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RHGS
Hi DerFlo
Das alles gehört zwar nicht in diesen Fred weil hier soll es um Bilder gehen aber mal zur Aufklärung was dein Kuchenblech angeht. Das ist in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) geregelt und da steht nix von Einschränkungen und räumt dir auch ein Anrecht auf dieses kleine Kennzeichen ein da sich ja nicht die Anzahl der Ziffern verändert sondern nur die Größe und die sind vorgegeben im Gegensatz zu frühe wo auf kleinen Kennzeichen weniger Ziffern waren. Da ich selbst einmal so eine Diskussion hatte und zum Schluss mit der Gesetzes Grundlage winken musste Weiß ich das sie sich dem Gesetz beugen weil Bundes erlass geht vor Kreis\Stätte erlass soviel dazu und nun zurück zu Bildern.
Gruß RHGS
Das alles gehört zwar nicht in diesen Fred weil hier soll es um Bilder gehen aber mal zur Aufklärung was dein Kuchenblech angeht. Das ist in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) geregelt und da steht nix von Einschränkungen und räumt dir auch ein Anrecht auf dieses kleine Kennzeichen ein da sich ja nicht die Anzahl der Ziffern verändert sondern nur die Größe und die sind vorgegeben im Gegensatz zu frühe wo auf kleinen Kennzeichen weniger Ziffern waren. Da ich selbst einmal so eine Diskussion hatte und zum Schluss mit der Gesetzes Grundlage winken musste Weiß ich das sie sich dem Gesetz beugen weil Bundes erlass geht vor Kreis\Stätte erlass soviel dazu und nun zurück zu Bildern.
Gruß RHGS