A Führerschein über 2 Jahre...!?

Diskutiere A Führerschein über 2 Jahre...!? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; @nypdcollector VIELEN VIELEN DANK! sowas nenne ich Hilfe, solche Leute brauchen Foren! Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist es anscheinend...
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el3ment

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@nypdcollector

VIELEN VIELEN DANK!
sowas nenne ich Hilfe, solche Leute brauchen Foren!

Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist es anscheinend nicht festgelegt, dass ich nun nochmal volle 2 Jahre warten muss.
Ein Glück bin ich beim ADAC und habe auch den Rechtsschutz dort, werde das aufjedenfall in Angriff nehmen und mit einem Vertragsanwalt darüber sprechen.
Man merkt ja das die Meinungen deutlich auseinander gehen!

Leider bin ich in der Woche immer wo anders von daher muss ich erstmal schauen ob er am WE einen Termin frei hat.
Sobald ich mehr weiss, lass ich es euch wissen!
 
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Lutz

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Das ist nicht unbedingt gesagt, dass er nochmal 2 Jahre nur 34 PS fahren darf (s.o.).

Hi.....

Ist so.....durch die MPU ist der Status so , als hätte er vorher keine Fahrerlaubnis besessen!! Die Probezeit gilt als nicht bestanden...weswegen auch immer....beginnt dann neu mit Erteilung der neuen Fahrerlaubnis...!!

Nur nun gelten noch härtere Richtlinien....!!


Gruß....Lutz
 
nypdcollector

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Dann zeig mir doch bitte mal die Rechtsgrundlagen für deine interessante Ansicht. :cool:
Die MPU hat mit einer neuen Probezeit überhaupt nichts zu tun. Anscheinend hast du meinen letzten Post überhaupt nicht gelesen.
 
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el3ment

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@Lutz

Ist nicht so!Bezüglich auf die normale Probezeit nicht!Das wurde mir auch so gesagt, die ist in 3 Monaten vorbei!

Hier geh tes jetzt nur noch um die "Probezeit" der Klasse A !
 
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Lutz

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Dann zeig mir doch bitte mal die Rechtsgrundlagen für deine interessante Ansicht. :cool:
Die MPU hat mit einer neuen Probezeit überhaupt nichts zu tun. Anscheinend hast du meinen letzten Post überhaupt nicht gelesen.


Hi...........

Die MPU ist folge eine Eklatanten Verkehrsvergehens...welchem der Endzug der Fahrerlaubnis vorausgegangen ist!! Mit dem Endzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit..endet automatisch auch die Anrechnungszeit zur Freigabe des Führerscheins ohne Begrenzung!

Mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ...beginnt diese Probezeit erneut und kann sogar ausgedehnt werden....!! ( bis zu 5 Jahren )

Da ich kein Gesetzesbuch zur Hand habe kann ich dir leider auch nicht genauen Gesetzestext weiterhelfen....!!

Sorry....ist nun mal so......

( Galt oder gilt zu mindestens bis ende 2007 in NRW )

Gruß....Lutz
 
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Lutz

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@Lutz

Ist nicht so!Bezüglich auf die normale Probezeit nicht!Das wurde mir auch so gesagt, die ist in 3 Monaten vorbei!

Hier geh tes jetzt nur noch um die "Probezeit" der Klasse A !

Hi....

Wenn dem so ist, hat sich die Gesetzeslage im letzten Jahr sehr verändert....Dann wirst du wohl Glück haben....Würde aber trotzdem mich mal bei der Führerscheinstelle schlau machen...besser ist besser...!


Bis dänne.......Lutz
 
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el3ment

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Das habe ich ja heute getan!

Mir wurde gesagt das die bei der Probezeit allgemein vom Führerschein nur noch die Restprobezeit läuft, sprich noch zwei Monate.

Aber Bezüglich der Beschränkung für die A Klasse die ja bei mir auch schon so gut wir rum war meinen die,dass diese neu beginnt und die fast vergangenen 2 Jahre einfach so verfallen.

Anhand den Auszügen von nypdcollector sieht man ja auch, dass es da keine feste Regelung gibt die eindeutig besagt,dass die 2 Jahre nochmal komplett neu abgewartet werden müssen.
 
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Lutz

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Das habe ich ja heute getan!

Mir wurde gesagt das die bei der Probezeit allgemein vom Führerschein nur noch die Restprobezeit läuft, sprich noch zwei Monate.

Aber Bezüglich der Beschränkung für die A Klasse die ja bei mir auch schon so gut wir rum war meinen die,dass diese neu beginnt und die fast vergangenen 2 Jahre einfach so verfallen.

Anhand den Auszügen von nypdcollector sieht man ja auch, dass es da keine feste Regelung gibt die eindeutig besagt,dass die 2 Jahre nochmal komplett neu abgewartet werden müssen.

Hi.....

Also ich kenne nur die Regelung die ich beschrieben habe....
Einem Kollegen ist es so ergangen....Seine Probezeit führ den Mitte 2006 erworbenen Füherschein der Klasse 1 ( A ) wurde nachdem ihm alle Führerscheine ( 1 & 3 ) entzogen wurden , nach Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, wider auf 2 Jahre festgelegt!! ( Für die Klasse A )

Mehr kann ich dir nicht sagen...Das wahr der Stand 2007 in NRW - Aachen!

Sorry, würde es auch nicht so schreiben, wenn ich nicht davon ausgehe das meine Aussagen der Wahrheit entsprechen!
Ändern kann sich immer mal was....hoffe das Du glück hast....denke aber, das nicht......!!

Bis dänne!!!!
 
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bose

bose

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Wie ich drüber denke:

RICHTIG SO!

Wer's schafft in 2 Jahren nach seinem 18. die Pappe los zu werden und zur MPU zu müssen, der kann auch ruhig noch mal 2 Jahre warten, denn im Normalfall ist er selber dran schuld. Und ich finde das man auch mit 34 PS ne ganz schöne Waffe unterm Hintern hat.

Wie' s in deinem Fall aussieht weiß ich nicht, da du ja nicht schreibst warum du zur MPU musstest.

Sollte dies allerdings z.B. auf Grund vom Alk, oder auf Grund einer Körperverletzung mit einem Kraftfahrzeug erfolgt sein, so bin ich persönlich der Meinung das diesen Menschen auf Grund mangelnder geistiger Reife keine Fahrerlaubnis mehr ausgestellt werden sollte. (Alles Primär auf die Probezeit bezogen.)

Grundsätzlich bin ich, nachdem ich schon mehrfach erleben musste was Alkohol oder andere Drogen/ Rauschmittel hinterm Steuer so verursachen können, der Meinung das Fahrern die mit diesem oder jenem Zeug im Blut unterwegs sind für den Rest ihres Lebens die Fahrerlaubnis entzogen wird!

Ohne Chance auf wiedererteilung!!!

Gruß

Fabian
na dann musst du aber auch für die todesstrafe sein!

anscheinend hast du wohl nie mist gebaut und bist seit deinem 14. lebensjahr eine lupenreiner bürger deutschlands. wenn ja, dann verzeihe mir diese anspielung.
ich kenne mehrere fälle die mit 18-19 unter alkohol mit oder nur auf drogen am steuer saßen. sie wurden dabei ertappt. mitlerweile sind sie mitte zwanzig und nehmen keine drogen, sondern nur gelegentlich alkohol, aber nicht am steuer.
wenn du immernoch deiner meinung bist, dass jmd. der einmal dabei ertappt worden ist, nie wieder ans steuer darf und ihm damit praktisch die berufliche zukunft genommen wird, dann unterhalte dich mit denen, guck was aus denen geworden ist und sag den ihre meinung ins gesicht, sowie deren kinder.

oder frag mal deinen vater ob der schonmal mit alkohol am steur saß.

ich möchte nichts verunglimpflichen. ich finde es selber verantwortungslos. aber die strafen die es heute darauf gibt, sind strafe genug. denn 2000€ für einen neuen lappen sind eine menge geld für einen jugendlichen der in der ausbildung steckt oder noch zur schule geht.

zu den 34PS.... naja.... eine waffe ist auch ein kantholz.
ich hab noch 3 monate bis ich offen fahren darf und kann diesen tag kaum erwarten. ich halt es für vernünftig, auch wenn mir die leistung einfach nicht mehr reicht, fahrt mal mit sozius durch die alpen, ja holler die waldfee.

wie dem auch sei, allzeit gute fahrt.

PS: 34PS haben für die berge korsikas gelangt um spaß zu haben die letzten 2 wochen.... da ist aber auch alles viel kleiner und enger ;)
 
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el3ment

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Es gibt hier doch verständnisvolle Menschen!

Bin auch der Ansicht das es Strafe genug ist. Der ganze Stress der mit so einem Führerscheinentzug zusammen hängt bringt einen aufjedenfall dazu es sich 3mal zu überlegen bevor man Gas gibt bzw. was trinkt und dann rechnet "in 3 - 4 Std. kann ich ja wieder fahren" oder oder oder.

Die 2 Jahre Beschränkung auf 34 PS finde ich auch in Ordnung, man sollte schon ersteinmal lernen mit so einer großen Maschien umzugehen, dafür reichen 34 PS.

Aber 4 Jahre sind dann doch etwas hart, daher habe ich diesen Thread erstellt.
 
THE GHOST_909

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Es gibt hier doch verständnisvolle Menschen!

Bin auch der Ansicht das es Strafe genug ist. Der ganze Stress der mit so einem Führerscheinentzug zusammen hängt bringt einen aufjedenfall dazu es sich 3mal zu überlegen bevor man Gas gibt bzw. was trinkt und dann rechnet "in 3 - 4 Std. kann ich ja wieder fahren" oder oder oder.

Die 2 Jahre Beschränkung auf 34 PS finde ich auch in Ordnung, man sollte schon ersteinmal lernen mit so einer großen Maschien umzugehen, dafür reichen 34 PS.

Aber 4 Jahre sind dann doch etwas hart, daher habe ich diesen Thread erstellt.
Fakt ist aber leider, Du hast Dir was zuschulden kommen lassen! Ob nun Probezeit hin, oder her! Deshalb heißt es ja Probezeit!
Fakt ist, Du mußt vom Gesetzgeber diese Probezeit nochmal "ausfahren"!
Da gibt es nichts dran zu rütteln! Wir waren und sind alle keine Kinder von Traurigkeit. Wir haben alle etwas angestellt, oder ausgefressen. Mußten entweder Bußgeld zahlen, oder auch schon mal den Führerschein abgeben! ABER! In der Probezeit ist halt einfach sche... gelaufen. Das soltest Du Dir mal überlegen. Ob Drogen oder Alk! Es muß auf alle Fälle was gewesen sein, wegen der MPU!
Nichts für ungut, aber don`t drink and drive genauso don`t smoke and drive!
 
nypdcollector

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Mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ...beginnt diese Probezeit erneut und kann sogar ausgedehnt werden....!! ( bis zu 5 Jahren )
Jetzt wird es lächerlich.
Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man seine Unwissenheit nicht auch noch so rausposaunen.
Die Probezeit kann maximal 4 Jahre betragen: StVG §2a Abs. 2a
Die Probezeit wird um 2 Jahre (2 Jahre + 2 Jahre = 4 Jahre) verlängert, wenn ein Aufbauseminar im Rahmen der Probezeitmaßnahmen von der FSST angeordent wurde. Dieses Aufbauseminar kann nur ein Mal angeordnet werden und ist die erste Stufe der PZ-Maßnahmen.
Abgesehen davon fängt die PZ nicht erneut voll an, sondern die bisher abgelegte PZ wird angerechnet. Steht alles im Gesetzestext, aber lesen sollte man den halt schon. :cool:
Da du bisher auch keinerlei Belege für deine Ausführungen beigebracht hast, hast du dich spätestens mit der o.a. Aussage ins fachliche Abseits gestellt.

Fakt ist, Du mußt vom Gesetzgeber diese Probezeit nochmal "ausfahren"!
Von "voll" ausfahren steht im Gesetz aber nichts drin. ;) Ein "zu Ende bringen" kann man auch heraus lesen.
Wie gesagt: Es bestehen hierzu verschiedene Meinungen, auch bei den zuständigen FSST.
Die von mir auf der vorigen Seite angeführten Passagen sind auch nur ein Hinweis auf den eigentlichen Willen des Gesetzgebers.
 
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Kramer

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ruhig Brauner bzw. BF598

Wie ich drüber denke:

RICHTIG SO!

Wer's schafft in 2 Jahren nach seinem 18. die Pappe los zu werden und zur MPU zu müssen, der kann auch ruhig noch mal 2 Jahre warten, denn im Normalfall ist er selber dran schuld. Und ich finde das man auch mit 34 PS ne ganz schöne Waffe unterm Hintern hat.

Wie' s in deinem Fall aussieht weiß ich nicht, da du ja nicht schreibst warum du zur MPU musstest.

Sollte dies allerdings z.B. auf Grund vom Alk, oder auf Grund einer Körperverletzung mit einem Kraftfahrzeug erfolgt sein, so bin ich persönlich der Meinung das diesen Menschen auf Grund mangelnder geistiger Reife keine Fahrerlaubnis mehr ausgestellt werden sollte. (Alles Primär auf die Probezeit bezogen.)

Grundsätzlich bin ich, nachdem ich schon mehrfach erleben musste was Alkohol oder andere Drogen/ Rauschmittel hinterm Steuer so verursachen können, der Meinung das Fahrern die mit diesem oder jenem Zeug im Blut unterwegs sind für den Rest ihres Lebens die Fahrerlaubnis entzogen wird!

Ohne Chance auf wiedererteilung!!!

Gruß

Fabian
du hast in deinem Profil kein Alter angegeben, daher schließe ich Aufgrund deinem „modischen“ Vornamen eher auf ein jüngeres Baujahr ;) ( „Fabian on board“ -Aufkleber läßt grüßen ).

JEDER Mensch lernt im Laufe seines Lebens hinzu ( manche mehr – andere weniger ).

Man macht einen Fehler und bekommt keine zweite Chance?

Zu deiner „34 PS Waffe“ … Ich persönlich finde untermotorisierte Moppeds eher als Gefahr für den ungeübten Lenker. Mit ein paar PS mehr an Board läßt sich ein unterschätzter Überholvorgang eher korrigieren, als mit einer 34 PS Gurke die dann pfff macht, wenn es mal eng wird …

Wie bose schon treffend bemerkt hat, bist du wohl unfehlbar.

Meine Empfehlung für dich: Kauf dir ein Aquarium – schau den Fischen zu und werde etwas entspannter … JEDER macht IRGENDWANN mal Blödsinn.

Kein Grund jemanden auf alle Zeit zu verdammen

Kramer
 
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THE GHOST_909

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Jetzt wird es lächerlich.
Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man seine Unwissenheit nicht auch noch so rausposaunen.
Die Probezeit kann maximal 4 Jahre betragen: StVG §2a Abs. 2a
Die Probezeit wird um 2 Jahre (2 Jahre + 2 Jahre = 4 Jahre) verlängert, wenn ein Aufbauseminar im Rahmen der Probezeitmaßnahmen von der FSST angeordent wurde. Dieses Aufbauseminar kann nur ein Mal angeordnet werden und ist die erste Stufe der PZ-Maßnahmen.
Abgesehen davon fängt die PZ nicht erneut voll an, sondern die bisher abgelegte PZ wird angerechnet. Steht alles im Gesetzestext, aber lesen sollte man den halt schon. :cool:
Da du bisher auch keinerlei Belege für deine Ausführungen beigebracht hast, hast du dich spätestens mit der o.a. Aussage ins fachliche Abseits gestellt.
Von "voll" ausfahren steht im Gesetz aber nichts drin. ;) Ein "zu Ende bringen" kann man auch heraus lesen.
Wie gesagt: Es bestehen hierzu verschiedene Meinungen, auch bei den zuständigen FSST.
Die von mir auf der vorigen Seite angeführten Passagen sind auch nur ein Hinweis auf den eigentlichen Willen des Gesetzgebers.
Geb ich Dir auch Recht! 4 Jahre reichen! Wichtig ist wirklich nur, das er oder wer auch immer draus gelernt hat (wenn`s auch weh tut)! Jeder muß da glaub ich auch vor seiner eigenen Tür kehren!
Was aber ein wenig weit hergeholt ist, ist
Zu deiner „34 PS Waffe“ … Ich persönlich finde untermotorisierte Moppeds eher als Gefahr für den ungeübten Lenker. Mit ein paar PS mehr an Board läßt sich ein unterschätzter Überholvorgang eher korrigieren als mit einer 34 PS Gurke die dann pfff macht, wenn es mal eng wird …
Dafür sind 34 PS da um zu lernen! Da gibt es kein eng! Deshalb wurde das eingeführt! Man kann auch mit 34 PS eine Menge Spaß haben! Hatte ich auch:D Und es wurde nicht eng, wenn man daran gedacht hat was für eine Leistung man unter dem Hintern hat, bzw. hatte! Is ber gar nicht das Thema!
Ich finde vier Jahre reichen, wenn er was daraus gelernt hat ist gut, wenn er sich wieder was zu schulden kommen läßt -->selber schuld Punktum!
 
BF598

BF598

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@ Bose und Kramer:

Jaa, vielleicht bin ich auch nicht der "bravste", auch ich habe vier Jahre Probezeit hinter mir wegen einer roten Ampel. Pech gehabt, aber selber schuld.:rolleyes:

Aber was Alk und Drogen am Steuer angeht: Ich fahre seit über 6 Jahren bei Feuerwehr und Rettungsdienst in Berlin (am Stadtrand, also auch Landstraße) und was da zeitweise über den Haufen gefahren wird, an Bäumen landet, etc. brauch ich euch "alten Hasen des Lebens" ja anscheinend nicht erzählen. Vllt. ist meine Meinung etwas übertrieben, aber wenn das nächste mal einer mit Alk oder was auch immer im Blut, vllt sogar aus der nächsten Disco o.ä. wieder einen über den Haufen fährt und ihr müsst durch nen Blöden Zufall helfen seht ihr das vllt. irgendwann mal anders. (P.S. Wann war denn euer letzter Erste Hilfe Kurs? Wisst ihr was ihr machen müsst, oder wird nur das (Foto)Handy gezückt?):mad:

Und diese Erkenntnis ist keine Frage des Alters.:rolleyes:

@ bose: Wer so dumm ist und mit Alk oder Drugs in der Probezeit Auto fährt, obwohl er ja weiß, das er unter besonderer Beobachtung der Ordnungsbehörden steht, ist selber schuld, denn nicht die Behörden oder Gesetze verbauen ihm die Zukunft, sondern er selbst. Und in Berlin haben wir einen sehr guten ÖPNV, man kann auch ohne FS prima arbeiten. Hab ich auch getan bis ich ihn hatte.:D

Gruß Fabian

P.S.: Ich bin strikt gegen die Todesstrafe.

P.P.S.: Sooo, und nun steinigt mich!;)
 
Kramer

Kramer

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Was aber ein wenig weit hergeholt ist, ist Dafür sind 34 PS da um zu lernen! Da gibt es kein eng! Deshalb wurde das eingeführt! Man kann auch mit 34 PS eine Menge Spaß haben! Hatte ich auch:D Und es wurde nicht eng, wenn man daran gedacht hat was für eine Leistung man unter dem Hintern hat, bzw. hatte! Is ber gar nicht das Thema!
die 34 PS sind IMHO eine weitere "Gängelung" unserer Regierung Richtung EU. Zu meiner Zeit waren es 27 PS und zwei Jahre Führerschein Besitz Pflicht (spielte keine Rolex ob du überhaupt ein Mopped hattest - Hauptsache der Flappen war vorhanden) ... Traut man jetzt dem Anfänger 7 PS mehr zu ? Danach unbeschränkt ohne weitere Prüfung ? Sorry ist doch alles Quark :rolleyes:

THE GHOST_909 schrieb:
Ich finde vier Jahre reichen, wenn er was daraus gelernt hat ist gut, wenn er sich wieder was zu schulden kommen läßt -->selber schuld Punktum!
agree

Kramer
 
F

franzjosef

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volkszorn

Was heißt wie denkt Ihr darüber?
Das ist nun mal so! Strafe muß sein!!!!!!! Bist nicht der erste und auch nicht der einzige!!!!
ich glaube, der threadersteller zielte eher auf eine rechtliche einschaetzung seiner situation. auch die reihenfolge duerfte fuer diese frage unerheblich sein.
 
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el3ment

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Antwort vom ADAC Anwalt per mail:

Sehr geehrter Herr ....,

nach unserer Rechtsauffassung dürfte sich die weitere Beschränkung aus § 6 Absatz 2 Satz Fahrerlaubnisverordnung ergeben.

Da diese auf die "Erteilung der Fahrerlaubnis" zum Ablauf der Zweijahresfrist abstellt, ist dies im Falle der Neuerteilung nach Entzug das Datum der Neuerteilung maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen



Aber das die bereits vergangenen Probezeit nicht mit angerechnet wird, kann ich hier auch nicht wirklich rauslesen.

Muss wohl doch mal das direkte persönliche Gespräch suchen.
 
H

Henson

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Hallo,

ist es nicht so, dass auf dem Führerschein das Ausstellungsdatum vermerkt ist. Datum jünger als 2 Jahre = Probezeit. Älter als 25 Jahre keine Probezeit.?
Wenn Du jetzt aber schon den FS durch ENTZUG weg hattest, und einen NEUEN beantragt hast, steht wahrscheinlich ein neues Datum drin.= Probezeit. Oder Du hast auflagen bekommen.
Das solltest Du aber ganz schnell prüfen!!! Ruf einfach bei der FS Stelle an und hol dir die Info.

Gruß

Henson
 
Thema:

A Führerschein über 2 Jahre...!?

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