Haha, fällt mir gerade wieder ein:
In der Urteilsbegründung hieß es, dass von mir eine "wesentliche abstrakte Gefährdung des Straßenverkehrs" ausgegangen sei. Auf der Autobahn, in einer Kurve mit 250 m Radius, für die man mit den vorgeschriebenen 80 km/h 12 Grad Schräglage braucht, die man bei 120 km/h mit 25 Grad fährt und die im Idealfall mit 180 genommen werden könnte. Dann freilich mit 45 Grad, was zugegeben zu viel ist - sofern man nicht allein auf der Straße unterwegs ist.
Die sollten sich mal mein Nordschleifen-Video angucken, dann wüssten sie, was eine wesentliche abstrakte Gefährdung des Straßenverkehrs ist.
Gruß
Serpel