Saisonkennzeichen Tüv?

Diskutiere Saisonkennzeichen Tüv? im G 310 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das bekommt man bei der Änderung der Saison ja eh - man kann sich den Vorgang wie eine momentane Stilllegung vorstellen. Das Saisonkennzeichen...
KrisderBiker

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Ich denke nicht. Du brauchst ein neues Kennzeichen.
[...]
Das bekommt man bei der Änderung der Saison ja eh - man kann sich den Vorgang wie eine momentane Stilllegung vorstellen. Das Saisonkennzeichen wird entwertet und dann beginnt quasi eine Neuzulassung halt mit der gleichen Kennzeichennumer und dann geht's wie zuerst beschrieben weiter. :zwinkern:
 
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Chiller

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Wenn er die Saison ändern will, kann er sich einen neuen vorläufigen Versicherungsschutz holen (früher Doppelkarte) und zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren.
 
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Wenn er die Saison ändern will, kann er sich einen neuen vorläufigen Versicherungsschutz holen (früher Doppelkarte) und zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren.
Ich denke nicht, dass das so geht - man hat ja kein gültiges Kennzeichen (und somit auch keine KFZ Steuer entrichtet) - mit einem Saisonkennzeichen darf das Fzg deshalb nicht außerhalb der Saison bewegt werden. :zwinkern:

Ich denke, der korrekte Ablauf ist bereits hier dargelegt. :happyyeah:

(PS - ich habe diesen Fall selber schon einmal abgewickelt - man muss entweder mehrmals zur Zulassungsstelle oder mehrmals zum Händler (wenn dieser einem sein Händlerkennzeichen überlässt) oder man holt sich einen Hänger oder der Händler hat einen Holservice - es bleibt ein Aufwand. :zwinkern: )
 
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HP9000

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Ich denke, von einer vollständigen Digitalisierung des öffentlichen Raums sind wir noch ein paar Lichtjahre entfernt..
 
KrisderBiker

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Ich denke, von einer vollständigen Digitalisierung des öffentlichen Raums sind wir noch ein paar Lichtjahre entfernt..
Hilfreich ist es in der Tat, wenn es benannte Stellen gibt (wie in manchen Ländern zB die Versicherungen), die eine Zulassung durchführen können. Rumlaufen muss man trotzdem oder auf die Post warten nachdem man die alten Kennzeichen eingeschrieben an die Versicherung geschickt hat oder eben vorbeibringt.
 
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Chiller

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Ich denke nicht, dass das so geht - man hat ja kein gültiges Kennzeichen (und somit auch keine KFZ Steuer entrichtet) - mit einem Saisonkennzeichen darf das Fzg deshalb nicht außerhalb der Saison bewegt werden. :zwinkern:

Ich denke, der korrekte Ablauf ist bereits hier dargelegt. :happyyeah:

(PS - ich habe diesen Fall selber schon einmal abgewickelt - man muss entweder mehrmals zur Zulassungsstelle oder mehrmals zum Händler (wenn dieser einem sein Händlerkennzeichen überlässt) oder man holt sich einen Hänger oder der Händler hat einen Holservice - es bleibt ein Aufwand. :zwinkern: )
Ich denke doch. Denn der Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle ist möglich mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Ob das jetzt nicht zugelassen ist, weil keine Saison ist - oder weil es neu zugelassen werden soll, ist dabei latte.
 
KrisderBiker

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Ich denke doch. Denn der Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle ist möglich mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Ob das jetzt nicht zugelassen ist, weil keine Saison ist - oder weil es neu zugelassen werden soll, ist dabei latte.
In § 10 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung steht "Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Außerbetriebsetzung und bei Rückfahrten nach Abstempelung der Kennzeichenschilder als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 12 Absatz 4."

Nur bei der Fahrt zum TUEV findet mEn ja keine Fahrt zur Außerbetriebsetzung statt. Vielleicht ein Schlupfloch - ich würde mich darauf nicht ohne schriftlicher Rückfrage bei der Zulassungsbehörde einlassen.
 
teileklaus

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Langsam!

Für eine HU muss ein Fahrzeug weder zugelassen noch versichert sein. Andersrum wird ein Schuh draus. Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss eine HU vorliegen.

Der Aufschlag wg Überziehung kommt nicht zum tragen, wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist. Ob das mit dem inaktiven Zeitraum bei einer Saisonzulassung gleichzusetzen ist, kann ich nicht beantworten (würde das aber vermuten).
Unser TÜV nimmt keine HU Untersuchung vor der Zulassung vor!
Begründung: er muss eine Probefahrt auf öffentlicher Strasse machen.. Das geht ohne Zulassung nicht.
Deswegen Tageszulassung.
Für Saisonkennzeichen einfach im FJ zuerst zur HU fahren.
Außerhalb des Saisonkennzeichens darf nicht zum TÜV gefahren werden weil kein Versicherungsschutz besteht. Ich sehe das so, weil zur Erlangung einer Zulassung ist das nicht gefahren, da das FZ ja schon zugelassen angemeldet ist
 
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KrisderBiker

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In Bayern will der Freundliche wahrscheinlich einen nachträglichen Nachweis für die Außerbetriebsetzung an besagtem Tag - ansonsten fährt doch jeder mit der Begründung durch's Land und beschließt dann "doch anders überlegt". :happyyeah:

Was aber mit § 10 Absatz 3 allerdings klappen könnte wäre, dass man die erste Fahrt zur Zulassungsstelle auf dem Motorrad bewältigt - dann von dort mit den ungestempelten Kennzeichen zum TUEV (dort klebt er ja dann die Plakette drauf) - und dann retour zur Zulassungsstelle :daumen-hoch:

(Natürlich mit vorher bei der Versicherung beantragter eVB Nummer und Versicherungsvertrag für das ganze Jahr.)

Dann kann man unbeschwert durch's Land fahren - in 2 Jahren kommt man dann drauf, dass es unkommod ist, ohne Saisonkennzeichen einen TUEV im Dezember zu haben :zwinkern:
 
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Chiller

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Unser TÜV nimmt keine HU Untersuchung vor der Zulassung vor!
Begründung: er muss eine Probefahrt auf öffentlicher Strasse machen.. Das geht ohne Zulassung nicht.
Deswegen Tageszulassung.
Für Saisonkennzeichen einfach im FJ zuerst zur HU fahren.
Außerhalb des Saisonkennzeichens darf nicht zum TÜV gefahren werden weil kein Versicherungsschutz besteht. Ich sehe das so, weil zur Erlangung einer Zulassung ist das nicht gefahren, da das FZ ja schon zugelassen angemeldet ist
Und unsere Zulassungsstelle lässt ohne TÜV nicht zu.
Dafür kann der Schildermaler schon mal loslegen, nur mit Reservierung des Wunschkennzeichens ohne amtlichen Auftrag.
Es bleibt spannend.
 
lomax

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Da hiess es: "Nein, geht nicht, denn der Prüfer muss eine Probefahrt machen, die findet auf öffentlichem Grund statt, dazu muss das Motorrad versichert sein."

Also: Am besten einmal nachfragen, bevor man das Moped auf dern Hänger zerrt.
Also das ist ja schon mal Unsinn.
Wenn das so stimmen würde, dürfte kein einziges Moped auf unseren Strassen fahren...:redcarded:
Wie sollen denn bitteschön die ganzen Fahrzeuge einschießlich Neufahrzeuge angemeldet werden, wenn sie zuvor keinen Tüv haben...?

Nicht falsch verstehen, die Kritik ist nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen den Prüfer.

Der hatte wohl kein Bock zum Arbeiten...

Man stelle sich die Jahrelange Restauration einer schönen Maschine vor, die schon seit Jahrzehnten abgemeldet ist.

Am Ende sagt dann der Tüvprüfer: "tja tut mir leid, aber Sie haben nur noch die Moglichkeit aus diesem schönen Moped einen Kerzenständer zu machen, weil, ich darf ja nicht damit fahren...." :giggle:
[/QUOTE]

Für dein Beispiel gibt es das Rote Kennzeichen.
 
KrisderBiker

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Und unsere Zulassungsstelle lässt ohne TÜV nicht zu.
Dafür kann der Schildermaler schon mal loslegen, nur mit Reservierung des Wunschkennzeichens ohne amtlichen Auftrag.
Es bleibt spannend.
Ich dachte, es gibt einen gemeinsamen Konsens (bevor neue Themen (Wunschkennzeichen) auftauchen):
  • eVB Nummer von der Versicherung einholen - hierbei nach § 49 Absatz 2 angeben, dass der Versicherungsschutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gelten sollte
  • Fahrt mit Saisonkennzeichen lt § 10 Absatz 3 zur Zulassungsstelle zwecks Außerbetriebsetzung / sofortige Neuanmeldung ohne Saisonkennzeichen - mit den Zulassungspapieren zum Schildermacher
  • Fahrt mit dem ungestempelten Kennzeichen am Motorrad zur HU lt § 12 Absatz 4 ("Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden [...]")
  • Fahrt zurück zur Zulassungsstelle zum Siegeln
:preis:
 
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Chiller

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Also das ist ja schon mal Unsinn.
Wenn das so stimmen würde, dürfte kein einziges Moped auf unseren Strassen fahren...:redcarded:
Wie sollen denn bitteschön die ganzen Fahrzeuge einschießlich Neufahrzeuge angemeldet werden, wenn sie zuvor keinen Tüv haben...?

Nicht falsch verstehen, die Kritik ist nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen den Prüfer.

Der hatte wohl kein Bock zum Arbeiten...

Man stelle sich die Jahrelange Restauration einer schönen Maschine vor, die schon seit Jahrzehnten abgemeldet ist.

Am Ende sagt dann der Tüvprüfer: "tja tut mir leid, aber Sie haben nur noch die Moglichkeit aus diesem schönen Moped einen Kerzenständer zu machen, weil, ich darf ja nicht damit fahren...." :giggle:
Für dein Beispiel gibt es das Rote Kennzeichen.
[/QUOTE]
Für ein Fahrzeug, dass längere Zeit abgemeldet war, ist das wieder anders, denn es ist keine HU, sondern ein 21er.
 
Anton24

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Ich denke daß die Zulassungsstelle da nicht mitmacht!
Ohne Tüv bearbeiten die meine Zulassung sicher gar nicht.

Bei meinem letzten Besuch dort habe ich miterlebt wie ein Kunde angeschissen wurde nur weil er ohne Aufruf zum Schalter getreten ist.
Die sind dort richtig streng!

Aber ich frage am Montag mal auf der Zulassungsstelle nach.
😏
 
KrisderBiker

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Rücksprache ist absolut sinnvoll und richtig. :daumen-hoch:

Ich dachte der Ablauf sei eher hypothetisch. Es gibt nämlich keinen Spielraum, wenn ein Schritt nicht klappen sollte, und zwar sowohl terminlich wie auch bei der HU. Aber einige Zulassungsstellen weisen explizit darauf hin.

Es gibt einen Hacken - die Versicherung (die ja nach § 49 Absatz 2 informiert werden muss) hat ein Wahlrecht und muss Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nicht zwingend versichern.

Eine Fahrt nach Hause erscheint nicht möglich. Eine gute Zusammenfassung von der Zulassungsstelle Ingolstadt gibt es hier - immerhin "maximal fünf Tage" :zwinkern:

Ich selbst bin in einem ähnlichen Fall mit einem Händlerkennzeichen zum Händler gefahren, wo der TUEV gemacht wurde. Ich bin dann von dort mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zulassungsstelle gefahren und habe die Saison geändert.
 
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Kilometer

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.....solche Probleme kannst hier bei uns momentan überhaupt nicht regeln, kotz!
IMG_20231112_144208.jpg
 
teileklaus

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Dafür kann der Schildermaler schon mal loslegen, nur mit Reservierung des Wunschkennzeichens ohne amtlichen Auftrag.
Es bleibt spannend.
Unserer auch nicht deswegen fordern beide eine Tageszulassung, Geldschneiderei
 
Anton24

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Vielleicht sollte ich der Einfachheit halber einfach ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und damit zum TÜV fahren.

Wenn ich dann TÜV habe kann ich ja ganz normal mit einer neuen EVB Nummer das Saisonkennzeichen in ein Ganzjahres umwandeln.
Kostet halt unötig Geld, habe mich aber selber durch das Ablaufen des TÜVs in diese Lage manövrier. 😬
 
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