QVIENNA
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https://www.rechtsanwalt-grau.de/garantie-und-gewaehrleistung-was-sind-die-unterschiede/Wohl eher Garantie und nicht Gewährleistung ?
5 jahre Gewährleistung sind händler und nicht hersteller sache . siehe mein anderes post--5 Jahre Gewährleistung :-)
Deutsche Hersteller auf dem Weg zur Normalität...
siehe mein Eingangspost (Bild). 5 Jahre GWL nicht Garantie. Also geht der Hersteller hier freiwillig über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.5 jahre Gewährleistung sind händler und nicht hersteller sache . siehe mein anderes post--
Vermutlich wurden die Erwartungen der Verkaufszahlen an die "China-GS" nicht erfüllt.
Ich denke, dass die Sache von BMW Österreich getragen wird, bei den anderen BMW Händlern wird es auch angeboten, allerdings als Mängelbeseitigungsanspruchdas gibt der händler (dein dealer vor ort in Ö) / nicht der hersteller (bmw..)
Genau und bei der Gewährleistung ist es ganz klar gesetzlich geregelt, da gibt es nichts dran zu rütteln oder zu deuteln. Insofern versteh ich nicht das sich BMW einfach darüber hinweg setzt und da was konstruiert um keine Garantie zu geben oder um dem Kunden zu zeigen wieviel besser sie als der Gesetzgeber sind. Im Zweifel hat aber der Kunde das Nachsehen... garantiert sogarGarantie kann an besondere Bedingungen geknüpft sein, das kann(muss aber nicht), je nach Firma eine Verschlechterung oder auch eine Verbesserung für den Kunden bewirken
Ich denke das im Segment der 750/850 ein größerer Konkurrenzkampf herrscht. Da gibt es erstklassige und preisgünstigere Alternativen zu BMW.Vermutlich wurden die Erwartungen der Verkaufszahlen an die "China-GS" nicht erfüllt.
Aber man muss es auch nicht wobei man bei einer Garantie diese dann auch einhalten muss bzw. sich an seine eigenen Bedingungen halten muss.Noch was, Gesetze stellen immer nur das Minimalniveau dar, besser als es ein Gesetz vorschreibt, darf man immer
was ist eigentlich dein Problem?BMW kann aber doch nicht die Gesetzeslage auch nicht zugunsten des Kunden einfach ändern. Warum sie das so machen statt eine Garantie zu geben? Weil der Kunde sich so vermeintlich auf der sicheren Seite sieht. Ist aber nicht so weil es keine Rechtssicherheit dafür gibt.
Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Sache zwischen Händler und Kunden, da hat BMW streng genommen gar nichts mit zu tun. Selbst wenn Hersteller und Händler ein und die selbe juristische Person ist, wie es vermutlich bei den BMW Niederlassungen der Fall ist, wird man sich auch erst mal an die Niederlassung wenden müssen. Bei solchen Geschichten ist es doch kein Wunder das fast alle Kunden die Begriffen Gewährleistung und Garantie durcheinander mischen.