
boro
Nennt sich Satire.Was soll mir dein Beitrag nun sagen ???????
Nicht erkannt?
Nennt sich Satire.Was soll mir dein Beitrag nun sagen ???????
Nee hab ich nicht, da fehlt der smiley und hier im Forum, wie bereits geschrieben, gibt es mehrere komische Bemerkungen ohne SinnhaftigkeitNennt sich Satire.
Nicht erkannt?
52/7 StVZO betrifft nicht Arbeitscheinwerfer bzw. - beleuchtungHi
Die Ausrede "Arbeitsscheinwerfer" kann man knicken
§52/7 StVZO. Am Motorrad ist kein Arbeitsscheinwerfer zulässig. Ist ja auch ganz schlecht zu begründen. Noch dazu wenn man sich die Anbausituation ansieht.
Selbstverständlich muss ein Scheinwerfer ohne Zulassung nicht automatisch blenden. Aber er hat eben keine Zulassung.
Wemm jemand sagt "Ich hab' mir das angeschaut, er blendet nicht", dann hat er keine Ahnung von einem Prüfvorgang für eine Zulassung.
Da gehört zur Gattung "ich dachte", "das hab' ich nicht gewusst", "das steht aber nirgends" (doch, meistens schon), und vor allem "ich bin nicht schuld" (woher soll ich wissen dass es bei -10 Grad glatt sein könnte).
Passend dazu sind Menschen die mit Turnschuhen einen Berg hochklettern mit dem Hintergedanken "naja, wenn's schief geht gibt es ja das Mobilfon und die Bergwacht" und gleichzeitig alles tun um Steuerzahlungen zu vermeiden (der Rettungsheli fliegt nicht mit Solarstrom!).
gerd
wer sagt, daß Sie blendenNiemand. Aber es gibt nicht ohne Grund Zertifizierungsstellen und Prüflabore, die unter anderem genau das prüfen - und ggf. dann genehmigen. Damit bei bestimmten Bauteilen nicht jeder macht, was ihm persönlich gefällt oder "taugt".
Deshalb: wer sagt Dir eigentlich, dass sie nicht blenden?![]()
wie geschrieben, ich hab meine schon durch und hab glücklicherweise vernünftig denkende Beamte und keine §Aus diesem Grund sind/waren ich (inzwischen in Pension) und einige meiner Kollegen eher "unvernünftig" und haben bei Veränderungen an der Beleuchtung (nicht geprüfte Scheinwerfer, geprüfte aber nachträglich überstrichene oder lasierte Leuchten, nicht geprüfte Leuchtmittel usw.) Anzeigen geschrieben, das Punktekonto des Betroffenen etwas erhöht und je nach dem einen Mängelbericht mitgegeben oder das Fahrzeug abgestellt. Dass ich/wir uns damit nicht nur Freunde machen/machten, ist/war uns bewusst.
Und es wäre doch ein leichtes, legal gesehen zu werden und nicht überfahren/übersehen zu werden, wenn das jemand so wichtig ist. Mit einem e-geprüften Scheinwerfer.
Deshalb kam ja auch mein erster Hinweis:
Viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle. Muss jeder selber wissen, was er macht.
war es nicht von Otto, daß er seit ewig eine Christoperus Plakete auf der Orgel hatte und noch nie mit einer anderen Orgel zusammengestossen istBTW: Ich fahre jetzt seit 43 Jahren, nicht gerade wenig Kilometer, noch nie mit Zusatzscheinwerfer (die ich unter Missachtung der StVO nützen müsste) und wurde noch nie von einem anderen Fahrzeug abgeräumt.
Wirklich nicht?52/7 StVZO betrifft nicht Arbeitscheinwerfer bzw. - beleuchtung
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
KorrektKein E-Prüfzeichen -> Betriebserlaubnis erloschen, ........, Ticket von der Rennleitung, kein TÜV,.......
Hier fehlt die Ursächlichkeit. Ein nicht zugelassener Scheinwerfer hat z.B. mit einer Vorfahrmissachtung nichts zu tun.Kein E-Prüfzeichen -> kein Versicherungsschutz mehr, ......, volle Haftung bei Unfällen und/oder Personenschäden.
Sorry, aber das ist Quatsch.Kann einfach:
....kein Versicherungsschutz mehr.... volle Haftung bei Unfällen und/oder Personenschäden.
Können wir jetzt zu Öl wechseln?![]()
Wie machst das?Sorry, aber das ist Quatsch.
Ein Irrglaube, der nicht aus den Köpfen zu bringen ist!