Saisonkennzeichen Tüv?

Diskutiere Saisonkennzeichen Tüv? im G 310 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Es scheint sich aber auch einiges über die Jahre geändert zu haben - wie vorhin beschrieben, erklärt die Zulassungsstelle Ingolstadt sogar den...
KrisderBiker

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Unserer auch nicht deswegen fordern beide eine Tageszulassung, Geldschneiderei
Es scheint sich aber auch einiges über die Jahre geändert zu haben - wie vorhin beschrieben, erklärt die Zulassungsstelle Ingolstadt sogar den Ablauf auf ihrer Homepage.

Dreh- und Angelpunkt ist der Anmeldevorgang und das damit einhergehende ungestempelte Kennzeichen. Ansonsten braucht man ein Kurzzeit- bzw Händlerkennzeichen.

Ich glaube, du hast dich verschrieben - Tageszulassung nach § 7 ist "die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder."
 
KrisderBiker

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Vielleicht sollte ich der Einfachheit halber einfach ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und damit zum TÜV fahren.

Wenn ich dann TÜV habe kann ich ja ganz normal mit einer neuen EVB Nummer das Saisonkennzeichen in ein Ganzjahres umwandeln.
Kostet halt unötig Geld, habe mich aber selber durch das Ablaufen des TÜVs in diese Lage manövrier. 😬
Wenn du einen Händler hast, dann schau' ob er dir ein Händlerkennzeichen leiht - das ist viel einfacher als das Kurzzeitkennzeichen. Beim KZK fallen endlos Aufwand und Gebühren an. Der oben beschriebene Weg scheint aber tatsächlich gangbar zu sein (siehe Link auf Zulassungsstelle Ingolstadt).

Am einfachsten ist es, das Ganze im ersten Monat der Saison abzuwickeln. :zwinkern:

Wenn du das Ganze jetzt machst, bedenke auch, dass der TUEV dann immer im November fällig wird, den man dann 1 Monat überziehen kann :bibbern:, oder du ziehst den nächsten TUEV dann 1/2 Jahr vor - das sind dann wieder Kosten :happyyeah:
 
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Maggo13

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Unser TÜV nimmt keine HU Untersuchung vor der Zulassung vor!
Begründung: er muss eine Probefahrt auf öffentlicher Strasse machen.. Das geht ohne Zulassung nicht.
Deswegen Tageszulassung.
Geil! Und in Darmstadt gibts keine Kurzzeitkennzeichen ohne HU. :lachen:
 
KrisderBiker

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Geil! Und in Darmstadt gibts keine Kurzzeitkennzeichen ohne HU. :lachen:
Das ist in der Tat korrekt - lt § 42 Absatz 1 Satz 2 FZV ist eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung Voraussetzung für Probefahrten oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen - aber erst seit 2014 - man muss die FZV also abonnieren! :eekek:

Ohne HU geht anscheinend nur eine Fahrt lt § 41 FZV mit rotem Kennzeichen, das lt Absatz 2 nur einem eingeschränktem Kreis zugeteilt wird.

Das rote Kennzeichen gilt für "Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten", während das Kurzzeitkennzeichen mittlerweile für "Probefahrten und Überführungsfahrten" gedacht ist.

Das Kurzzeitkennzeichen war sowieso immer schon eine Kosten- und Aufwandsplage.

Die Lösung mittels Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen lt § 12 Absatz 4 FZV erscheint da praktikabler. Die gibt es aber erst seit kurzem (soweit ich erkennen kann seit September 2023)! Interessant wäre noch, welchen Zuschlag die Versicherung hierfür veranschlagt.

Obendrein gilt mittlerweile lt § 12 Absatz 5 FZV "Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei [...] einem Kraftrad genügt die Anbringung an der Rückseite."
(fest = nur mit hohem mechanischen Kraftaufwand oder speziellem Werkzeug entfernbar)

:ohnmacht:
 
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SQ18

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Die Kurzzeitkennzeichen wurde häufig missbraucht, deshalb hat man irgendwann die Vergabe angezogen.
Ich habe aber noch nach '14 Fahrzeuge zur §21 mit dem Kurzzeitkennzeichen überführt, kam wahrscheinlich auf die Zulassungsstelle und die Person an.
Zeitweise konnte man ja die Kennzeichen einfach im Netz inkl Versicherung bestellen und dann wurde da mal 5 Tage lang der LKW zwischen Baustelle und Deponie "überführt" :bounce:
 
KrisderBiker

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Die Kurzzeitkennzeichen wurde häufig missbraucht, deshalb hat man irgendwann die Vergabe angezogen.
Ich habe aber noch nach '14 Fahrzeuge zur §21 mit dem Kurzzeitkennzeichen überführt, kam wahrscheinlich auf die Zulassungsstelle und die Person an.
Zeitweise konnte man ja die Kennzeichen einfach im Netz inkl Versicherung bestellen und dann wurde da mal 5 Tage lang der LKW zwischen Baustelle und Deponie "überführt"
Das ist ja streng hier. :zwinkern:

Die Änderung hinsichtlich Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen ist konkret im § 16a FZV n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666 eingegangen. Hier gibt es allerdings noch eine Ausnahme für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. :verwirrt_2:

Davor ist das Kurzzeitkennzeichen dem roten Kennzeichen in § 16 gleichgestellt.

Endgültig weg ist die Ausnahme im § 16a FZV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522. :happyyeah:

In Summe hat sich ausgehend von einer scheinbar einfachen Frage eine interessante Diskussion mit interessanten Erkenntnissen ergeben - danke allen Mitforisten hierfür! :daumen-hoch:
 
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C

Chiller

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Blöd ist nur, wenn man es endlich zum TÜV geschafft hat, der aber die Plakette verweigert, weil es einen schwerwiegenden Mangel gibt.
 
KrisderBiker

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Blöd ist nur, wenn man es endlich zum TÜV geschafft hat, der aber die Plakette verweigert, weil es einen schwerwiegenden Mangel gibt.
Dafür gibt es Vorsorge:
"Eine Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren wird durch die Zulassungsbehörde für maximal fünf Tage erteilt.

Notwendige Fahrten zur Werkstatt, Hauptuntersuchung und Zulassungsbehörde müssen bei der Vorwegzuteilung auf direktem Weg erfolgen."

Man ist also nicht schlechter gestellt als mit einem Kurzzeitkennzeichen, das üblicherweise auch für maximal 5 Tage ausgestellt wird.

Wenn es einen schwerwiegenden Mangel gibt, dann war das Fahrzeug wohl gar nicht verkehrssicher. Wenn man diesen Verdacht hat, dann darf man ja gar nicht fahren, ansonsten den TUEV beim Händler machen lassen. :zwinkern:
 
Anton24

Anton24

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Ach ist es doch in den Ländern einfach, in denen es gar keinen Tüv gibt.
☹

Ich habe auch schon gelesen das das Kurzzeitkennzeichen ohne Tüv verweigert werden kann! 😬

Das ist so ohne Job keine Wohnung und ohne Wohnung keinen Job, oder so ähnlich!😉
 
KrisderBiker

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Ach ist es doch in den Ländern einfach, in denen es gar keinen Tüv gibt.
☹

Ich habe auch schon gelesen das das Kurzzeitkennzeichen ohne Tüv verweigert werden kann! 😬

Das ist so ohne Job keine Wohnung und ohne Wohnung keinen Job, oder so ähnlich!😉
Du brauchst kein Kurzzeitkennzeichen - das ist mittlerweile durch das zugeteilte ungestempelte Kennzeichen abgedeckt - ist auch günstiger so. :happyyeah:
 
SLK

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Die Lösung mittels Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen lt § 12 Absatz 4 FZV erscheint da praktikabler. Die gibt es aber erst seit kurzem (soweit ich erkennen kann seit September 2023)! Interessant wäre noch, welchen Zuschlag die Versicherung hierfür veranschlagt.
'n Abend,

die Möglichkeit, mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle zu fahren, gibt es schon sehr lange (vermutlich schon sehr sehr lange). Entscheidend sind u.a. zwei Dinge: Es muss der direkte Weg gefahren werden und auf der eVB muss draufstehen, dass der Versicherungsschutz auch für diese Fahrten gilt.
 
KrisderBiker

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'n Abend,

die Möglichkeit, mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle zu fahren, gibt es schon sehr lange (vermutlich schon sehr sehr lange). Entscheidend sind u.a. zwei Dinge: Es muss der direkte Weg gefahren werden und auf der eVB muss draufstehen, dass der Versicherungsschutz auch für diese Fahrten gilt.
Du hast recht - es steht zumindest schon seit 2011 drinnen. :daumen-hoch:

Die Neuerung betrifft den Online-Zulassungsproess, der mittlerweile möglich ist:
"Ab dem 1. September 2023 das sofortige Losfahren mit den ungestempelten Kennzeichen möglich. Hierfür wird direkt am Ende des Online-Zulassungsprozesses ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt, der dann im Fahrzeug gut lesbar (hinter der Windschutzscheibe) zu hinterlegen ist."​

Das trifft aber auf den hier besprochenen Fall nicht zu.
Wieder etwas gelernt! :happyyeah:
 
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Anton24

Anton24

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Ich habe heute mit der Zulassungsstelle und meiner Versicherung betreffend der Ummeldung und Fahrt zum TÜV telefoniert.
Antwort Zulassungsstelle: kein Problem.
Antwort Versicherung: kein Problem.
Habe dann auch gleich Online Termine bei Zulassungsstelle und Tüv gemacht.
Bin mal gespannt ob dann auch alles klappt.
 
steffl08

steffl08

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jetzt R 1250 GS TB vorher R1200 GS BJ 2005 und TRX 850 BJ 1996
Für dein Beispiel gibt es das Rote Kennzeichen.
Für ein Fahrzeug, dass längere Zeit abgemeldet war, ist das wieder anders, denn es ist keine HU, sondern ein 21er.
[/QUOTE]
Gibt es bestimmt schon 20 Jahre nicht mehr....der 21er wurde abgeschafft....
 
Suedwestpfaelzer

Suedwestpfaelzer

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Sagt mir, dass wir in Deutschland sind, ohne mir zu sagen, dass wir in Deutschland sind... 😁
 
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kallegerd

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Keine Ahnung ob es schon geschrieben wurde:
Ihr könnt auch ohne Kennzeichen zum nächsten TÜV fahren, wenn ihr dort einen Termin gemacht und eine Bestätigung eurer Versicherung habt.
Ist alles kein Problem!

Ich persönlich fahre aber in solchen Fällen mit Anhänger oder Bus zur Prüfstelle. Ist unkomplizierter.
 
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Suedwestpfaelzer

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Mein Fazit aus diesem Thema: macht was ihr wollt, alles ist erlaubt 😉
 
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Keine Ahnung ob es schon geschrieben wurde:
Ihr könnt auch ohne Kennzeichen zum nächsten TÜV fahren, wenn ihr dort einen Termin gemacht und eine Bestätigung eurer Versicherung habt.
Ist alles kein Problem!
'n Abend,

doch das ist ein Problem. Es ist zwingend erforderlich, dass ein Kennzeichen am KFZ ist, es kann aber eben ungestempelt sein, siehe # 72.
 
Thema:

Saisonkennzeichen Tüv?

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