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Gast 41871
Gast
Damit nicht jeder macht wie er will gibt es die StVO.aber kann jeder machen wie er will
MfG Gärtner
Damit nicht jeder macht wie er will gibt es die StVO.aber kann jeder machen wie er will
Treffender kann man es nicht ausdrückenlieber illegal gesehen als legal überfahren worden
Moin. DAS ist definitv eine Falschaussage, die 50m-Regelung bezieht sich NUR auf die Nebelschlußleuchte, die man an unseren Töffs leider glücklicherweise nur äußerst selten vorfindet. Außerdem muß für diese eine gelbe Kontrollleuchte im Sichtfeld der/-s Fahrzeugführenden (Cockpit, Dashboard oder was auch immer) vorhanden sein. Bei Nebelscheinwerfern grüne Kontrollleuchte (wie z.B. im Schalter der hier schon genannten SW Motech NSW).Warum macht ihr die zusätzlichen Lichter am Tag an? Nebelscheinwerfer nur bei Lichtverhältnissen unter 50 Meter.