Ich schaue mir das Ganze schon eine Zeitlang an. Unabhängig von irgendwelche hier geäußerten Bedenken, gibt es eine einfache Begründung weshalb 180er Reifen nicht gehen:
Die Hersteller erstellen zu jeder Reifengröße Werte zur Verwenbarkeit. Die Aufstellung heißt bei Michelin zB "Betriebsanleitung" oder bei Conti "Handbuch" und die Werte unterscheiden sich nur im Ausnahmefall weil sie sich an der ETRTO Normung orientieren.
Für den 170/60 17 wird als Normfelge 5,5 Zoll angegeben. Es sind als Alternative auch schmalere Felgen bis 4,25 aufgeführt, die man vielleicht in Absprache mit einem Sachverständigen evtl eingetragen bekommen kann.
Für den 180/55 17 wird als Normfelge auch 5,5 Zoll angegeben, aber die einzige angegebene Alternative ist 6 Zoll.
Das ist Fakt und ein Gutachter läßt sich diesbezüglich für optisch begründete Ausnahmen nicht weichklopfen. Wenn er sich darauf einließe, wäre das ein Fehler, der bei jeder Folgeuntersuchung gestrichen werden könnte/müßte. In Hessen würde zB wenn eine solche Begutachtung zur Übernahme in den Brief der Bündelungsbehörde vorgelegt wird, die Eintragung sofort gecancelt werden.
Sämtliche hier aufgeführten "Miss/tmessungen", womöglich noch nicht aufgezogen befriediegen den M esser, sind aber überhaupt nicht relevant.