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Erg-Chebbi
Nein. Evtl war sie das mal. Vor Jahren. In meinem Alter ist es aber wichtiger, daß das Essen gut ist. ![Winking face :wink: 😉](https://cdn.jsdelivr.net/gh/joypixels/emoji-assets@5.0/png/64/1f609.png)
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Das ist aber ein Zweiradparkplatz. Du hattest kein Zweirad dabei und müsstest eigentlich auf den Autoparkplatz...Über ein Einkaufszentrum mit der richtigen Parkplatz-Strategie.
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Du bist ein Held. Ein ganz großer.Das ist aber ein Zweiradparkplatz. Du hattest kein Zweirad dabei und müsstest eigentlich auf den Autoparkplatz...
Das Symbol steht m.W. in der StVO/StVZO für "Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas". Für Ordnungsämter gilt auch das, was in der Zulassungsbescheinigung steht.Brauchst garnicht so sickig reagieren. Einzelne Ordnungsämter hier sind oberschlau und verpassen den Dreirädern ein Ticket.
Das Beispiel mag zutreffen, es passt aber nicht zur vorherigen Aussage, dass das dreirädrige MOTORRAD auf einem MOTORRAD-Parkplatz beanstandet wird. Diese Beanstandung wird m.M.n. bei einem Einspruch von jedem Amtsrichter kassiert.Das ist genauso unterschiedlich, wie parken mit Parkschein.
Ein Parkplatz, vier Motorräder.
Der eine Ordnungsamtbezirk akzeptiert ein Ticket für den Parkplatz, der Andere will pro Motorrad ein Ticket.