Zeitung Veröffentlicht Namen aus Ekelliste

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kraichgauq

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In unserer Zeitung wurde am vergangenen Samstag in einem großen Artikel der Name der Bäckerei veröffentlicht die auf der Ekelliste gelandet ist.
Die Ekelliste wird vom zuständigen Veterinäramt erstellt,und alles was über ein Bußgeld von 350€ geht landet auf der Liste und im Netz.
Da ich Beruflich öfters mit dem Veterinäramt zu tun habe bin ich in meiner Meinung natürlich voreingenommen.
Ich persönlich finde es eine bodenlose Frechheit den Namen der Bäckerei in der Zeitung zu veröffentlichen.
Wie ist eure Meinung als OttoNormal/Kunde dazu?

Kraichgauer
 
Beowulf

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Wenn der Betrieb aus Gewinnsucht die Gesundheit der Kunden außer Acht lässt und Hygienevorschriften wissentlich nicht umsetzt, gehört er nach meinem Dafürhalten nicht nur an den Pranger.
 
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Felitsche

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Bevor ich antworte, zunächst eine Frage: Bist du ein Bäcker mit eigener Bäckerei, da du beruflich ja öfters konfrontiert bist?
Ich persönlich, finde das absolut in Ordnung, dass solche und auch andere Hygienemissstände öffentlich gemacht werden, wenn diese berechtigt sind.
 
hydrantenfritz

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Kontrolliert bei Euch das Veterinäramt die Hygiene in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien..?..

Artgerechtes Halten von wilden Ratten.... :opa:
 
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Gast 31894

Gast
Ist bei uns seit einiger Zeit Usus, und ich finde es richtig!
Als ich noch in die Grundschule ging gabs um die Ecke eine Bäckerei, die hatte öfters proteinhaltiges Brot (Ohrenmitzler /-kneifer).
Da passierte lange nichts um die Hygiene zu verbessern.
Wenn es heute in der Zeitung / Internet veröffentlicht wird ist ganz schnell Schluß mit der Sauerei, oder der Laden ist zu.

BTW: wir hatten in RW vor > 30 Jahren einen Gastwirt, der Ratten (selbst gezüchtet im Keller) zu Gulasch verarbeitet hatte ,
und in BD ein Lokal , in dem Hundefutter (hochpreisig) auf den Teller kam, auch als Gulasch.

Bon a.
 
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Kontrolliert bei Euch das Veterinäramt die Hygiene in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien..?..
Interessanter Ansatz, bei uns macht es das Gesundheitsamt…
Eine Bäckerei hat ja wenig mit Tierhaltung zu tun.
Kann natürlich sein, dass auch das Gesundheitsamt die Liste vom Veterinäramt nutzt…
 
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Gast 55530

Gast
Mich würde wirklich interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die Veröffentlichung geschieht.
Wenn ein Betrieb schon eine Geldstrafe erhält, ist das Vergehen doch damit abgegolten. Eine Veröffentlichung ist eine zweite "Bestrafung" für dasselbe Vergehen und m.E. nicht zulässig. Entweder der Betrieb darf mit Auflagen weiter produzieren oder er muss dicht gemacht werden vom Amt.
Einfach mal eine Firma wirtschaftlich ruinieren kann und darf nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
 
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mgo

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Ist die Ekelliste im Netz öffentlich zugänglich? Wenn ja, ist das doch nur noch ein kleiner Schritt bis in die Zeitung.

Bei uns wurde auch schon heftig diskutiert, ob man Betriebe auf diese Weise an den Pranger stellen darf. Scheint in einigen Fällen leider der einzige Weg zur Einsicht.
 
rd07

rd07

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Als Ansporn zur Einhaltung der Hygienevorschriften nicht schlecht. Wäre aber interessant wieviele Ermahnungen es im Vorfeld bereits gegeben hat. Vielleicht ein Unbelehrbarer.
 
KAlaus

KAlaus

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Einfach mal eine Firma wirtschaftlich ruinieren kann und darf nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Die Firma hat sich doch durch ihr Verhalten SELBST ruiniert - das ist doch wie geblitzt werden und von Abzocke sprechen: wenn da ein Tempolimit ist und Du Dich nicht dran hältst, dann liegt das einzig in DEINER Verantwortung (auch wenn hier und da Geschwindigkeitsbeschränkungen vielleicht auf den ersten Blick keinen Sinn machen).

"Die Regels are die Regels" und gelten halt für alle gleichermassen...

Als Kunde/Verbraucher sieht man ja auch nicht immer hinter die Kulissen - ich hab vor vielen Jahren mal EINEN Tag Getränke ausgeliefert und war u.a. bei einem Chinarestaurant, wo ich vorher schon Gast gewesen bin - danach dann nicht mehr, weil ich gesehen hab, welche Zustände in Küche und Lager vorherrschten... da sind dann Kontrollen gut, und Veröffentlichung von gravierenden Misständen ebenso.

Und für Mitbewerber ist so eine Veröffentlichung vielleicht auch ein Ansporn, sich zumindest mal grob an die Vorschriften zu halten und einigermassen ordentlich zu arbeiten, um eben selbst NICHT auf die Liste und in die Zeitung zu kommen...
 
maxquer

maxquer

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Hygiene ist das A und O in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb.
Und Firmen, die darauf grob fahrlässig, zu Lasten der Verbraucher und zur Gewinnmaximierung, verzichten, gehören an den Pranger gestellt oder gleich dicht gemacht.
Meine Meinung!

Gruß,
maxquer
 
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mgo

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Das Problem in Deutschland ist die kleine Zahl von Kontrollen. Die Chance erwischt zu werden ist minimal. Kontrollen im Abstand mehrerer Jahre mit Vorankündigung schafft kaum Druck sich an Regeln zu halten.
 
G

Gast 32829

Gast
Scheint in einigen Fällen leider der einzige Weg zur Einsicht.
Ja das scheint leider so zu sein, ein guter Freund von uns arbeitete bei der städtischen Gasversorgung,
er war zuständig für Abnahmen nach Neuinstallationen, Änderungen und Regelkontrollen.
Er und seine Frau kaufen nur noch in einigen wenigen Bäckereien, bei den anderen, auch berühmte, alteingesessene Starbäckereien kaufen sie nichts, wir übrigens auch nicht mehr, wir haben mal Bilder aus einigen Backstuben gesehen.
Die Starbäcker kannten alle die richtigen Leute bei den zuständigen Kontrollinstanzen, und so gesehen finde ich es in wirklich schlimmen Fällen nicht schlecht das so was publiziert wird.
Schlussendlich geht es um unser aller Gesundheit.


Josef
 
QVIENNA

QVIENNA

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Die Rechtsgrundlage gibt es, ansonsten würde es keine Veröffentlichung im Internet geben. Wenn eine Veröffentlichung „nicht zulässig“ wäre, dann dürfte es nach derselben Logik auch keine Gerichtsberichterstattung geben?

In unserem Kulturkreis wird nach wie vor Transparenz sehr klein geschrieben, siehe auch „Amtsgeheimnis“.

In anderen Ländern gibt es „Pädophilen Listen“. In Schweden ist selbst die Steuererklärung öffentlich.
 
Larsi

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Ich hab keine Ahnung von der Höhe der Bußgelder, aber 350 Euro erscheint mir nicht besonders hoch (Schwere des Verstoßes).
Bei einem Erstverstoß finde ich diesen "Pranger" etwas übertrieben, bei Wiederholung völlig ok.
 
westi677

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War es der?
Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es sonst keine Bäckereien auf der Liste (ich gehe mal davon aus, dass @kraichgauq von da kommt)

Edit: Bild entfernt, war der Falsche

Wenn ja, sind ja alle Mängel beseitigt.

Was genau in dem Zeitungsartikel steht, sehe ich nicht, da Bezahlschranke. Ob die namentlich erwähnt werden, weiß ich nicht.
 
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Larsi

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Ok, da bin ich auch bei Veröffentlichung bei Erstverstoß dabei.
Das waren aber auch deutlich über 350 Euro, oder?
 
westi677

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Interessant ist, was unter "häufige Fragen" beschrieben wird:


Was bedeutet die Vorschrift für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden veröffentlichen Grenzwertüberschreitungen und Nachweise von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen in Lebensmitteln. Auch sonstige Verstöße – zum Beispiel gegen Hygienevorschriften in Restaurants oder Gaststätten oder den Täuschungsschutz – werden in Zukunft veröffentlicht, wenn ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist und deswegen gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Dies regelt bundesweit das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.


Häufige Fragen
 
kraichgauq

kraichgauq

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Sehr Interessant die verschiedenen Meinungen hier zu lesen.Zeigt es doch das die Meinungen von Insidern zu "Laien"doch sehr weit auseinander liegen.

Kraichgauer
 
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