X_FISH
Themenstarter
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- 14.03.2015
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- Modell
- R 1150 GS
Wo sind die Paragraphenspezialisten hier im Forum?
Es geht um Folgendes:
Motorradkauf. Das Fahrzeug steht bereits im Landkreis in welchem es zugelassen werden soll, jedoch ist die HU fällig. Ein Kurzzeitkennzeichen macht daher keinen Sinn, ein »vorab zugeteiltes« (!) also ungestempeltes Kennzeichen würde für die Fahrt zur Dekra zwecks HU genügen - und wäre auch noch ein paar Taler günstiger.
Vgl. hier als Beispiel was das Landratsamt Ravensburg (leider nicht mein Zulassungsbezirk) dazu schreibt:
https://www.landkreis-ravensburg.de...zu-Fahrten-mit-ungestempelten-Kennzeichen.pdf
Was meine Zulassungsstelle jedoch meint:
Dann weiß ich das ich da nicht weiter nachbohren muss. Das .pdf vom Landratsamt Ravensburg liest sich da z.B. deutlich einfacher.
Was die Zulassungsstelle mir vorschlägt: Kurzzeitkennzeichen holen, HU machen, dann zulassen (ca. 60-80 Euro zusätzlich).
Merci vorab, Martin
Es geht um Folgendes:
Motorradkauf. Das Fahrzeug steht bereits im Landkreis in welchem es zugelassen werden soll, jedoch ist die HU fällig. Ein Kurzzeitkennzeichen macht daher keinen Sinn, ein »vorab zugeteiltes« (!) also ungestempeltes Kennzeichen würde für die Fahrt zur Dekra zwecks HU genügen - und wäre auch noch ein paar Taler günstiger.
Vgl. hier als Beispiel was das Landratsamt Ravensburg (leider nicht mein Zulassungsbezirk) dazu schreibt:
https://www.landkreis-ravensburg.de...zu-Fahrten-mit-ungestempelten-Kennzeichen.pdf
Was meine Zulassungsstelle jedoch meint:
Ich habe keine Stelle gefunden in welcher vorgeschrieben wird das §10 Abs. 4 Satz 1 FZV nur bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter greift. Weiß da jemand mehr?[...] das Verfahren nach §10 Abs. 4 FZV kommt für Sie nicht in Betracht, da es sich hierbei um Fahrten handelt mit ungestempelten - bereits vorher zugeteilten Kennzeichen.
Das Fahrzeug müsste bereits auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Somit handelt es sich hierbei um Wiederzulassungen auf den gleichen Halter. [...]
Dann weiß ich das ich da nicht weiter nachbohren muss. Das .pdf vom Landratsamt Ravensburg liest sich da z.B. deutlich einfacher.
Was die Zulassungsstelle mir vorschlägt: Kurzzeitkennzeichen holen, HU machen, dann zulassen (ca. 60-80 Euro zusätzlich).
Merci vorab, Martin