§ 31 a StVZO Fahrtenbuch

Diskutiere § 31 a StVZO Fahrtenbuch im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Vorab zur Klarstellung : mir ist bewußt, dass dies kein Juristenforum ist und alle Antworten und Hinweise keine juristische Beratung oder...
BoGSer1150ADV

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Vorab zur Klarstellung : mir ist bewußt, dass dies kein Juristenforum ist und alle Antworten und Hinweise keine juristische Beratung oder dergleichen darstellen. Es geht mir lediglich darum, Erfahrungen und Kenntnisse der Forumsgemeinschaft zu nutzen.
Leider wurde mir im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitskontrolle die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches erteilt. Hier nun meine Fragen zum praktischen Gebrauch eines Fahrtenbuches nach § 31a StVZO :

In einem nach § 31a StVZO zu führenden Fahrtenbuch stehen ja wesentlich anderen/weniger Angaben als in einen "steuerlichen" Fahrtenbuch. Da ich kein passendes Fahrtenbuch im Handel finde, habe ich mir eins per Excel selbsterstellt. Das ist natürlich eine lose Blattsammlung.

Erste Frage : Ist das zulässig und wird anerkannt oder gibt es irgendwo einen amtliches Fahrtenbuchvordruck.

Zweite Frage: Lt. § 31a StVZO ist für jede einzelne Fahrt ein Eintrag erforderlich. Was muß ich unter dem Begriff "einzelne" Fahrt verstehen.

Beispiel : ich fahre zum einkaufen, halte mich dort 2 Stunden auf und fahre dann zurück. Ist das 1 Fahrt (Hin- und Rückfahrt) oder sind das 2 Fahrten ?
Anderes Beispiel : Ich mache eine Motorradtour über mehrere Tage mit diversen Pausen/Übernachtungen etc. Reicht es dann wenn ich die Abfahrt als Beginn und die Rückkehr als Ende der Fahrt dokumentiere? Für den Sinn des Fahrtenbuches , nämlich die Feststellung wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt hat, würde dies ja ausreichen. Außerdem legt ja die geforderte Angabe von Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes der Fahrt nahe, dass sich eine "Fahrt" durchaus über mehrere Tage erstrecken kann. (es sei denn , dass damit nur Fahrten über Mitternacht genauer definiert werden sollen) . Und um die Erbsenzählerei auf die Spitze zu treiben : Wenn die "einzelne" Fahrt per Definition jede Inbetriebnahme des Fahrzeuges meint, wie definiere ich dann den Unterschied zwischen Fahrtbeendigung und einer Fahrtunterbrechung? Reicht das abstellen des Motors und abziehen des Zündschlüssels um es als Ende der Fahrt zu bezeichnen? Oder gibt es einen Zeitraum in dem die Wiederinbetriebnahme des Motor als Fahrtunterbrechung zu werten ist, die dann nicht zu einem neuen Eintrag verpflichtet. Daraus abgeleitet ergibt sich die Frage wie unmittelbar nach abstellen des Motors muß ich die Beendigung der Fahrt dokumentieren? Denn wenn ich sie dokumentiert habe, würde jede weitere Fahrt am selben Tag natürlich einen Neueintrag erforderlich machen.
 
camasoGS

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Und wenn man als umweltbewusster Fahrer an jeder Ampel bei rot den Motor ausmacht, gilt das dann auch als Fahrtbeendigung?:rolleyes: Nach dem Durchqueren einer mittleren Stadt dürfte man das Motorradfahren an den Nagel hängen...
Ich bedaure euch, zum Glück gibt's sowas bei uns in der CH nicht. Da wird der Einfachheit halber das Motorrad eingezogen und verwertet und der Delinquent eingekerkert.
 
judex

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Hallo BoGSer1150ADV,

frage doch einfach bei der Straßenverkehrsbehörde nach, vielleicht haben
die sogar ein verwendbares Muster.
 
Misterbeaster

Misterbeaster

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Hallo Leidensgenosse,

mein Straßenverkehrsamt hat mir ein Fahrtenbuch kostenlos zur Verfügung gestellt. Die benötigten Eintragungen sind:

1. Vor dem Beginn
a. Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
b. Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c. Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2. Nach deren Beendigung unverzüglich
a. Datum und Uhrzeit sowie
b. Unterschrift des Fahrzeugführers

Guck mal hier:
http://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/213/Formulare_2012/Fahrtenbuch_Muster.pdf

Ist zwar nicht mein Straßenverkehrsamt, bei mir sieht es aber genau so aus. Exceltabellen und lose Blätter sehen die Behörden gar nicht gerne.
 
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Majo

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Hallo,

eigentlich hast du es dir doch schon selber beantwortet. Das Fahrtenbuch dient dazu, dass du dich beim nächsten Verstoss nicht wieder herausreden, sondern zur Verantwortung gezogen werden kannst. :angel:


Wenn du also jeden Tag an dem das Fahrzeug bewegt wird dokumentierst das keiner außer dir gefahren ist, ist der Zweck erfüllt.

Gruß
matze
 
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horex

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Jetzt muss ich mal dumm fragen: Was hast du denn angestellt? War es zum ersten mal?
Ich dachte immer, dass man nicht so schnell das Führen eines Fahrtenbuches aufgebrummt kriegt.
 
BoGSer1150ADV

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Danke Misterbeaster, genau so ist es. Es reicht bereits ein Vergehen, welches aufgrund fehlender Feststellung des Fahrzeugführers eingestellt werden muss (hier 122km/h auf der Landstrasse) um diesen Verwaltungsakt (man beachte es haltet sich ja nicht um eine Strafe) seitens des Straßenverkehrsamtes anordnen zu können. Netterweise wird dann auch eine Verwaltungsgebühr fällig die in meinem Fall nur unwesentlich unter dem Bußgeld lag.
 
wuppertal

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Ist solch ein Fahrtenbuch PKW- oder personenbezogen?
 
beiker

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Sind die Fartenbücher nicht Fahrzeuggebunden?
Erlischt der Zwang bei Ummeldung?

In die Richtungen hab ich mal etwas "gehört";)
 
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Majo

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Netterweise wird dann auch eine Verwaltungsgebühr fällig die in meinem Fall nur unwesentlich unter dem Bußgeld lag.
ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber das finde ich rein von der Sache her richtig gut! Ich bin schon immer für die Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Die Fälle in denen ein Halter im privaten Bereich nicht weiß wer gefahren ist liegen sicherlich deutlich unter 1% beim Motorrad unter 1 Promille.
 
beiker

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Als wenn keine Fotos geschossen werden könnten bzw die Fahrer nicht direkt mit der Lage konfrontiert werden könnten....

Mit Halterhaftung macht man es sich doch arg einfach;)
 
BoGSer1150ADV

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1.) ja, ein Fahrtenbuch ist Fahrzeug gebunden.
2,) nein, genau genommen kommt es auf die Ordnungsverfügung im Wortlaut an. Wenn dort kein entsprechender Hinweis gegeben wird, könnte ein Fahrzeugtausch evtl. etwas nutzen. In der Regel gehen die Straßenverkehrsämter aber dazu über, einen entsprechenden Hinweis in die Verfügung aufzunehmen, indem ausdrücklich auch die Gültigkeit für "Ersatzfahrzeuge" aufgeführt wird. Dann geht der Fahrzeugtausch ins Leere.
 
Grazyman

Grazyman

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Sind die Fartenbücher nicht Fahrzeuggebunden?
Erlischt der Zwang bei Ummeldung?

In die Richtungen hab ich mal etwas "gehört";)
Das meine ich auch das ein Fahrtenbuch an Fahrzeuge gebunden sind die auf deinen Namen zugelassen sind.
Motorrad auf deine Frau zulassen.
Die Kosten für das ummelden wären es mir wert.[emoji12]
Aber ich mag grundsätzlich keine Beamte.[emoji41]
Und da gehe ich gern auf Kontra,
wenn es möglich ist.[emoji16]

Grüße
Uwe
 
Klausmong

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Nur damit ich das richtig verstehe:

Man nützt eine Gesetzeslücke und weiß nicht wer gefahren ist, kommt so um die Straf rum, zahlt aber fast genau die selbe Summe an Verwaltungsgebühren und hat nun auch noch die Aufgabe, ein Fahrtenbuch penibel zu führen und wenn man das nicht richtig macht gibt es vermutlich nochmal eine Strafe extra.

naja, da hat sich das ja richtig ausgezahlt:p

Was die Halterhaftung betrifft:
haben wir in Österreich zB.
Führt dazu, das die Polizei und sonstige Behörden nicht von sinnlosen Vorgängen blockiert werden. Die man als Ressource auch sonst besser einsetzen kann.

Hier geht man davon aus, das der Halter wissen muß wer gefahren ist und damit kann man dieser Person die berechtigte Strafe zustellen.

Es gibt bei uns noch eine schöne Sache: Eine sogenannte "Anonymverfügung"
Soll heißen, man bekommt bei Strafen ( die natürlich einen gewissen Rahmen nicht übersteigen können, also 150 auf der Bundesstrasse geht da nicht mehr )
Und diese "Anonymverfügung" ist nicht Personenbezogen, die bekommt der Halter und wenn man die bezahlt, dann liegt auf den Namen des Halters ( oder des Fahrers ) kein Delikt auf und man hat eine weisse Weste.
So schlecht ist das gar nicht.

Und seien wir uns mahl ehrlich, meist bekommt man diese Strafen ja zu Recht
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Da für mich das Fahren eine dynamische Angelegenheit ist, ein bisschen mehr Gas und schon ist man 20 km/h schneller, sehe ich diese Radarkontrolle als reine Abzockerei!!!!!!

Wer meint, ihm passiere es nicht, dass er zu schnell fährt, der hatte einfach Glück und/oder fährt so beschissen langsam, dass er eigentlich lieber ins Altersheim gehen sollte, als auf die Strasse.

Ich freue mich für jeden, der diesen Abzockern eine lange Nase zeigt!

Es gab Zeiten, da waren 50 km/h in Ortschaften und 100 km ausserhalb der Ortschaft, und die Autobahn diente dem Ausbrennen des Auspuffs ............. und heute, keine 2 km, auf denen sich nicht die "vorgeschriebene" Geschwindigkeit ändert. Dazwischen LKW´s, Busse und Handwerkerfahrzeuge, die einem die Sicht auf die Beschilderungen im unglücklichen Moment versperren ......###

Rechtssystem, nein, das unkontrollierte Ergebnis schwachsinniger Beamte. Aber noch sitzen wir mittendrin in der Veränderung - und ich hoffe (glauben tue ich es inzwischen nicht mehr), das GUTE wird gewinnen.

Allen ein Strafzettel freies Jahr 2016 - bzw., bis auf die, die es verdient haben, und das sind bekannterweise immer die anderen!

Gruß Kardanfan
 
Batzen

Batzen

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Danke Misterbeaster, genau so ist es. Es reicht bereits ein Vergehen, welches aufgrund fehlender Feststellung des Fahrzeugführers eingestellt werden muss (hier 122km/h auf der Landstrasse) um diesen Verwaltungsakt (man beachte es haltet sich ja nicht um eine Strafe) seitens des Straßenverkehrsamtes anordnen zu können. Netterweise wird dann auch eine Verwaltungsgebühr fällig die in meinem Fall nur unwesentlich unter dem Bußgeld lag.
...und wegen 98,50 Euro inkl. Verwaltungsgebürhen der Bussgeldstelle tust du dir ein Fahrtenbuch an? Nicht wirklich oder? Wahrscheinlich wäre es auf Grund anderer Bussgelder innherhalb der vorherigen 12 Monate dann auf ein Fahrverbot hinausgelaufen, richtig? Weil sonst Schwamm drüber und die nächsten 12 Monate etwas aufpassen. 22 zu schnell auf der Landstraße is ja gar nix, da ist man oft einiges drüber und wird halt nicht geblitzdingsbumst.

.....ich darf mich noch 4 Monate im Zaum halten, bevor es bei einem erneuten Bussgeld in dem Bereich "laufen" heisst :D
 
E

enduro_drive

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da wo Bayern am schönsten ist
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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Diese Form von Fahrtenbüchern sind in allen Unternehmen im Einsatz, die größere Fahrzeugflotten betreiben. Mal abgesehen von dem 1% Thema, also dem Nachweis, dass das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, ist die Fahrerermittllung bei Verstössen gegen die STVZO ein wesentliches Thema.

Aus eigener Erfahrung als Unternehmer schlägt da im Jahr schon einiges auf.... lassen wir mal die Parkknöllchen weg ( warum muss es immer die Feuerwehreinfahrt sein... ) gehts bis hin zu Alkohol am Steuer, Fehlen der Fahrerlaubis u.s.w. u.s.w.

Die behördliche Auflage ein Fahrtenbuch zu führen kann sich übrigens auch auf zukünftig zugelassene Fahrzeuge beziehen.

Beliebtes Spiel: das "betroffene" Fahrzeug wird abgemeldet, neu angemeldet u.s.w.

Daher würde ich stets diese Anordnung versuchen zu vermeiden, da auch mega lästig.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn man nicht weiss wer gefahren ist, wird das Fahrtenbuch wohl nur dazu dienen die Nutzer des Fahrzeugs zu dokumentieren.
Ohne Jurist zu sein frage ich mich: Wenn das Fahrtenbuch gegen den Fahrer verhängt wird müsste er jede Fahrt mit jedem verantwortlich geführten Verkehrsmittel dokumentieren, also auch wenn er mit den Fahrrad unterwegs ist.
Wird es gegen ein (mehrere??) Fahrzeug verhängt, ist der Halter wohl nur in der Pflicht das zu organisieren (das Mopped kann's ja nicht selber :-))
Man könnte natürlich kurz sagen "immer wenn kein anderer Fahrer dokumentiert ist war es der Halter". Das aber wird nicht reichen.

EXCEL dürfte schlecht sein. Wenn Dich unterwegs jemand kontrolliert und bemerkt, dass Du eine Auflage "Fahrtenbuch" hast, ist vermutlich noch nichts "radiersicher" eingetragen. Wenn Du mit EXCEL nur Formulare bastelst und dann "zu Fuss" reinschreibst ist wohl nichts dagegen zu sagen. Die Einträge würde ich im Sinn so verstehen "im Zeitraum von... bis... war Y der verantwortliche Fahrzeugführer". Ein Anderer braucht den Aufschrieb nicht mitführen aber Du als "Verpflichteter" solltest sicherheitshalber eingetragen haben "Y ab xxx Uhr, km-Stand yyy".
Am ehesten vergleichbar mit einem derartigen Fahrtenbuch dürfte ein Fahrtenschreiber sein. Auf dessen Kontrollblatt sind vor Fahrtantritt km-Stand und Fahrer einzutragen. Bei der elektronischen Variante macht das die Fahrerkarte.

Zum österreichischen (auch zum französischen) Recht habe ich ein gespaltenes Verhältnis. Die Halterhaftung hat Vor- und Nachteile. Bei uns gibt es sie eben nicht, genauso wie es keine Anonymverfügungen gibt. Hiesse das in AT, dass ich sämtliche Strafen zahlen muss wenn mir mein Fahrzeug geklaut wird und der Dieb Sch... baut? Bitte nicht vorschnell schreien "kann nicht sein".
Einerseits finde ich es OK, dass in AT die Geschwindigkeit auch geschätzt werden darf, andererseits ist das Schwachsinn. Meines Wissens steht nirgendwo wie genau geschätzt werden darf (Ösis bitte korrigieren!!). Danach gilt wenn ein "Schandi" sagt "das waren 54!" (statt 50). Ööööhhhh?? Kachelt einer mit 120 durch den Ort und der Beamte meint "80 waren das locker" habe ich Verständnis.

Über die Gebühren in FR für's zu schnell fahren haben wir uns ja bereits ausgelassen (ca 350 EUR bei "von 1 bis 19 zu schnell" aber sehr heftige Rabattmöglichkeiten). Dank (gegenüber DE) mangelhaftem Melderecht kann die Suche nach dem Schuldner ausarten und der Verstoss ist verjährt. Offenbar ist die Devise "wenn wir nicht aufwendig nach Dir suchen müssen bekommst Du 90 % Rabatt!". Falls es mal einer braucht: Mord verjährt in Frankreich schneller als .............. oder Entführung.
gerd
 
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