1. woher willst du das wissen?
Weil die Veränderungen an Scheinwerfern schon seit gefühlten 100 Jahren eine heilige Kuh sind, nämlich genau aus diesen Gründen. Man hat (als Hersteller) nachzuweisen, dass die Modifikation keinen Einfluss auf das Leuchtverhalten, bzw. Ausleuchtung oder Blendung hat. Bei den hier betrachteten Kunststoffscheiben ist das logischerweise gar nicht mal so einfach. Winkel der Lichttransmission, Effekte aufgrund von Kratzern usw. usw.
2. du glaubst wirklich, für alles was verboten ist gibt es einen Grund?
Man sollte unterscheiden zwischen "aktiv verboten" und "(nur) nicht erlaubt". In diesem Falle ist die Schutzscheibe ja nicht explizit verboten, sondern hat einfach keine ABE. Somit ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Da brauchts keine Begründung weil es kein Verbot gibt. Du kannst eher die Frage stellen, warum das Ding keine ABE hat?! Dafür gibt es in der Regel zwei Gründe:
1.) Es würde eine Abnahme nicht bestehen, beispielsweise aus den von mir oben genannten Gründen.
2.) Der Hersteller hält es für nicht möglich, die zusätzlichen Kosten für eine ABE durch einen höherpreisigen Verkauf des Produktes zu refinanzieren. Somit verzichtet er auf den Invest für eine ABE und bietet das Teil so an. Solange nun kein Wettbewerber auf den Markt kommt, der das gleiche Produkte mit ABE verkauft läufts für den/die Hersteller nach Plan.
3. musst du ja nicht montieren.
Mache ich auch nicht, weil ICH das häßlich finde. Aber das ist ja nicht Thema hier und jedem darüber hinaus auch selbst überlassen.
Gruß
Frank