Zusatzscheinwerfer-Systeme: Was ist in D erlaubt? Erfahrungen? Umsetzung?

Diskutiere Zusatzscheinwerfer-Systeme: Was ist in D erlaubt? Erfahrungen? Umsetzung? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hi Anders ausgedrückt: Den persönlichen Ausrüstungswünschen steht die StVZO entgegen. Der gewünschten Anwendung die StVO. Ich würde auch gerne...
gerd_

gerd_

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Hi
Anders ausgedrückt: Den persönlichen Ausrüstungswünschen steht die StVZO entgegen.
Der gewünschten Anwendung die StVO.
Ich würde auch gerne auf der linken Strassenseite fahren.
gerd
 
NilsP_83

NilsP_83

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Vermutlich interessiert dich folgendes:

Abblendlicht: 1x Abblendlicht bzw. 2x wenn die Scheinwerfer symmetrisch angebracht sind

Fernlicht: Hier gilt das selbe. 1x mittig oder 2x symmetrisch. Zusätzlich darf man nicht heller als 430.000 cd werden. Auf Fernlichtscheinwerfern / Abblendlichtscheinwerfern, falls das Fernlicht integriert ist steht eine Kennzahl aufgedruckt. Beispielsweise "25" - Das bedeutet die Helligkeit des Fernlichtes entspricht 1/4 der 430.000 cd. Maximal dürfen die Fernlichtscheinwerfer eine Summer von "100" nicht überschreiten.

Nebellicht: 1x mittig oder 2x symmetrisch, also so wie wir es von den Zusatzscheinwerfern kennen die an der GS montiert sind, bzw. oft montiert werden. Diese dürfen normalerweise nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.

Tagfahrlich: 1x mittig, 2x symmetrisch. Beim Einschalten der Zündung muss dieses automatisch leuchten.

Weiterhin gibt es noch Vorschriften zur Anbauhöhe. Bei Nebelleuchten und Tagfahrlicht min. 250 mm vom Boden und Fernlicht bzw. Abblendlicht mindestens 500 mm vom Boden entfernt.

Alle Scheinwerfer müssen für den jeweiligen Betrieb geprüft sein und ein Prüfzeichen besitzen. Beispielsweise darf ein Nebelscheinwerfer nicht als Abblendlicht oder umgekehrt verwendet werden usw..

So ist die rechtliche Lage in Deutschland, wenn man es haar genau nimmt. Das viele ungeprüfte LED Scheinwerfer fahren, Nebelscheinwerfer vom Ali-Express die garantiert nicht geprüft sind usw. ist dann die Realität.

Was Valle mit seinen ganzen Scheinwerfern macht in Bezug auf Anzahl, Anbaulage und den Scheinwerfern selber ist komplett illegal.

Edit am Schluß: So wie aufgeführt will es das Gesetz, entspricht nicht alles meiner Meinung aber du hattest danach gefragt. Nicht das es am Ende heisst, der NilsP_83 ist ein "Kleinkarierter" o.ä....
 
din_gs

din_gs

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Jo, mir auch wumpe, was andere zur Legalität sagen. Kann/soll jeder machen wie er mag. Ich fahre grundsätzlich nicht mit verbotenem Zeug am Mopped rum.

Vielleicht sammle ich mal meine Wünsche und Ideen auf Papier und bespreche das noch mal in Ruhe beim nächsten Tüv-Menschen. Ist eh nur ein Luxusproblem und nicht zwingend nötig.

Danke für Eure Beiträge und Infos zu dem Thema! :happy:
 
S

schmio

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Hallo,

@NilsP_83
Mit deiner Aussage:

.....Nebelscheinwerfer vom Ali-Express die garantiert nicht geprüft sind....

begibst Du dich auf ganz dünnes Eis.
Wenn das hier die richtige Person mitliest, macht er dich arm...😉.

Und das kann ich so sagen,weil es für einige Ali-Lampen sehr wohl eine Zulassung gibt.Im Gegensatz zu manch anderen habe ich mich mehrere Tage und Nächte mit dem Thema beschäftigt.
Von daher kann ich sagen,daß meine Ali-Lampen geprüft wurden und nicht einfach nur irgendwelche Zulasungsnummern aufgedruckt sind.

Zulassungsnummern sind hier aber nicht das Thema.....,wollte nur auf ein bischen mehr Vorsicht plädieren...

Wünsche allen eine gute Nacht.
MfG schmio
 
NilsP_83

NilsP_83

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Habe ja nicht geschrieben, dass alle Scheinwerfer aus China dort nicht geprüft sind. Eher, dass es genügend Leute gibt die mit nicht geprüften Scheinwerfern herumfahren. Natürlich wieder ein anderes Thema auf das ich garnicht hinaus möchte, aber das ein Scheinwerferset für 13,35 Euro aus China ein legales Prüfzeichen haben, halte ich für ein Gerücht.
Wie gesagt...anderes Thema.


Grüße
 
S

schmio

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Guten Morgen,

hier nochmals deine "Worte" 🙂:
...Nebelscheinwerfer vom Ali-Express die garantiert nicht geprüft sind....

Halte es für ein Gerücht,das ist dein gutes Recht,aber da liegst Du leider falsch🙄.
Im Gegenteil,hat schon mal einer den Prüfbericht von den originalen BMW-NSW in der Hand gehabt?
Ich kenne keinen und mein Händler konnte mir den auch nicht besorgen.
Also nur weil die bei BMW (teurer) gekauft sind,sind sie dann eben legal (sind sie ja auch) und alles andere illegal.....Alles klar 😉.

MfG schmio
 
NilsP_83

NilsP_83

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Egal, ich meinte es so wie gesagt.

Aber eines noch und dann ist auch gut damit:

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Wenn du mir jetzt erzählst, dass diese Scheinwerfer mit der punktförmigen Ausleuchtung, der Low-light und high-light Funktion sowie eine Blitzfunktion eine Zulassung in D / in der EU haben fresse ich den Kabelbaum dazu noch vor Weihnachten ;)

Das war auch das letzte Wort dazu.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
S

schmio

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Hallo,

bei den von dir verlinkten Teilchen kann ich keinen Hinweis o.ä. finden,in dem eine "E"-Zulassung angepriesen wird,von daher versteht es sich wohl von selbst,daß diese in unseren Breitengraten eher "unzulässig" sind.
Ohne dich näher zu kennen,halte ich dich aber für so intelliegent,das auch du verstanden hast,was ich mit meinen Antworten mitteilen wollte. 😉

Abgesehen davon halte ich KabelBÄUME für wenig bekömmlich,dann doch eher einen KabelSALAT.
Aber ich wünsche mir für dich lieber ein höchstbekömmliches Getier aus der Gattung der Geflügel,das schmeckt sicher am Besten von allen....🍗🍗

MfG schmio
 
gerd_

gerd_

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Hi
.............................

Halte es für ein Gerücht,das ist dein gutes Recht,aber da liegst Du leider falsch..
Im Gegenteil,hat schon mal einer den Prüfbericht von den originalen BMW-NSW in der Hand gehabt?
Ich kenne keinen und mein Händler konnte mir den auch nicht besorgen.
Also nur weil die bei BMW (teurer) gekauft sind,sind sie dann eben legal (sind sie ja auch) und alles andere illegal.....Alles klar ..

..........
Hast Du schon mal den Prüfbereicht einer Hella-Leuchte in der Hand gehabt? Ich zumindest nicht.
Auf den SW ist die Zulassungsnummer eingeprägt und damit ist alles erledigt.
Wenn ALI "irgendeine" Nummer die mal irgendeinem SW zugeteilt wurde einprägt, dann ist das juristisch ein Betrug. Dafür kann der Käufer nix. Kommt man an einen hartnäckigen Prüfer der sagt "das Ding? Nie im Leben!" und dann recherchiert und z.B. feststellt, dass die Nummer z.B. zu einem Teil von Hella gehört, dann wird er Dir das mittteilen und den Rückbau anordnen. Du kannst mit diesem Wissen dann auf "Ali" zugehen und Dein Geld zurückfordern.
Bei dieser Gelegenheit wirst Du ziemlich sicher feststellen, dass die Firma nicht mehr existiert oder Nachrichten "nicht ankommen".
gerd
 
S

schmio

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Hallo,
@gerd
...Wenn ALI "irgendeine" Nummer die mal irgendeinem SW zugeteilt wurde einprägt, dann ist das juristisch ein Betrug....

Da hast Du sicher Recht,keine Frage,aber ich wollte mitteilen,das genau dieses Vorgehen eben nicht pauschal für alle ALI-Artikel gilt,so wie es immer dargestellt wird.
Und nochmal,es gibt auch günstigere Zusatzscheinwerfer (als die Originalen) bei eBay und ALI usw.,mit passenden Prüfnummern und dazugehörigen Prüfbescheinigungen.

MfG schmio
 
din_gs

din_gs

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Ich hatte mich ja deswegen auf die Denali-Leuchten eingeschossen, da diese ja mit EU Prüfzeichen versehen und damit in der ganzen EU erlaubt sein sollten. Wenn ich das jetzt richtig gelesen hatte... z.B. "E9" in Spanien geprüft, aber gültige Zulassung für die ganze EU und auch nicht Eintragungspflichtig (meine Info bis jetzt von unterschiedlichen Webseiten). Meine das jetzt unabhängig davon, wie viele Scheinwerfer zusätzlich erlaubt sind oder nicht!

Auf der Denali-Seite haben die ausführliche Infos dazu bereitgestellt:
E-Mark Approval – DENALI Electronics
 
NilsP_83

NilsP_83

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Was du da jetzt verlinkt hast, bzw. auch schon im ersten Post verlinkt hast ist aber ein CAN-Controller oder nicht?
 
din_gs

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Was du da jetzt verlinkt hast, bzw. auch schon im ersten Post verlinkt hast ist aber ein CAN-Controller oder nicht?
nee, bei mir heißt der link "hateeteepeeess... > denalielectronics.com/pages/e-mark-approval" ... das sehe ich bei mir auch genau so beim "mouseover"!
 
NilsP_83

NilsP_83

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Ja hab’s gesehen, hatte sich gerade komisch geöffnet. Kann dir das gleich, wenn ich es nicht vergesse, sobald ich zuhause bin etwas aufschlüsseln…
 
din_gs

din_gs

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Ich habe da folgendes mal auf einer anderen Webseite gefunden:

"
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz



Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten



Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte



sonstige Leuchten

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge



sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt



sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

"
 
NilsP_83

NilsP_83

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So, der Link hat funktioniert und im Grunde ist ja alles genau aufgeführt, nur auf englisch.

Erstmal, wo ein Scheinwerfer geprüft wurde spielt keine Rolle. Da wir mittlerweile ja global unterwegs sind, kann ein Scheinwerfer aus Deutschland auch gerne in Spanien, der Türkei oder auch beispielsweise in Japan geprüft werden und ein ECE-Prüfzeichen (R) erhalten. Das hat oft was mit Ersparnis von Kosten und vor allem mit der Bürokratie zu tun. Alle Länder die sich der europäischen Wirtschaftskommission angeschlossen haben (ECE) können dieses durchführen, auch wenn es sich erstmal komisch anhört.

Weiterhin ist in der Tabelle alles aufgeführt und auch eine Erklärung mit dabei, wofür der jeweilige Scheinwerfer verwendet werden darf, aufgeführt. Wenn das Fachenglisch, wie auch bei mir, nicht so gut ist kann auch sehr gut der Google Übersetzer benutzt werden.

Da ich nur Fernlicht- und Rückfahrscheinwerfer in der Tabelle finden kann, ist ein Anbau dieser Scheinwerfer nach Gesetzesvorgaben an der GS eigentlich erstmal nicht 100%ig möglich.
Grund ist, dass die GS einen Abblendlicht- und Fernscheinwerfer mittig verbaut hat. Beim ersten Post hatte ich ja geschrieben, dass Abblendlicht und / oder Fernlicht nur mittig oder symmetrisch links und rechts angebaut werden darf.

Was man bräuchte um 100% legal unterwegs zu sein ist ein Scheinwerfer, der als Nebelscheinwerfer zugelassen ist. Der bräuchte dann die Kennzeichnung "B" oder "F3" und muss natürlich dementsprechend angeschlossen werden.

Da wir keine Erbsen zählen wollen, würde ich wenn ich Zusatzscheinwerfer anbauen wollen würde, irgendwelche nehmen die mindestens ein ECE Prüfzeichen aufgedruckt haben. So ist man bei der Polizeikontrolle oder bei der HU im Normalfall erstmal Safe.
Was man bedenken muss ist natürlich, dass zwei zusätzliche Fernlichtscheinwerfer den Gegenverkehr blenden werden. Dieses entfällt ja, wenn man einen echten Nebelscheinwerfer verwendet...also alles etwas kompliziert.

Wie ich schon sagte, ein aufgedrucktes Prüfzeichen ist für einen selber erstmal gut um im Normalfall ausreichend. Schlecht wird es spätestens dann, wenn ein Unfall passiert und der Gegner behauptet "Das Motorrad hat mich geblendet". Dann wird nämlich ganz genau hingeguckt...die Folgen sind aber nicht Bestandteil dieser Sache hier.

Grüße
 
din_gs

din_gs

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Ja, womöglich wäre legal wirklich nur ein Austausch mit den schon montierten original BMW Nebelscheinwerfern zu machen... z.B. mit den Denali D3 Fog Light. Aber auch nur, wenn das Sinn macht und meinen Wusch nach mehr Helligkeit erfüllen könnte. Mir ging es ja hauptsächlich um mehr diffuses Licht im seitlichen Nahbereich beim Fahren im "Nirgendwo".

Ich lasse das jetzt mal als Rechercheprojekt über den Winter im Hinterkopf.
 
Andi#87

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Ich habe vor, 2 x China LED mit E9 Zulassung zusammen mit dem Fernlicht zu schalten (Lin Bus Schalter).
Illegal wenn an. Aber ich hatte im Leben noch keine Kontrolle und der TÜV ist auch blind...da lasse ich es einfach mal drauf ankommen:grin:
 
Andi#87

Andi#87

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Es wäre ja verwunderlich, wenn mal was auf Anhieb funktioniert (irgendwie rennt mir dieses Kama nach) :facepalm:.
Lin Bus Schalter nach Anleitung angeschlossen. Ja, es gibt nur eine gelbe Leitung die aus der Schalter Amatur kommt und diese geht direkt zur ZFE.
Nach Zündung einschalten, Taktet der Schalter im Sekundentakt. Lässt sich nicht programmieren.
In der Anleitung steht, wenn dieses Verhalten auftritt ist "irgendwo ein Schalter nicht geschlossen" .
Aber der Lichtupenschalter steht dort wo er immer steht...alles andere ist "normal" und funktioniert wie immer.
Bevor ich nun beim Wunderlichen anrufe: Hat noch jemand ne Intelligente Idee?
 
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ufoV4

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Es wäre ja verwunderlich, wenn mal was auf Anhieb funktioniert (irgendwie renn mir dieses Kama nach)
Wäre mir garantiert auch so passiert. Leider kann ich da nichts Konstruktives beitragen, außer dass Du mein Mitgefühl hast.
Vielleicht mal die Frage, was für ein Signal Du an dieser Stelle erwarten würdest? Vielleicht kann man damit auf "Signalsuche" gehen.
 
Thema:

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