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Mortenhh
Nur Doof das in der Straßenverkehrs-Ordnung von Kraftfahrzeugen gesprochen wird und der Bußgeldkatalog sich nach der StvO Richtet.
Aber auch in der Richtlinie 92/93 wird von Kraftfahrzeugen gesprochen, unter was fallen laut BVDM Motorräder würde mich mal Interessieren?
Der Fehler liegt hierbei meiner Meinung nach auf das Beziehen der Richtlinie 70/156/EWG, die auch mehrfach Geändert wurde.
Richtlinie 78/315/EWG des Rates vom 21. Dezember 1977
Richtlinie 80/1267/EWG des Rates vom 16. Dezember 1980
Richtlinien 87/358/EWG und 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987
Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992
Richtlinie 93/81/EWG der Kommission vom 29. September 1993
Richtlinie 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995
Richtlinie 96/27/EG des Rates vom 20. Mai 1996
Richtlinie 96/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996
Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1997
Richtlinie 98/14/EG der Kommission vom 6. Februar 1998
Diese regelt aber nicht die EG-Fahrzeugklassen sondern eine Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Die Definition der Fahrzeugklassen ist an mehreren stellen der EU geregelt
(Klassen C, L, M, N, O, R, S und T).
Aber warum bezieht sich das Gesetz zur Winterreifenpflicht auf die Richtlinie 92/23/EWG?
Hier wird lediglich klargestellt, was ein Winterreifen ist, dies ist in der Richtlinie 92/23/EWG geregelt– siehe Anhang II Nr. 2.2. der Richtlinie.
Im weiteren wird im Gesetz klar von Kraftfahrzeugen gesprochen und hierzu gehören auch Motorräder.
Lange Rede, kurzer Sinn, die Winterreifenpflicht gilt demnach für alle Kraftfahrzeuge bis auf die vom Gesetzt ausgeschlossenen z.B. Landwirtschaftsmaschienen usw.
Aber auch in der Richtlinie 92/93 wird von Kraftfahrzeugen gesprochen, unter was fallen laut BVDM Motorräder würde mich mal Interessieren?
Der Fehler liegt hierbei meiner Meinung nach auf das Beziehen der Richtlinie 70/156/EWG, die auch mehrfach Geändert wurde.
Richtlinie 78/315/EWG des Rates vom 21. Dezember 1977
Richtlinie 80/1267/EWG des Rates vom 16. Dezember 1980
Richtlinien 87/358/EWG und 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987
Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992
Richtlinie 93/81/EWG der Kommission vom 29. September 1993
Richtlinie 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995
Richtlinie 96/27/EG des Rates vom 20. Mai 1996
Richtlinie 96/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996
Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1997
Richtlinie 98/14/EG der Kommission vom 6. Februar 1998
Diese regelt aber nicht die EG-Fahrzeugklassen sondern eine Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Die Definition der Fahrzeugklassen ist an mehreren stellen der EU geregelt
(Klassen C, L, M, N, O, R, S und T).
Aber warum bezieht sich das Gesetz zur Winterreifenpflicht auf die Richtlinie 92/23/EWG?
Hier wird lediglich klargestellt, was ein Winterreifen ist, dies ist in der Richtlinie 92/23/EWG geregelt– siehe Anhang II Nr. 2.2. der Richtlinie.
Im weiteren wird im Gesetz klar von Kraftfahrzeugen gesprochen und hierzu gehören auch Motorräder.
Lange Rede, kurzer Sinn, die Winterreifenpflicht gilt demnach für alle Kraftfahrzeuge bis auf die vom Gesetzt ausgeschlossenen z.B. Landwirtschaftsmaschienen usw.