ChiemgauQtreiber
Themenstarter
Hallo zusammen,
ich hab letzte Woche eine Bekannte mit schwerer Sehbehinderung zur Veranstaltung des dt. Bundestages "Tag der Menschen mit Behinderung" nach Berlin begleitet. Eingeladen hat der dt. Bundestag in das Paul-Löbe-Haus unmittelbar neben dem Reichstagsgebäude. Übernachtet hatten wir in einem Motel-One unmittelbar am Hauptbahnhof Berlin.
Wunsch war, die Menschen mit Behinderung (noch) besser in das normale Leben zu integrieren bzw. eben um noch vorhanden Problempunkte zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
soviel zum Wunsch !!
so und jetzt zur Wirklichkeit.
Als ich dann am Abreisetag das Gepäck aufnehmen wollte und meine Sehbehine derte Begleitung aufzunemen mein Fahrzeug mit einem gültigen Behindertenausweis (Blau) auf dem (wie man erkennen konnte bereits mehrfach und dauerhaft als Parkfläche genutzen ) Grünstrreifen zwischen Parkstreifen (auf dem zwei ausgewiesene, personenbezogenen Behindertenparkplätze waren, die von Fahrzeugen ohne Behindertenausweisen blockiert waren) und dem Gehweg (der nicht verstellt war) abgestellt habe, seh ich bei der Rückkehr aus dem Hotel gerade eine "Parkraumüberwacherin" gerade "verrichteter Dinge" ins Auto steigen - Knöllchen über 15€
ich hab die ´"Freundliche" Dame gleich mal darauf angesprochen, vielleicht hat sie ja den Behindertenausweis übersehen
- ne hat sie nicht, ich dürfte auf dem Gehweg - so stehts auch auf dem "Ticket" nicht parken, das ich weder auf dem Gehweg stand, noch das die ausgewiesenen parkplätze anderweitig belegt waren hat Sie - und auch ihre Begleiter - nicht interessiert ! Ich bekamm nur zur Antwort, dann müsste ich eben woanders parken, wo es erlaubt ist
und wozu gibts dann so einen Ausweis ??????
und ist es besser, dann verkehrsbehindernd bis zu 3 h (soviel ist lt. Meiner Recherche mit so einem Ausweis erlaubt) oder im Haltverbot zu parken ?
nur weil ev. auch gesunder Menschenverstand nicht zugelassen ist - ich versteh die Welt nicht (wieder mal) nicht mehr...
So:
und wie kriege ich jetzt am besten die 15€ wieder weg?
die bisher mir genannten Tel.-nr. sind entweder noch nicht / nicht mehr besetzt - oder eben dauerhaft belegt oder nicht zuständig,
Bringt hier ein Fax an den (hoffentlich verständigeren) Polizeipräsidenten - wie auf dem Knöllchen angegeben - mehr ??
wobei ich gute Lust hätte, die an die berühmte Glocke, eben die große zu hängen
ich hab letzte Woche eine Bekannte mit schwerer Sehbehinderung zur Veranstaltung des dt. Bundestages "Tag der Menschen mit Behinderung" nach Berlin begleitet. Eingeladen hat der dt. Bundestag in das Paul-Löbe-Haus unmittelbar neben dem Reichstagsgebäude. Übernachtet hatten wir in einem Motel-One unmittelbar am Hauptbahnhof Berlin.
Wunsch war, die Menschen mit Behinderung (noch) besser in das normale Leben zu integrieren bzw. eben um noch vorhanden Problempunkte zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
soviel zum Wunsch !!
so und jetzt zur Wirklichkeit.
Als ich dann am Abreisetag das Gepäck aufnehmen wollte und meine Sehbehine derte Begleitung aufzunemen mein Fahrzeug mit einem gültigen Behindertenausweis (Blau) auf dem (wie man erkennen konnte bereits mehrfach und dauerhaft als Parkfläche genutzen ) Grünstrreifen zwischen Parkstreifen (auf dem zwei ausgewiesene, personenbezogenen Behindertenparkplätze waren, die von Fahrzeugen ohne Behindertenausweisen blockiert waren) und dem Gehweg (der nicht verstellt war) abgestellt habe, seh ich bei der Rückkehr aus dem Hotel gerade eine "Parkraumüberwacherin" gerade "verrichteter Dinge" ins Auto steigen - Knöllchen über 15€
ich hab die ´"Freundliche" Dame gleich mal darauf angesprochen, vielleicht hat sie ja den Behindertenausweis übersehen
- ne hat sie nicht, ich dürfte auf dem Gehweg - so stehts auch auf dem "Ticket" nicht parken, das ich weder auf dem Gehweg stand, noch das die ausgewiesenen parkplätze anderweitig belegt waren hat Sie - und auch ihre Begleiter - nicht interessiert ! Ich bekamm nur zur Antwort, dann müsste ich eben woanders parken, wo es erlaubt ist
und wozu gibts dann so einen Ausweis ??????
und ist es besser, dann verkehrsbehindernd bis zu 3 h (soviel ist lt. Meiner Recherche mit so einem Ausweis erlaubt) oder im Haltverbot zu parken ?
nur weil ev. auch gesunder Menschenverstand nicht zugelassen ist - ich versteh die Welt nicht (wieder mal) nicht mehr...
So:
und wie kriege ich jetzt am besten die 15€ wieder weg?
die bisher mir genannten Tel.-nr. sind entweder noch nicht / nicht mehr besetzt - oder eben dauerhaft belegt oder nicht zuständig,
Bringt hier ein Fax an den (hoffentlich verständigeren) Polizeipräsidenten - wie auf dem Knöllchen angegeben - mehr ??
wobei ich gute Lust hätte, die an die berühmte Glocke, eben die große zu hängen