Theo.Turnschuh
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Hi
Beim Scheibenwechsel würde ich das Angebot nutzen:
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Hier mit der Frage: Hat das Ding eine Zulassung?
Zu den Sägereien: Kenne ich, kann man machen. Nur hat ein abgesägtes Schild keine Zullassung mehr weil es eben nicht dem geprüften Teil entspricht. Lässt man die originale, eingegossene Kennzeichnung bestehen ist das Urkundenfälschung.
Folglich sollte man den Umbau eintragen lassen als "gekürztes Original".
Die Diskussion über "Eintragen wenn mehr als ein Anbauteil mit ABE" hatten wir bereits.
Auch wenn es der TÜV schon zum x-ten Mal nicht bemerkt hat/bemerken wollte, wird es die Sondergruppe Krad u.U. bemerken.
gerd
Urkundenfälschung wäre es nur beim "Gebrauch im Rechtsverkehr" (lt. StGB) also wenn man es so zur Kontrolle vorführt. Der bloße Besitz einer "verfälschten Urkunde" ist nicht strafbar. Demzufolge würde es auch reichen wenn man die KBA - Nummer einfach überklebt.