Zwiespalt - Handy als Navi in Norwegen vs. Geldstrafe Handynutzung

Diskutiere Zwiespalt - Handy als Navi in Norwegen vs. Geldstrafe Handynutzung im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Mumpitz. "Kurz" ist erlaubt, komplette Adresse eingeben oder Route planen natürlich nicht... Darf ich nochmal daran erinnern, dass die Anwendung...
KAlaus

KAlaus

Dabei seit
07.05.2015
Beiträge
1.260
Ort
Gaggenau
Modell
R1200GS LC Adventure
Keiner. Alles nicht erlaubt.....beim Fahren.....
Mumpitz.
"Kurz" ist erlaubt, komplette Adresse eingeben oder Route planen natürlich nicht...

Darf ich nochmal daran erinnern, dass die Anwendung des gesunden Menschenverstandes hilfreich ist?
Ansonsten wird das mit der Reglementierung nur noch schlimmer und es wird auch uns Europäern verboten, Haustiere in der Mikrowelle zu trocknen oder auf dem Motorrad mit aktiviertem Tempomat mal ein Nickerchen zu machen...
 
Andi#87

Andi#87

Dabei seit
07.11.2010
Beiträge
17.383
Ort
42781
Modell
R 1250 GSA 2019
Mumpitz.
"Kurz" ist erlaubt, komplette Adresse eingeben oder Route planen natürlich nicht...
Auch wenn es hier [OT] wird. Dummerweise entscheidest nicht Du, was "kurz" ist, sondern die Exekutive. Und wenn Du wegen Deiner Anzeige vor Gericht gehst und der Richter sieht "kurz" anders als Du "kurz" bleibst auf Deinem Punkt und den (mind) 100€ sitzen.... 🤷‍♂️
 
KlausB

KlausB

Dabei seit
04.07.2016
Beiträge
1.924
Ort
Reinheim (Odenwald)
Modell
R1200 GS LC (2016)
Ich muss als Motorradfahrer ein installiertes Navi ja auch mal auf dem Touch-screen antippen, wo ist da der Unterschied zum Phone-Bildschirm ? Oder funktioniert der Navigator jetzt mit Sprachsteuerung ?
Also ich finde, wer den Link mal testet und liest, findet doch genau die Aussage, dass das Bedienen eines Navis oder Telefons während der Fahrt nicht erlaubt ist. Ein Navi ist wie ein Handy ein Gerät im Sinne dieses Textes. Nur eine kurze Blickzuwendung ist gestattet. Da steht nicht dabei, dass man kurz mal tippen darf. So lange sich also kein Ordnungshüter an der Bedienung stört, ist alles in Ordnung. Aber wenn er es tut, dann ist er im Recht.

1647362654288.png


Bei jedem Navi wird darauf hingewiesen, dass eine Bedienung während der Fahrt zu unterbleiben hat. Das Drehrad bildet da keine Ausnahme, denn bei der Bedienung schaut man aufs Navi, nicht mehr auf die Straße.

Ob ein Ordnugshüter das hart ahndet, was geschrieben steht, ist sein Ermessen.

Gruß
Klaus
 
G

Gast 11529

Gast
...und in neuen Fahrzeugen sind nur noch Touchscreens drin......das geht aber.....

sogar in meinem neuen Mercedes Actros 40-Tonner ist die Bedienung der Heizung,Radio,Grundeinstellungen nur noch über Touchscreen möglich, und nicht mal im Sichtfeld sondern rechts davon auf der Mittelkonsole........Grundeinstellungen wie Heizung und Lüftung muss ich den Blick von der Straße abwenden und im Menü hin und herwischen ..........das ist erlaubt..........wir leben im Irrenhaus......
 
Larsi

Larsi

Dabei seit
10.07.2007
Beiträge
30.608
Modell
Zero DSR/X, Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Also ich finde, wer den Link mal testet und liest, findet doch genau die Aussage, dass das Bedienen eines Navis oder Telefons während der Fahrt nicht erlaubt ist. Ein Navi ist wie ein Handy ein Gerät im Sinne dieses Textes. Nur eine kurze Blickzuwendung ist gestattet. Da steht nicht dabei, dass man kurz mal tippen darf. So lange sich also kein Ordnungshüter an der Bedienung stört, ist alles in Ordnung. Aber wenn er es tut, dann ist er im Recht.

Anhang anzeigen 477153

...
Ich lese da:
... nur benutzen wenn ...
2. b) zur Bedienung ... des Geräts nur eine kurze, ... Blickzuwendung erfolgt oder erforderlich ist.

Da steht, Bedienung, nicht Betrachtung.
 
KlausB

KlausB

Dabei seit
04.07.2016
Beiträge
1.924
Ort
Reinheim (Odenwald)
Modell
R1200 GS LC (2016)
Stimmt, da hast du eindeutig recht. Wie man aber mit nur kurzer Blickzuwendung ein Gerät bedienen können soll, das wissen nur die Ersteller der Gesetze. Wie ich geschrieben habe, kann man alles machen, so lange sich ein Ordnungshüter nicht daran stört. Ist kurz 1 Millisekunde? Oder 1 Sekunde? Das steht hier nicht und muss im Zweifelsfall dann von Juristen über ein Gericht geklärt werden.

Wer auf einem Touchscreen bei laufender Fahrt tippt (mache ich durchaus auch), wendet definitiv nicht mal nur "kurz" den Blick von der Straße ab, denn neben dem Blick während der Bedienung wird auch das Ergebnis betrachtet. Das ist das eigene Risiko. Wer mit dem Drehrad zoomt, wird aller Voraussicht nach so lange auf das Navi blicken, bis die geeignete Zoom-Stufe erreicht ist. Das ist schon ziemlich lange. Und wer während der Fahrt mal schnell als Zwischenziel die nächste Tankstelle eingeben will, dürfte dem Display noch mehr Aufmerksamkeit schenken, als nach Gesetz erlaubt ist (mache ich natürlich auch). Der Gesetzgeber hat eindeutig kundgetan, dass die Aufmerksamkeit auf die Straße gehört. Nichts anderes steht da drin - unabhängig vom "Gerät". Bei einer anderen Einschätzung durch einen Ordnungshüter zum eigenen Verhalten hat man damit schlechte Karten.

Gruß
Klaus
 
Eddy der Belgier

Eddy der Belgier

Dabei seit
09.10.2017
Beiträge
4.172
Ort
Belgien
Wenn wir alle unsere Geräte (im Auto oder auf dem Motorrad) vorschriftsmäßig benutzen müssen, gibt es keinen Platz mehr auf einem Parkplatz oder einem Standstreifen (der dies erlaubt), und wir werden keine Staus haben.


🤣
 
H

HFB

Dabei seit
23.03.2019
Beiträge
831
Ort
Berlin
Modell
R1200 GS LC
Der Gesetzgeber hat eindeutig kundgetan, dass die Aufmerksamkeit auf die Straße gehört. Nichts anderes steht da drin - unabhängig vom "Gerät".
Das ist definitiv richtig, aber mit den unbestimmten Rechtsbegriffen (super Erfindung!) ist das so eine Sache. Über die Auslegung entscheiden letztlich nicht die Streifenhörnchen, sondern im Zweifel das Gericht. Der Gesetzgeber ist hier absichtlich so vage geblieben, ist es doch in vielen Neufahrzeugen, wo an jedem Knopf gespart wird, nicht mal mehr möglich die Lüftung ohne Touchscreen zu bedienen.
Ich bezweifle, dass in D auch nur ein einziges Verwarnungs- oder Bußgeld wegen Bedienung eines Touchscreens während der Fahrt verhängt wurde. Viel zu aufwendig zu kontrollieren und dazu eine hohe Wahrscheinlichkeit, vor Gericht keinen Bestand zu haben, da lassen sich anderweitig leichter Bußgelder einsammeln.
Abgesehen davon müssen für die Beurteilung eines etwaigen Verstoßes auch die jeweiligen Rahmenbedingungen gewürdigt werden, es macht durchaus einen Unterschied, ob ich alleine auf einer leeren Landstraße unterwegs bin oder in der Rushhour einer Großstadt.
Die zitierten Rechtsquellen regeln entgegen der Annahme einiger Schreiber hier, wann und wie es erlaubt ist, ein derartiges Gerät zu bedienen, in allen anderen Fällen ist es verboten.
Abschließend noch eine persönliche Meinung. Ich halte die ganzen Touchscreens in vielen Neufahrzeugen aus verkehrstechnischer Sicht für kompletten BS. Beim Motorrad (derzeit) kommt man oft noch nicht drum herum, nutzen tue ich es äußerst selten und halte bei allem, was ein wenig mehr Aufmerksamkeit erfordert, lieber mal kurz an.
Grüße
Hartmut
 
M

Meikel58

Dabei seit
22.05.2019
Beiträge
199
Ort
Unterfranken, tiefstes Bayern
Modell
R 1250 GS HP
Hallo,
beim Navigator und beim ConnectedRide Cradle erfolgt die Bedienung ja über den MULTI-CONTROLLER, während bei einer einfachen Handyhalterung die Touch-Bedienung zwingend erforderlich ist und diese Variante bei über 700€ Strafe seit diesem Jahr definitiv raus ist.
Bisher bin ich immer mit normalen Handy als Navi in Norwegen problemlos unterwegs gewesen, da war der Tarifsatz allerdings "nur" 140€.

Wie weit geht in Norwegen die Begrifflichkeit "Gebrauch eines Handys oder Mobiltelefons während der Fahrt"?

VG Mirko


Anhang anzeigen 477068


Hallo Mirko,

die Bedienung der Navigation über die App BMW Motorrad Connected funktioniert genauso über den MultiController, wie die Bedienung des Telefons, das Abspielen von Musik und Verstellung der Lautstärke meines Kommunikationssystems, wenn das Smartphone und das Kommunikationssystem mit dem TFT verbunden ist. Hierzu wird kein ConnectedRide Cradle benötigt.
Ich fahre schon seit 2019 mit einer No-Name Halterung für mein Iphone und bediene diese Funktionen über den MultiController.
 
Z

Zrudi

Dabei seit
24.01.2014
Beiträge
68
Ort
wuppertal
Modell
1250 GS Triple Black
Über die Auslegung entscheiden letztlich nicht die Streifenhörnchen, sondern im Zweifel das Gericht.
Das stimmt. Wer es vom Gericht entscheiden lassen will braucht
a) Zeit
b) sofern berufstätig Geld ( Ausfall der Arbeitszeit wegen des Termins bei Gericht )
c) Nerven


Ich bezweifle, dass in D auch nur ein einziges Verwarnungs- oder Bußgeld wegen Bedienung eines Touchscreens während der Fahrt verhängt wurde.
Zweifel darf man haben, sind aber unbegründet.

Viel zu aufwendig zu kontrollieren
Falsch, ist sogar sehr einfach

da lassen sich anderweitig leichter Bußgelder einsammeln.
Das stimmt, ist aber nicht primäres Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit.

es macht durchaus einen Unterschied, ob ich alleine auf einer leeren Landstraße unterwegs bin oder in der Rushhour einer Großstadt.
persönlich vielleicht, rechtlich sicher nicht.

ach - und ich wollte doch dazu nix mehr sagen, möchte aber schon verhindern, dass hier Mitglieder aufgrund falscher Behauptungen in die Irre geführt werden und dann doch noch Ärger bekommen.


Übrigens: hin und wieder bediene ich mein Navi auch während der Fahrt. Seit der Neufassung der Regelung schaue ich aber erst mal, ob mich jemand sieht. Auch bei der Bedienung des Touchscreens im Auto.
 
G

Gast 11529

Gast
das ist ja der Zwiespalt.......eigentlich muss man tatsächlich hin und wieder mal während der Fahrt kurz
drauf-"touchen"..........da sind die Entwickler gefragt nach praktikablen Lösungen.....vieles geht ja schon per Sprach-
befehl, aber auf dem Motorrad während der Fahrt schwierig, da muss man mit entsprechender Technik im Helm
auch voll connected sein.
 
H

HFB

Dabei seit
23.03.2019
Beiträge
831
Ort
Berlin
Modell
R1200 GS LC
1. Das stimmt. Wer es vom Gericht entscheiden lassen will braucht
a) Zeit
b) sofern berufstätig Geld ( Ausfall der Arbeitszeit wegen des Termins bei Gericht )
c) Nerven



2. Zweifel darf man haben, sind aber unbegründet.


3. Falsch, ist sogar sehr einfach


4. Das stimmt, ist aber nicht primäres Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit.


5. persönlich vielleicht, rechtlich sicher nicht.

ach - und ich wollte doch dazu nix mehr sagen, möchte aber schon verhindern, dass hier Mitglieder aufgrund falscher Behauptungen in die Irre geführt werden und dann doch noch Ärger bekommen.


Übrigens: hin und wieder bediene ich mein Navi auch während der Fahrt. Seit der Neufassung der Regelung schaue ich aber erst mal, ob mich jemand sieht. Auch bei der Bedienung des Touchscreens im Auto.
Leider merkt man an Deinen ganzen Kommentaren, daß Du entweder keine juristische Vorbildung hast oder, wenn doch, nicht richtig aufgepasst hast.

Zu 1: Der übliche Weg ist in D Verwarnung -> Ordnungswidrigkeit -> Widerspruch, erst dann landet es vor Gericht. Wenn Leute mit Deinem Kenntnisstand das Verfahren einleiten wird der größte Teil schon im Widerspruchsverfahren eingestellt.

Zu 2: Reine Behauptungen sind keine Tatsachen, auch wenn man sie so formuliert. Im Gegensatz dazu steht in meinem Beitrag ausdrücklich ‚Ich glaube…‘.

Zu 3: Noch eine Behauptung, es reicht eben nicht nur zu sagen, der hat auf seinen Touchscreen getippt, vielmehr muss eine gesetzlich nicht legitimierte Blickzuwendung rechtssicher dokumentiert werden, was ich für nicht so einfach halte.

Zu 4: Grundsätzlich hast Du damit zwar recht, die Realität sieht aber anders aus. Leider wird unsere Polizei nur zu gerne durch die Verwaltung zur Erzielung von Einnahmen mißbraucht, oftmals sogar so sehr, daß sie ihrer eigentlichen Aufgabe kaum mehr nachkommen können.
Nur um ein paar Beispiele zu nennen, Radarfallen stehen i. d. R. nicht dort, wo die Risiken am größten sind, sondern da, wo die Ausbeute am größten ist. Bevorzugt wird auch das anonymisierte Einleiten von Verfahren, zumindest hier in der Hauptstadt, sonst würde ich wohl kaum auf dem täglichen Weg zur Arbeit (20 km) rund ein Dutzend Verstöße gegen das Telefonierverbot ohne Freisprecheinrichtung am Steuer wahrnehmen müssen.

Zu 5: Noch so eine Behauptung und dazu auch noch falsch. In § 23 (1a) wird unter 2b ausdrücklich auf die den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung abgehoben.

Damit bin ich mit dem Thema durch. Ich wäre mit diesem Thema auch gar nicht so hartnäckig, hättest Du in Deinem ersten Beitrag nicht gleich pauschal einige Kommentatoren wegen des profunden Halbwissens diskreditiert, mit dem Du selbst hier gerade so glänzt…
 
Zuletzt bearbeitet:
GS-Mirko

GS-Mirko

Themenstarter
Dabei seit
11.08.2020
Beiträge
15
Modell
R1200GS LC
Hallo Mirko,

die Bedienung der Navigation über die App BMW Motorrad Connected funktioniert genauso über den MultiController, wie die Bedienung des Telefons, das Abspielen von Musik und Verstellung der Lautstärke meines Kommunikationssystems, wenn das Smartphone und das Kommunikationssystem mit dem TFT verbunden ist. Hierzu wird kein ConnectedRide Cradle benötigt.
Ich fahre schon seit 2019 mit einer No-Name Halterung für mein Iphone und bediene diese Funktionen über den MultiController.
Wie auf meinem Foto zu sehen ist, fahre ich die erste LC-Generation ohne TFT und bin mit der Bedienbarkeit über den Multicontroller sehr zufrieden. Insbesondere auch Handhabung mit dicken Winterhandschuhen. Nur so als Praxisinfo.

Ansonsten denkt bitte alle daran, dass ich nach der Handhabung in Norwegen gefragt habe, ehe ihr weiterhin in deutsche juristische Spitzfindigkeiten verfallt.
1647588523316.png


VG Mirko
 
Zuletzt bearbeitet:
M

matze62

Dabei seit
21.08.2011
Beiträge
58
Hallo Mirko,

die Bedienung der Navigation über die App BMW Motorrad Connected funktioniert genauso über den MultiController, wie die Bedienung des Telefons, das Abspielen von Musik und Verstellung der Lautstärke meines Kommunikationssystems, wenn das Smartphone und das Kommunikationssystem mit dem TFT verbunden ist. Hierzu wird kein ConnectedRide Cradle benötigt.
Ich fahre schon seit 2019 mit einer No-Name Halterung für mein Iphone und bediene diese Funktionen über den MultiController.
Hallo Meik

darf ich fragen, welche No-Name Halterung du verwendest und wie du die Verbindung zum Multi-Controller hergestellt hast?

Vielen Dank und liebe Grüße
Matthias
 
M

matze62

Dabei seit
21.08.2011
Beiträge
58
Wie auf meinem Foto zu sehen ist, fahre ich die erste LC-Generation ohne TFT und bin mit der Bedienbarkeit über den Multicontroller sehr zufrieden. Insbesondere auch Handhabung mit dicken Winterhandschuhen. Nur so als Praxisinfo.

Ansonsten denkt bitte alle daran, dass ich nach der Handhabung in Norwegen gefragt habe, ehe ihr weiterhin in deutsche juristische Spitzfindigkeiten verfallt.
Anhang anzeigen 477602

VG Mirko
Hallo Mirko,

ich trage mich auch mit dem Gedanken, mir das neue BMW MOTORRAD CONNECTEDRIDE CRADLE zu bestellen. Allerdings habe ich gesehen, dass nicht alle Handys in die Halterung passen, da die von BMW angegebenen Maximalmaße nicht allzu üppig sind. Darf ich fragen, welches Handy du einsetzt? Eine Schutzhülle passt eher auch nicht in die Halterung, weshalb es vermutlich auch ein relativ robustes Modell sein sollte.

Apple hat ja vor nicht allzu langer Zeit, aufgrund der Vibrationen, vor der Nutzung des iPhones als Navi auf dem Motorrad gewarnt, weil dadurch das Kamerasystem beschädigt werden kann. Meine Anfrage bei BMW hat jedoch ergeben, dass man das dort nicht so sieht. Kannst du hierzu auch etwas sagen?

Vielen Dank und liebe Grüße
Matthias
 
GS-Mirko

GS-Mirko

Themenstarter
Dabei seit
11.08.2020
Beiträge
15
Modell
R1200GS LC
Hallo Matthias,

ich verwende ein "abgelegtes" Samsung J4Plus (161.4 x 76.9 x 7.9mm) mit Silikonhülle und rückseitig aufgeklebten Induktions-Ladepad. Als zusätzliche App habe ich da nur die BMW-App drauf und bin sehr zufrieden. Für den Datenverkehr ist da eine O2-Partnerkarte drin.

VG Mirko
 
M

Meikel58

Dabei seit
22.05.2019
Beiträge
199
Ort
Unterfranken, tiefstes Bayern
Modell
R 1250 GS HP
Hallo Meik

darf ich fragen, welche No-Name Halterung du verwendest und wie du die Verbindung zum Multi-Controller hergestellt hast?

Vielen Dank und liebe Grüße
Matthias
Hallo Matthias,

ich habe so einen Einsatz genommen. Damals noch mit USB-Lader. Neu würde ich, wenn das Handy es kann, QI-Ladehalterung nehmen.
Motorrad USB Ladegerät Handy Halter Halterung für BMW R1200GS F850GS R1250GS DA | eBay
Es ist nur eine Halterung mit Ladefunktion und muss nur in die Navivorbereitung von BMW eingeklippt werden.
Die Halterung wird nicht mit dem Multicontroller verbunden, sondern das Handy und die App mit dem TFT.

Hoffe dir geholfen zu haben.
 
Thema:

Zwiespalt - Handy als Navi in Norwegen vs. Geldstrafe Handynutzung

Zwiespalt - Handy als Navi in Norwegen vs. Geldstrafe Handynutzung - Ähnliche Themen

  • Outdoor Handy Wasserdicht mit mind 1800 nits

    Outdoor Handy Wasserdicht mit mind 1800 nits: Hallo wer hat Erfahrungen mit Outdoor Handy welches eine hohe Nits Zahl hat. Dieser Wert ist für die Display Helligkeit bei Sonneneinstrahlung...
  • Erledigt Handy Samsung S10+ und SP-Connect induktives Laden

    Handy Samsung S10+ und SP-Connect induktives Laden: Das ideale 2.Handy zum Navigieren am Bike, da auch bei Helligkeit gut ablesbar! Handy Samsung S10+, 6,4“Display, 128GB Speicher, per SD-Karte...
  • Stromversorgung Navi Handy

    Stromversorgung Navi Handy: Hello Hat schon jemand die Stromversorgung mit Magnetkabel versucht. Vorteil wäre das man die USB Buchse des Handys nicht belastet da ein Teil des...
  • Handy funktioniert an R1300GS Adv. nicht

    Handy funktioniert an R1300GS Adv. nicht: Servus Gemeinde Ich hab ein Problem mit der Handyverbindung. Vielleicht hat einer ein ähnliches Problem, oder kann mir helfen. Folgende...
  • Wirres Routen Connected App

    Wirres Routen Connected App: Tach zusammen! Hier mal eine Frage und meine Erfahrungen mit der Navigation. Meist erstelle ich eine Route mit Kurviger.de und importiere die...
  • Wirres Routen Connected App - Ähnliche Themen

  • Outdoor Handy Wasserdicht mit mind 1800 nits

    Outdoor Handy Wasserdicht mit mind 1800 nits: Hallo wer hat Erfahrungen mit Outdoor Handy welches eine hohe Nits Zahl hat. Dieser Wert ist für die Display Helligkeit bei Sonneneinstrahlung...
  • Erledigt Handy Samsung S10+ und SP-Connect induktives Laden

    Handy Samsung S10+ und SP-Connect induktives Laden: Das ideale 2.Handy zum Navigieren am Bike, da auch bei Helligkeit gut ablesbar! Handy Samsung S10+, 6,4“Display, 128GB Speicher, per SD-Karte...
  • Stromversorgung Navi Handy

    Stromversorgung Navi Handy: Hello Hat schon jemand die Stromversorgung mit Magnetkabel versucht. Vorteil wäre das man die USB Buchse des Handys nicht belastet da ein Teil des...
  • Handy funktioniert an R1300GS Adv. nicht

    Handy funktioniert an R1300GS Adv. nicht: Servus Gemeinde Ich hab ein Problem mit der Handyverbindung. Vielleicht hat einer ein ähnliches Problem, oder kann mir helfen. Folgende...
  • Wirres Routen Connected App

    Wirres Routen Connected App: Tach zusammen! Hier mal eine Frage und meine Erfahrungen mit der Navigation. Meist erstelle ich eine Route mit Kurviger.de und importiere die...
  • Oben