Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen

Diskutiere Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Was Du schilderst, ist ja ein (konstruierter) kausaler Zusammenhang zwischen dem Scheinwerfer und einem Unfall/Haftung. Es war aber hier gemeint...
Andi#87

Andi#87

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Was Du schilderst, ist ja ein (konstruierter) kausaler Zusammenhang zwischen dem Scheinwerfer und einem Unfall/Haftung.
Es war aber hier gemeint ist, dass man generell in der Haftung ist, wenn durch ein nicht zugelassenes Teil am Fahrzeug die BE erlischt.
Dann redet man eben von Ursächlichkeit. Ist die Ursache des Unfalles der Scheinwerfer, yes...(Im praktischen Leben wohl eher nicht)
Ansonsten: Nein......(Oder was hätte eine nicht eingetragene Verkleidungsscheibe in Deinem Fall für eine Ursächlichkeit am Unfall?)
 
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KJB

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Wie machst das?

Du hast Schweinwerfer ohne E-Zulassung. Der Gegenverkehr ist geblendet, fährt in den Graben und nimmt dabei noch einen Fahrradfahrer aufm Radweg mit.

So. Nun zahlt die Versicherung den Schaden, wird sich aber nach Gutachten und Feststellung, dass du ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst, das Geld von dir wiederholen. Bis zum bitteren Ende. Da können bei Personenschäden auch gerne mal 100.000€ zusammenkommen. Kenne einen Fall aus der Nachbarschaft, der ist heute nach 15 Jahren noch am abzahlen.

Kommt es aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis auch zu Personenschäden, sitzt der Staatsanwalt mit am Tisch. Dann unterstellt man dann auch gerne den Vorsatz und ist dann auch eine Straftat. Das deckt keine Versicherung ab.

Also, ich würde es deswegen nicht empfehlen, ohne gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Bleibt aber jedem schlußendlich selber überlassen.
Am besten lies Dich mal zum Thema "Obliegenheitsverletzung im Versicherungsfall - Gefahrenerhöhung - Regreß" ein. Vielleicht wird es dann ein wenig klarer.

Natürlich kann unter gewissen Umständen der Versicherte bis zu einem Betrag von 5.000 EUR in Regreß genommen werden. Keinesfalls muss er dan ganzen Schaden bezahlen, Dieser Eindruck entsteht immer gerne bei Aussagen wie "da hat man keinen Versicherungsschutz".

Der von Dir zitierte Fall dürfte sich wohl vor 2008 ereignet haben. Mit der Novelle des VVGs 2008 gab es u.a. einige Änderungen zugunsten der Versicherten, so auch im Regreßbereich.
 
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framager

framager

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Also, ich würde es deswegen nicht empfehlen, ohne gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Bleibt aber jedem schlußendlich selber überlassen.
Da kann ich mich nur anschließen! Fakt ist, dass im Schadensfall alle Versicherungen u.a. prüfen, ob der Versicherungsnehmer evtl. seine vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten und das berühmte "Kleingedruckte") vernachlässigt hat. Daraus ergeben sich dann für die Versicherung evtl. reduzierte Regulierungsverpflichtungen oder mögliche Regressforderungen.
Eine nicht vorhandene oder erloschene Betriebserlaubnis ist hierfür ein Paradebeispiel und wird von der eigenen Versicherung "immer gerne gesehen"..
Aber: jeder Fall ist ein Einzelfall und wird entsprechend juristisch betrachtet. Jede Versicherung hat eine eigene Rechtsabteilung und diese "finanziert" sich im Wesentlichen durch die Abwehr von der Verpflichtung der Schadenersatzleistung. Der berühmte "mein Versicherungsvertreter" hat da soviel wie keinen Einfluss.
 
Mini65

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Wie schon bereits geschrieben immer eine Einzelfallentscheidung. Aber über gewisse Brücken würde ich nicht gehen wollen., zu mal bei gewissen Unfallarten das Fz. beschlagnahmt wird und alle Zeit der Welt vorhanden ist, dass das Fz. durch Sachverständige begutachtet wird.
 
langer-rudi

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Wie schon bereits geschrieben immer eine Einzelfallentscheidung. Aber über gewisse Brücken würde ich nicht gehen wollen., zu mal bei gewissen Unfallarten das Fz. beschlagnahmt wird und alle Zeit der Welt vorhanden ist, dass das Fz. durch Sachverständige begutachtet wird.
Grundsätzlich sollte man natürlich vermeiden, die Betriebselaubnis durch unzulässige An-/ Umbauten auf's Spiel zu setzen.

Man sollte aber nicht vollkommen ignorieren, dass im Fall der Fälle ein ggf. vom Sachverständigen festgestellter Mangel in letzter Konsequenz immer auch 'ursächlich' zum vorliegenden Schadensereignis sein muss!
Somit ist wohl stets eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Nehme ich beispielsweise jemandem die Vorfahrt und kollidiere mit diesem, so dürfte ein ursächlicher Zusammenhang mit nicht geprüften Zusatzleuchten recht schwierig zu begründen sein, im o.a. Fall des geblendeten Gegenverkehrs sieht das hingegen schon wieder ganz anders aus.

Will ich auf der sicheren Seite sein, verzichte ich ganz einfach auf solch riskante Spielchen...
 
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gerd_

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Die Bezeichnung China-Kracher" bezieht sich nicht generell auf alles was in China gefertigt wird.
Es ist eher die Bezeichnung für das, was irgendeine Firma in China sich "mal eben" ausdenkt oder wenn sie ein bekanntes Produkt ungeschickt "nachempfindet".
Wenn jemand z.B. 10 identische Leuchtmittel aus chinesischer Herstellung nachmisst und Lageabweichungen des "Leuchtpunkts" im Millimeterbereich feststellt, dann ist das Murks. Zumal dann wenn Abweichungen im 0,1mm Bereich in deutscher Produktion als Ausschuss gelten weil die EU-Vorschriften nicht mehr zuverlässig eingehalten werden.
Mir gegenüber hat der Messende vermutet, dass die Dinger von fleissigen Händen an einem chinesischem Küchentisch zusammengebaut wurden.
Ist kein e-Zeichen drauf, so ist das OK. Der Käufer muss wissen, dass die Dinger eine Zulassung brauchen. Wenn er in China kauft ist es sein Problem.
Kauft er in DE (oder der EU) und liest den Hinweis "nicht im Bereich der EU", oder "nur für Sportzwecke", dann hat der Vertreiber darauf hingewiesen, dass man die Dinger nur für die Gartenbeleuchtung verwenden sollte.
Ist ein "e" drauf, so hat der Käufer seiner Pflicht Genüge getan und kann sich an den Verkäufer halten wenn ihm ein "Sachkundiger" sagt "Das Ding ist ein Fake! Raus damit und es kostet . . . ". Falls es den Verkäufer noch gibt.
Wenn ich illegale Leuchtstärken verwende, dann im Fernlicht. Hier muss ich ohnehin abblenden wenn einer entgegenkommt und es fühlt sich (hoffentlich) niemand gestört.
Aber wenn einem bei vollkommen klarer Nacht ein Fahrzeug entgegenkommt bei dem die Nebelscheinwerfer leuchten (weil der Fahrer etwas sehen "muss"), dann blinke ich ihn freundlich an. Meint er dann mit Dauerfernlicht reagieren zu müssen, so probiere ich wer die besseren Fernscheinwerfer hat.
Bei PKW sind viele zu dumm um das Kontrollämpchen richtig zu interpretieren. Wenn jemand absichtlich "Nebelblendwerk" verwendet, dann hat er ein Problem mit meinem Fernlicht. Schlecht ist natürlich eine entgegenkommende Kolonne. Da könnte ich einen Unbeteiligten belästigen.
gerd
 
sigmali

sigmali

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Grundsätzlich sollte man natürlich vermeiden, die Betriebselaubnis durch unzulässige An-/ Umbauten auf's Spiel zu setzen.

Man sollte aber nicht vollkommen ignorieren, dass im Fall der Fälle ein ggf. vom Sachverständigen festgestellter Mangel in letzter Konsequenz immer auch 'ursächlich' zum vorliegenden Schadensereignis sein muss!
Somit ist wohl stets eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Nehme ich beispielsweise jemandem die Vorfahrt und kollidiere mit diesem, so dürfte ein ursächlicher Zusammenhang mit nicht geprüften Zusatzleuchten recht schwierig zu begründen sein, im o.a. Fall des geblendeten Gegenverkehrs sieht das hingegen schon wieder ganz anders aus.

Will ich auf der sicheren Seite sein, verzichte ich ganz einfach auf solch riskante Spielchen...
Ich würde als Unfallverursacher einfach behaupten, die ungeprüften und zudem ohne Nebel oder Starkregen unzulässig/entgegen der StVO benutzten Leuchten haben mich geblendet und so sehr irritiert, dass ich Entfernung und Geschwindigkeit vom Motorradfahrer total falsch eingeschätzt habe. :wink:

Dann soll ggf. der Richter entscheiden, wieviel % Mitschuld der Motorradfahrer bekommt, sprich wieviel Prozent er vom Eigenschaden selber trägt, vom Schmerzensgeld abgezogen bekommt und seine Versicherung von meinem Schaden zahlt. Schon ist sein Schadenfreiheitsrabatt bei ihm geringer oder ganz weg:wavespin:.

Aber wie ich schon mal schrieb: Muss jeder selber wissen, was ihm so ein Zubehör Wert ist.
 
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also "Back to the roots" mit Karbid- und Kerzen-Scheinwerfern um ja keinen zu blenden :Ironie:

und wer den Abstand zum "Überbeleuchteten" Krad nicht mehr einschätzen kann, der hätte vielleicht das Krad mit schwächerer Beleuchtung vielleicht gar nicht gesehen?
 
Brauny

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also "Back to the roots" mit Karbid- und Kerzen-Scheinwerfern um ja keinen zu blenden :Ironie:

und wer den Abstand zum "Überbeleuchteten" Krad nicht mehr einschätzen kann, der hätte vielleicht das Krad mit schwächerer Beleuchtung vielleicht gar nicht gesehen?
Nimm doch Schwarzlicht. :wink:
Gruß Brauny
 
gerd_

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also "Back to the roots" mit Karbid- und Kerzen-Scheinwerfern um ja keinen zu blenden

und wer den Abstand zum "Überbeleuchteten" Krad nicht mehr einschätzen kann, der hätte vielleicht das Krad mit schwächerer Beleuchtung vielleicht gar nicht gesehen?
Nö, einfach gepüftes, legales Zubehör verwenden und die Mentalität "ICH will aber" ablegen.
gerd
 
ChiemgauQtreiber

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Nö, einfach gepüftes, legales Zubehör verwenden und die Mentalität "ICH will aber" ablegen.
gerd
aber leider ist mir für den HS der K25 keine lichtstärkere, legale Alternative bekannt :nixweiss:
d.h. die Wahl ist zwischen
Legal, aber wenig licht, m.E. höhere Gefahr auch des "mal eben übersehen" werden
oder
gesehen werden und auch in der Nacht besser sehen - aber eben nicht legal
 
sigmali

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Meine zwei gefährlichsten Begegnungen (ich auf der Vorfahrtstraße, der andere bog vor mir ein bzw, ab) hatte ich jeweils mit einer auffällig lackierten RT. Da waren beides Mal vorne zwei und hinten eine blinkende blaue Leuchte (mit E-Prüfzeichen :wink:) und eine Zweitonfanfare in Betrieb. Beides Mal konnte ich einen Zusammenstoß gerade noch verhindern.

Ob ich mit geprüften/ungeprüften Neblern besser gesehen worden wäre?:bounce:
 
MERLIN 66

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aber leider ist mir für den HS der K25 keine lichtstärkere, legale Alternative bekannt :nixweiss:
d.h. die Wahl ist zwischen
Legal, aber wenig licht, m.E. höhere Gefahr auch des "mal eben übersehen" werden
oder
gesehen werden und auch in der Nacht besser sehen - aber eben nicht legal
Ich glaube dir würden auch 6 illegale Lampen nicht reichen 🫢😁
Es gibt immer einen der pennt
 
ChiemgauQtreiber

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Ich glaube dir würden auch 6 illegale Lampen nicht reichen 🫢😁
Es gibt immer einen der pennt
tja wenn du meinst....
aber dann hätte ich wohl auch mind. 6 illegale Lampen dran

aber die Frage nach einer Legalen LED Alternative zum Serien K25 SW hat noch keiner wirklich beantwortet ☝

deinen fahren lieber legal...
ich sehe lieber was in der Nacht (wie ja so viele andere auch, wenn man heute so auf die noch fahrenden K25 oder den LED-SW Beitrag im Forum schaut)
 
gerd_

gerd_

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Hi
...................
aber die Frage nach einer Legalen LED Alternative zum Serien K25 SW hat noch keiner wirklich beantwortet
...................
Ganz einfach. Kommt mir in klarer Nacht ein Einzelner mit Nebelscheinwerfern entgegen weil er mehr sehen will, so sehe ich weniger weil mich die Dinger blenden.
Also blinke ich ihn mal freundlich an.
Wenn er es nicht versteht, dann blende ich eben auf. Das normale Fernlicht ist egal, aber mit den beiden 2 Xenon-Fern sieht man dann recht gut..
Fährt jemand in einer Kolonne mit Nebelscheinwerfern, ist er nur ein "Wichtig". Die vor ihm Fahrenden leuchten die Strasse ja aus.
Das Abblendlicht ist auch bei meiner 1150 bescheiden. Auf der Landstrasse sähe ich aber auch mit Nebelscheinwerfern nicht mehr. Die Pfosten 3 m links/rechts vor mir finde ich uninteressant und wenn's weiter leuchtet sind die Breitstrahler auch noch falsch eingestellt.
gerd
 
Andi#87

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Kommst Du mit entgegen, würde ich auch aufblenden. Meine Fernlichtzusatzscheinwerfer sind genau für diese Situationen eingestellt. Mal schaun wer zuerst Blind ist...
 
langer-rudi

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[/QUOTE]
Hi


Ganz einfach. Kommt mir in klarer Nacht ein Einzelner mit Nebelscheinwerfern entgegen weil er mehr sehen will, so sehe ich weniger weil mich die Dinger blenden.
Also blinke ich ihn mal freundlich an.
Wenn er es nicht versteht, dann blende ich eben auf. Das normale Fernlicht ist egal, aber mit den beiden 2 Xenon-Fern sieht man dann recht gut..
Fährt jemand in einer Kolonne mit Nebelscheinwerfern, ist er nur ein "Wichtig". Die vor ihm Fahrenden leuchten die Strasse ja aus.
Das Abblendlicht ist auch bei meiner 1150 bescheiden. Auf der Landstrasse sähe ich aber auch mit Nebelscheinwerfern nicht mehr. Die Pfosten 3 m links/rechts vor mir finde ich uninteressant und wenn's weiter leuchtet sind die Breitstrahler auch noch falsch eingestellt.
gerd
Nur mal am Rande bemerkt: Mit dem geschilderten Handeln und Deiner Argumantationskette befindest Du Dich juristisch mal eben ganz fett im Bereich der Nötigung, also einem echten Straftatbestand!
Könnte Dich in letzter Konsequenz sogar für eine begrenzte Zeit zum Fußgänger werden lassen... 😉
 
langer-rudi

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Ich hatte mal meine alte XJR mit einer 100W- Leuchte für den Rallyesport ausgerüstet. Das Ding hatte einen verstärkten Glühfaden und hielt dadurch ewig, brachte ein Super- Licht auf die Straße, und durch die stets optimale SW- Einstellung gab's auch kein Problem mit einer Blendung des Gegenverkehrs. Zudem hat die größere Hitzeentwicklung den recht großen Reflektor der XJR nicht gejuckt, aber der war bei dem Bike- anders, als bei BMW-, wohl aus Metall.

Bei der HU und in Kontrollen war es nie ein Thema , aber ich war in der Zeit durch das Ding halt stets ein "ganz übler Outlaw". 🙈😉
 
ChiemgauQtreiber

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Danke für den Tipp,
aber leider auch nicht wirklich erhellend:

für die Philips scheint es nur eine Zulassung für das Fernlicht geben - wo es sicher auch sehr viel Sinn macht,
aber das am häufigsten genutzte Abblendlich bleibt dann schwach ... und gelb.
oder man ist auch wieder illegal unterwegs -

oder sehe ich da was falsch?
 
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