Wunsch und Wirklichkeit...

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ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Hallo zusammen,

ich hab letzte Woche eine Bekannte mit schwerer Sehbehinderung zur Veranstaltung des dt. Bundestages "Tag der Menschen mit Behinderung" nach Berlin begleitet. Eingeladen hat der dt. Bundestag in das Paul-Löbe-Haus unmittelbar neben dem Reichstagsgebäude. Übernachtet hatten wir in einem Motel-One unmittelbar am Hauptbahnhof Berlin.
Wunsch war, die Menschen mit Behinderung (noch) besser in das normale Leben zu integrieren bzw. eben um noch vorhanden Problempunkte zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
soviel zum Wunsch !!:daumen-hoch:

so und jetzt zur Wirklichkeit.
Als ich dann am Abreisetag das Gepäck aufnehmen wollte und meine Sehbehine derte Begleitung aufzunemen mein Fahrzeug mit einem gültigen Behindertenausweis (Blau) auf dem (wie man erkennen konnte bereits mehrfach und dauerhaft als Parkfläche genutzen ) Grünstrreifen zwischen Parkstreifen (auf dem zwei ausgewiesene, personenbezogenen Behindertenparkplätze waren, die von Fahrzeugen ohne Behindertenausweisen blockiert waren) und dem Gehweg (der nicht verstellt war) abgestellt habe, seh ich bei der Rückkehr aus dem Hotel gerade eine "Parkraumüberwacherin" gerade "verrichteter Dinge" ins Auto steigen - Knöllchen über 15€ :devil:

ich hab die ´"Freundliche" Dame gleich mal darauf angesprochen, vielleicht hat sie ja den Behindertenausweis übersehen :unsure:

- ne hat sie nicht, ich dürfte auf dem Gehweg - so stehts auch auf dem "Ticket" nicht parken, :regeln:das ich weder auf dem Gehweg stand, noch das die ausgewiesenen parkplätze anderweitig belegt waren hat Sie - und auch ihre Begleiter - nicht interessiert ! Ich bekamm nur zur Antwort, dann müsste ich eben woanders parken, wo es erlaubt ist :devil::devil::devil::devil::devil:

und wozu gibts dann so einen Ausweis ??????
und ist es besser, dann verkehrsbehindernd bis zu 3 h (soviel ist lt. Meiner Recherche mit so einem Ausweis erlaubt) oder im Haltverbot zu parken ?
nur weil ev. auch gesunder Menschenverstand nicht zugelassen ist - ich versteh die Welt nicht (wieder mal) nicht mehr...

So:
und wie kriege ich jetzt am besten die 15€ wieder weg?:help:
die bisher mir genannten Tel.-nr. sind entweder noch nicht / nicht mehr besetzt - oder eben dauerhaft belegt oder nicht zuständig,
Bringt hier ein Fax an den (hoffentlich verständigeren) Polizeipräsidenten - wie auf dem Knöllchen angegeben - mehr ??

wobei ich gute Lust hätte, die an die berühmte Glocke, eben die große zu hängen :teufel:
 
B

Baumbart

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Erst mal prüfen obs der richtige Behindertenausweis ist. Nicht alle berechtigen zum Parken auf entsprechenden Parkplätzen, normal gehört da eine schwere Gehbehinderung zu.
 
Zörnie

Zörnie

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Parkraumbewirtschaftung ist eigentlich eine Angelegenheit der Bezirke und so wundert es mich, dass auf dem "Knöllchen" der Polizeipräsident angegeben ist :confused:

Grüße
Steffen
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Hallo Baumbart,

falsch formuliert, es handelt sich um einen "Behindertenparkausweis", den (EU)einheitlichen hellblauen eben,
nach der Definition
Es muss insoweit aber unterschieden werden zwischen einem Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit) und einem Parkausweis.
Nachgewiesen wird die Berechtigung entweder durch den (hellblauen) EU-einheitlichen Parkausweis für behinderte Menschen (VkBl. 2000, S. 624/625) oder durch einen besonderen (orangefarbenen) Parkausweis (BAnz. 2009, S. 2054/2056).
in unserem Falle eben der erwähnte (hellblaue) EU-Einheitliche Parkausweis !!

Zu den Parkerleichterungen, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (VwV-StVO, BAnz 2009, S. 2050 ff. = VkBl. 2009, S. 386 ff.) unter I. genannt werden, gehören z.B.
die Gestattung, im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken, im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, in Fußgängerzonen während freigegebener Ladezeiten zu parken, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken, auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken und in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.​
 
M

Micha B.

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(Ironie an)...Du hast das Knöllchen am Abreisetag naaaach der Veranstaltung bekommen, deshalb zählt der Ausweis nicht mehr.....Das hat die Knöllchenausgebende Dame gewusst und Dich behandelt wie jeden Fahrzeugführer auch.....(Ironie aus)
§1 StvO zählt schon lange nicht mehr für jeden.....
Gruss

 
B

Beste Bohne

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Ein Schwarzes mit Boot, ein Orangenes, ein blaues mit Boot, ein Gelbes mit Boot und ein Graues :-)
Irgendwie habe ich mit Dir kein Mitleid und ich sehe auch überhaupt nicht, daß Du im Recht bist.

Du hast falsch geparkt. Punkt. Somit hast Du das Knöllchen völlig zu Recht bekommen.

Die Behindertenplätze waren besetzt. Na und? Willkommen in der Wirklichkeit.

Deine Begleitung ist SEHbehindert. Was hindert sie daran ein paar Schritte zu GEHEN?

Aber es ist ja heute so üblich, immer bei den anderen die Schuld zu suchen... Gähn.
 
N

Nordlicht

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Du darfst auf allen Parkflächen stehen.
Aber zitierter Menschenverstand sagt auch, wenn er gesund ist: grünstreifen sind keine parkfläche. Fertig.
Ein Behindertenausweis ist kein Freibrief.
Grüsse von einem, der nicht einen Behindertentag, sondern 20 Behindertenjahre begleitet hat...

Wie du das Knöllchen loswirst? Na, zahlen!
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Deine Begleitung ist SEHbehindert. Was hindert sie daran ein paar Schritte zu GEHEN?
hm, dann hat Sie sicher den Behindertenausweis zu Unrecht, oder ??
weil gehen kann sie ja !!
Ich werde Sie darauf hinweisen, daß Sie diesen doch bitte zurückgeben möchte.

Aber zitierter Menschenverstand sagt auch, wenn er gesund ist: grünstreifen sind keine parkfläche. Fertig.
Ein Behindertenausweis ist kein Freibrief.
ein paar Minuten auf dem - schon erkennbar mehrfach genutzen Platz ohne Behinderung - ist es wert geahndet zu werden,
Abstellen mit Behinderung (direkt in einer Einfahrt / Halteverbot) wäre also besser - weil zulässig - gewesen ?
und die, die ohne Ausweis einen ausgeschilderten Parkplatz blockieren gehen - trotz Hinweis, daß diese unberechtigten die ausgewiesenen Parkplätze blockieren gehen straffrei aus !!
kann ich trotzdem nicht nachvollziehen.
Eigentlich müsste ja der geahndet werden (was aber dann sicher - oder auch nur hoffentlich - empfindlich ist), der einen für Menschen mit Behinderung reservierten Parkplatz blockiert, als dem, der kurzzeitig eine "vorrübergehende Lösung" sucht, und der Aufgrund des zuerkannten Behindertenparkausweises eigentlich Anspruch auf diesen Parkplatz hätte, oder?

und einen freien, zulässigen Parkplatz zu finden, bedeutet im heutigen Berlin in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes schon mal ein paar hundert Meter gehen, aber das ist ja kein Problem, da ja Sehbehinderte eh den Behindertenparkausweis vollkommen zu Unrecht haben.

aber vielleicht sehe ich das wirklich nur verkehrt,
den ein Recht zu haben und es auch zu bekommen - wiederum Zweierlei :sad:

mal sehen ob die Berliner Obrigkeit die Meinung einiger hier teilt und die gesprochenen Worte der hohen Politiker nur hohle Phrasen sind :confused:
 
B

Baumbart

Gast
hm, dann hat Sie sicher den Behindertenausweis zu unrecht, oder ??
weil gehen kann sie ja !!
genau. darum muss sie Rollstuhlfahrern und Leuten die auf Krücken oder Rollatoren unterwegs sind nicht den eingangsnahen Parkplatz wegnehemen. Ich kenne das.

Du hast falsch geparkt, Knolle riskiert und bekommen. Die Politesse hat alles richtig gemacht, du kannst nur auf Kullanz der Behörde hoffen. Da bin ich hier in Berlin aber skeptisch.
 
ChiemgauQtreiber

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darum muss sie Rollstuhlfahrern und Leuten die auf Krücken oder Rollatoren unterwegs sind nicht den eingangsnahen Parkplatz wegnehemen
also doch, das ganze Gesetz ist falsch.
da es ja ausdrücklich den Ausweis für Leute mit aG (= außergewöhnlicher Gehbehinderung) und Bl (=Blind) vorsieht,
letztere bräuchten den ja nicht, können ja gehen,
(Ironie on) aber warum Rollstuhlfahrer - die können ja auch fahren (Ironie off)

wie geschrieben,
primär macht mich auch das Vorgehen unzufrieden,
eine "kleine Verfehlung" (ein paar Minuten) wird geahndet,
das unberechtiget Blockieren von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung (unabhängig welcher Art) wird geduldet -

Und hier noch ein Foto von der Situation,
der "Parkstreifen" ist nur blanke Erde, kein Gras, und schon gar kein Grünstreifen,
und der links verlaufende Gehweg blieb für andere Menschen mit (und auch ohne) Behinderung frei - ich dachte, daß wäre i.O.
Berlin Parken.jpg
 
B

Baumbart

Gast
Wenn du schon mal im Rollstuhl gesessen hättest würdest du dir die Ironie verkneifen.
 
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also doch, das ganze Gesetz ist falsch.
da es ja ausdrücklich den Ausweis für Leute mit aG (= außergewöhnlicher Gehbehinderung) und Bl (=Blind) vorsieht,
Anhang anzeigen 78833
:) Ich weiß das die Gehweg hier in Berlin in anderen Städten Deutschalnds als Hauptverkehrsader gelten... aber auch ich bin der Meinung, das das erst mal rechtens ist.

Meine Exfrau konnte nach einer OP 3 Jahre lang nicht ordentlich laufen und hatte einen Schwerbehinderten-Ausweis 100% (rein rechnerisch waren es 150% Schwerbehinderung, aber das geht halt nicht). Nein, auch da gab es keine Ausnahme. Die Geh-Behinderung muß außergewöhnlich sein und dauerhaft.

Was Du in B versuchen kannst, Widerspruch einlegen, mit der Begründung "Unverhältnismäßigkeit", wenn Du weniger als 15 Minuten dort gestanden hast (Stichwort Brötchentaste). Je nach Bezirk, funktioniert auch die Argumentation Sandstreifen ungleich Grünstreifen und wo Parken nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erst ein Mal erlaubt, so lange die 2 berühmten Mütter mit je einem Zwillingskinderwagen durchkommen.

Ach ja bei dem Widerspruch wegen Verhältnismäßigkeit lohnt es durchaus drunter zu schreiben, dass dieses Schreiben als Dienstaufsichtebeschwerde zu werten ist und an die vorgesetzte Behörde weitergeleitet werden soll.

Hintergrund: Dienstaufsichtsbeschwerden, insbesondere die wegen der Verhältnismäßigkeit der Mittel, sind ziemlich zeitaufwendig in der Behörde, so mit Stellungnahmen schreiben und so. Meist nehmen sie den einfachen Weg und stellen das OWi-Verfahren ein.
 
Larsi

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Wenn du schon mal im Rollstuhl gesessen hättest würdest du dir die Ironie verkneifen.
wenn du schon mal blind gewesen wärest, könnte ich mir deine beiträge auch anders vorstellen.
zumal diese personen bezüglich des parkens (und darum geht es hier) wohl gleichgestellt sind.
 
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wenn du schon mal blind gewesen wärest, könnte ich mir deine beiträge auch anders vorstellen.
zumal diese personen bezüglich des parkens (und darum geht es hier) wohl gleichgestellt sind.
Nein, ganz so ist das nicht. Blinde dürfen nicht Autofahren (auch wenn man im Verkehr manchmal einen anderen Eindruck hat). Aber Du hast grundsätzlich recht. Die Frage ist halt, wird das Parken auf dem Gehweg zulässig, nur weil der Behindernparkplatz belegt ist. Damit sind wir wieder bei der Verhältnismäßigkeit der Entscheidung.
 
ChiemgauQtreiber

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Wenn du schon mal im Rollstuhl gesessen hättest würdest du dir die Ironie verkneifen.
ich habe sehrwohl respekt vor diesen Menschen, die ihr Leben ob ihrer Behinderung meistern, als Rollstuhlfahrer als auch als Blinder,
während du ja scheinbar diese Behinderungen absolut unterschiedlich einschätzt
wenn du schon mal blind gewesen wärest, könnte ich mir deine beiträge auch anders vorstellen.
hier bin ich absolut der Meinung von Larsi99 !!

aber ich habe überhaupt keinen Respekt vor Leuten, die einen für diese Gruppe gedachten Parkplatz blockieren
und ich habe eben kein Verständnis wenn ich wg. 5 Minuten geahndet werde, aber vorgenannte trotz scheinbar ganztägigem Blockierens eben nicht,
und ich habe auch kein Verständnis wenn man wg. einer solchen "Lappalie" unseren "Mitbürgern mit Handikap" deshalb einen längeren Marsch oder dem, der seine (meist Frei-)zeit für die Unterstützung und Hilfestellung für diese Mitbürger mit Handikap aufwendet, eben mit einem Ticket á 15,- € belegt.

btw:
schon mal mit einer sehbehinderten Person nebendran über Berliner Gehwege "gegangen" ??
- was ja eben meist langsam erfolgt
- und gleichzeitig eben diese
2 berühmten Mütter mit je einem Zwillingskinderwagen
entgegenkommen
- oder eben auch Radfahrer (und davon gibt in der Nähe des Hauptbahnhofs und Regierungsviertel so einige)?? -
 
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aber ich habe überhaupt keinen Respekt vor Leuten, die einen für diese Gruppe gedachten Parkplatz blockieren
und ich habe eben kein Verständnis wenn ich wg. 5 Minuten geahndet werde, aber vorgenannte trotz scheinbar ganztägigem Blockierens eben nicht,
und ich habe auch kein Verständnis wenn man wg. einer solchen "Lappalie" unseren "Mitbürgern mit Handikap" deshalb einen längeren Marsch oder dem, der seine (meist Frei-)zeit für die Unterstützung und Hilfestellung für diese Mitbürger mit Handikap aufwendet, eben mit einem Ticket á 15,- € belegt.

btw:
schon mal mit einer sehbehinderten Person nebendran über Berliner Gehwege "gegangen" ??
- was ja eben meist langsam erfolgt
- und gleichzeitig eben diese entgegenkommen
- oder eben auch Radfahrer (und davon gibt in der Nähe des Hauptbahnhofs und Regierungsviertel so einige)?? -
Der zweite Vorsitzende der BeLUG ist blind und die BeLUG hat ihre Räumlichkeiten Nähe des Hauptbahnhofes. Wer Sebastian da rum laufen sieht (er wohnt ganz wo anders, glaubt nicht das er blind ist. Aber egal darum geht es nicht.

Wenn es sich wie geschildert verhält, weniger als einer Viertelstunde und mit einem Blinden (ob Parkausweis oder nicht) und als Auswärtiger, Anhörungsbogen abwarten, widersprecchen, Verhältnismäßigkeit der Mittel und Dienstaufsichtsbeschwerde. Legst Du zum Beweis noch das Foto bei. Die Hilfssheriffs hier sind z.T echt die Pest und da sie alle auch die Berliner Schnauze haben, hilft oft nur der Weg über das Polizeipräsidium.
 
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Beste Bohne

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Ein Schwarzes mit Boot, ein Orangenes, ein blaues mit Boot, ein Gelbes mit Boot und ein Graues :-)
Ich verstehe Dein Problem nicht. Bezahl halt und gut ist.

Was man bestellt, muß man bezahlen. Du hast "Einmal parken auf Grünstreifen" bestellt und jetzt geht es halt ans bezahlen.

Deine Argumentation "XY hat was verkehrt gemacht, dann darf ich doch wohl auch" ist sehr kindlich und weltfremd.

Außerdem: Die 15€ (reißt Dich sicher nicht in den Ruin) hättest Du vermeiden können, hättest Du Madame abgesetzt (ein paar Minuten wird sie ja wohl warten können) und dann hättest Du dir einen legalen Parkplatz suchen können.

Geht doch. Aber vorher nicht nachdenken und hinterher jammern ist, ach da sag ich lieber nichts zu.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Ich verstehe Dein Problem nicht. Bezahl halt und gut ist.
das sehe ich, ich hoffe, du bezahlt auch immer gerne, auch wenn du vielleicht im Recht bist....

Was man bestellt, muß man bezahlen. Du hast "Einmal parken auf Grünstreifen" bestellt und jetzt geht es halt ans bezahlen.
um bei deiner Wortwahl zu bleiben:
"Bestellt" habe ich einen Behindertenparkplatz, der nicht von einem Nichtberechtigten unberechtigt in Beschlag genommen ist
Deine Argumentation "XY hat was verkehrt gemacht, dann darf ich doch wohl auch" ist sehr kindlich und weltfremd.
das ist nicht das Thema, das ich dort stehe, weil andere auch dort gestanden haben und sicher immer noch stehen,
sondern daß ich nur kurzzeitig (ca. 5-10min) dort - falsch - stehe, wähend der "nette Mitbürger" wohl ganztags einen für Menschen mit Handikap eingerichteten Parkplatz - straffrei - blockiert
Außerdem: Die 15€ (reißt Dich sicher nicht in den Ruin) hättest Du vermeiden können,
s.o.,
hättest Du Madame abgesetzt (ein paar Minuten wiremd sie ja wohl warten können) und dann hättest Du dir einen legalen Parkplatz suchen können.
Stimmt, dann können wir uns diese ganzen reservierten Parkplätze, Behindertenparkausweise und deren Verwaltung etc. ja auch ganz sparen,
man kann auch einen Rollstuhlfahrer oder sonstwie gehbehinderten warten lassen,
und du hast auch sicher kein Problem, wenn vor dir ein Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen bleibt um einen Behinderten das Aussteigen zu ermöglichen und ihn auf einen sicheren Gehsteig zu geleiten, während du wg. ständigem Gegenverkehr nicht vorbeikommst.

und noch nebenbei:
möchtest du als Sehbehinderter aus einer Ländlichen Umgebung "im Dunkeln" auf dem Gehsteig stehen, während Radfahrer, ev. Mütter mit Zwillingskinderwägen oder sonstige Personen um dich rumhetzen ??
ohne das du wirklich erkennen kannst, was aktuell passiert.....
und ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber der tödliche Übergriff auf den 17-Jährigen war gereade ein paar tage vorher just in Berlin ...
und der Alexanderplatz ist nur ein paar Meter weg....
kannst du das wirklich nachvollziehen ?????

ich bin nicht gehandicapt, stehe nicht im "Dunkeln" und kann auch gehen - ggf. auch rennen - aber manchmal ist auch mir eine Stadt wie Berlin - obwohl ich die Stadt super finde und immer wieder gerne dort bin - schon etwas unheimlich
 
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