzw. defekt.
 
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