Wer von euch hat noch den guten alten "grauen Lappen"?

Diskutiere Wer von euch hat noch den guten alten "grauen Lappen"? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; @gerry-h Keine Ahnung, warum bei uns die alle so dunkel waren. Meine Frau, auch Ulmerin hat auch so einen. Vielleicht liegts daran dass wir halt...
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@gerry-h
Keine Ahnung, warum bei uns die alle so dunkel waren. Meine Frau, auch Ulmerin hat auch so einen.
Vielleicht liegts daran dass wir halt eine freie Reichsstadt waren :confused:
Sturmi
P.s. Die fehlende Unterschrift der Stadt ist wohl ausgebleicht.
P.S.s. der alte graue Lappen mit dem 3er erlaubt üblicherweise das Führen von bis zu 7,5to mit bis zu 1,4 facher Anhängerlast. Also so ca. 18 to. Muß aber meiner Meinung nach im Plastikkärtchen extra eingetragen werden, sonst verfällt das.
 
gshogi

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Na dann hast Du ja auch den "Säuferbalken" (nach bestandener Prüfung ausgehändigt durchgestrichen).
War bei mir genauso, nur halt nicht LA ES.
Gruss abban
Mir sagte mal jemand, der Säuferbalken sei andersrum, wie das genau war, weiß ich nicht mehr.
Ist wie mit dem Strich in meinem ehem. Marineknoten.
 
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@gerry-h
Keine Ahnung, warum bei uns die alle so dunkel waren. Meine Frau, auch Ulmerin hat auch so einen.
Vielleicht liegts daran dass wir halt eine freie Reichsstadt waren :confused:
Sturmi
P.s. Die fehlende Unterschrift der Stadt ist wohl ausgebleicht.
P.S.s. der alte graue Lappen mit dem 3er erlaubt üblicherweise das Führen von bis zu 7,5to mit bis zu 1,4 facher Anhängerlast. Also so ca. 18 to. Muß aber meiner Meinung nach im Plastikkärtchen extra eingetragen werden, sonst verfällt das.
Du meinst bestimmt diesen Eintrag C1E,ich glaube 7,5 Tonner mit Hänger bis insgesamt 12 Tonnen...
20200502_172648.jpg
 
Windcbx

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@ Qpower: Genau das.
Und was ich hab, geb ich kampflos nicht mehr her.
Gruß Sturmi
 
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Gast 35536

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Wenn ich mich richtig erinnere darf der Hänger zwei Achsen haben,aber die dürfen höchstens einen Meter Achsabstand haben...was für eine bescheuerte Regelung...:banghead:
Wo gibts solche Hänger???
 
gerry-h

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...Und was ich hab, geb ich kampflos nicht mehr her....
Das geht ganz schnell. Wenn Du z.B. in die Schweiz umziehst und nicht aufpasst, dann werden die 7,5 t nicht eingetragen. Und nachträglich geändert wird gleich zweimal niGS.
Meine bessere Hälfte hat besser aufgepasst (:stomp:), musste einen erweiterten Sehtest machen, aber hat die 7.5 t auch im Schweizer Lappen drin !
 
Windcbx

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Stimmt, bei einem Abstand größer 1mbrauchst einen 2er/CE.
So wie hier:
IMG_3067.JPG

Allerdings gehen mit so einem alten 3er im Extremfall auch so was als Anhänger (Achsen mit einem Abstand kleiner 1m gelten als 1 Achse):
1588435460282.png

Gruß Sturmi
 
SLK

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Wenn ich mich richtig erinnere, darf der Hänger zwei Achsen haben, aber die dürfen höchstens einen Meter Achsabstand haben...was für eine bescheuerte Regelung...:banghead:
Wo gibts solche Hänger???
'n Abend,

das nennt sich dann Tandemachse und sieht z.B. so aus: Google-Ergebnis für https://www.steininger.co.at/Produktkatalog/Images/Anhaenger/105696.jpg

In den 80er Jahren gab es sehr viele Gespanne, die aus einem 7,5-Tonner und einem 5,5-Tonnen-Tandemanhänger bestanden.
 
Morg

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Die Geschichte mit der Umschreibung von Klasse 3 sieht so aus:

IMG_3183.jpeg


Klasse B, BE, C1, C1E ist (eigentlich) Standard, aber BE und C1E hat im Gegensatz zu 3 auch mehrachsige Anhänger inklusive.

Mit C1E gehen Lkw mit Zuggewicht von insg. max. 12 to.

Mit CE 79 gehen Lkw mit 7,5 to + 1,5 facher Anhängerlast (11,25 to) macht 18,75 to gesamt. Diese Erweiterung (Besitzstandswahrung von Kl. 3) geben manche Ämter nur auf Anfrage raus, manche von selbst. Da dies allerdings unter Klasse CE fällt, ist es altersbeschränkt und muss mit Gesundheitsprüfung verlängert werden.

Interessant: ich darf CE (mit Einschränkungen), aber nicht C... ;)

PS: und bevor jemand fragt: ja, beim Datum für A hat sich das Amt verschrieben :D
 
SLK

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Na dann hast Du ja auch den "Säuferbalken" (nach bestandener Prüfung ausgehändigt durchgestrichen).
War bei mir genauso, nur halt nicht LA ES.
Gruss abban
'n Abend,

es war egal, ob die Prüfung vor dem 18ten Geburtstag oder danach gemacht wurde, der Prüfer hat immer dort unten links im entsprechenden Feld unterschrieben und das Prüfungsdatum eingesetzt.

Der "Säuferbalken" wurde dann gemacht, wenn der Führerschein für längere Zeit zur Kur in Flensburg war und dann ohne erneute Prüfung ein neues Dokument erstellt wurde. Mangels Prüfung hat auch kein Prüfer unterschrieben und deswegen wurde das Feld mit einem Querstrich ("Säuferbalken") entwertet. :smile:
 
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PS: und bevor jemand fragt: ja, beim Datum für A hat sich das Amt verschrieben :D
'n Abend,

hast Du die Klasse T später gemacht?

Ich habe meinen grauen Führerschein im ersten Jahr des neuen Jahrtausends (Juni 2001) umschreiben lassen. Es wurde ohne weiteren Nachweis auch die Klasse T eingetragen.
 
Morg

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Nee :) Klasse T habe ich bekommen, als ich die Karte erhalten habe. Ob es den jetzt erst gibt oder sonstwas, weiß ich gar nicht. Ich weiß, dass der normalerweise nur - so ich mich recht erinnere - auf Basis Kl. 3 erteilt wurde, wenn der Bedarf erklärt wurde. Ich glaube auch nicht, dass ich davon nochmal Gebrauch mache, aber man weiß ja nie. Das passende Triebwerk habe ich ja schon, nur noch zwei Räder "zu wenig" (naja, eigentlich nicht :D )

Wikipedia meint:

Erteilung der Fahrerlaubnisklasse T
Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis gegenüber dem bisherigen Umfang gibt es für Altinhaber der Klasse 3 bei Umschreibung demgegenüber in bestimmten Fällen in Bezug auf die neue nationale Führerscheinklasse T. Die nationale Führerscheinklasse T erlaubt das Führen von schnelllaufenden Ackerschleppern (landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und nicht mehr als 60 km/h bzw. 40 km/h bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h – jeweils ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken –, die eine zulässige Gesamtmasse auch von mehr als 7,5 Tonnen aufweisen, jeweils auch mit (u. U. mehreren, sofern die gesetzlich maximal zulässige Zuglänge nicht überschritten wird) Anhängern auch solchen Personen, die nicht im Besitz der Klassen C und CE sind. Sie ist, da sie das Führen von Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, die deutlich mehr als 7,5 Tonnen wiegen, und beliebigen zulässigen Anhängerkombinationen erlaubt, von ihrem Rechtscharakter her als eine beschränkte Klasse CE anzusehen. Beschränkt in Bezug auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, aber auch beschränkt auf den land- und forstwirtschaftlichen Zweck der jeweiligen Fahrt. Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine ist, auch, wenn man im Besitz der Klasse T ist, Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn die Fahrt nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient – es sei denn, das Kfz wiegt weniger als 7,5 Tonnen und man ist im Besitz der Klasse C1 (C1E, wenn Anhänger mit im Zug sind) oder C(E), wenn das Fahrzeug bzw. die Kombination mehr wiegt. Dieser Zusammenhang wird leider gerade von jüngeren Fahrerlaubnisinhabern gerne übersehen. Weist ein Antragsteller bei der Umschreibung eines Führerscheins der Klasse 3 der zuständigen Behörde nach, dass er darauf angewiesen ist, Fahrzeugkombinationen der Klasse T zu führen (zum Beispiel Landwirt, aber auch landwirtschaftliche Hilfs- und Aushilfspersonen – je nach Fahrerlaubnisbehörde und zuständigem Sachbearbeiter sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt), bekommt er auf Antrag die Klasse T ohne Prüfung erteilt. Besonders in ländlichen Gegenden wird von dieser Möglichkeit gerne Gebrauch gemacht, da sie den Erwerb der Führerscheinklasse CE erspart – wenn nicht der Fahrerlaubnisinhaber ohnehin schon im Besitz der Klasse 2 war, weil er schon vor Inkrafttreten des neuen Fahrerlaubnisrechts schwere schnelllaufende Ackerschlepperkombinationen geführt hat. Die Klasse T gilt als nationale Fahrerlaubnisklasse nur in der Bundesrepublik Deutschland und im kleinen Grenzverkehr.
 
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Besonders das coole Bild macht noch heute was her
Christian, zeig mal das coole Bild 👍

habe ihn noch, ausgestellt am 12.06.1979. Ist sogar noch in sehr gutem Zustand, warum auch immer.
Beweise, bitte :grin:

Tut mir leid, ich darf meine ganzen Scheine nicht öffentlich zeigen, das musste ich dem Fälscher in Krakau versprechen. :cool:
:grosse-augen: Was musste man für so ´ne Fälschung denn hinlegen, damals? :lalala:

Gerhard, wow, ebenfalls in top Zustand :worthy:

Ciao
Alex
 
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mir doch wurscht, ob das jemand glaubt oder nicht
Wenn Du schon zitierst, dann wenigstens vollständig.

Da war ein Smilie hinten dran, wer das dann mit so einer Reaktion beantwortet......lassen wir´s, hat keinen Wert.

Ciao
Alex
 
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Ich müsste mal suchen, ob ich meine (seit 2002 entwertete) graue Pappe noch irgendwo finde. Herumzeigen würde ich eitler Mensch sie aber vermutlich nicht. Denn mein Schein wurde 1978 ausgestellt, nachdem ich nach bestandener theoretischer Prüfung meinen Klasse 4 bekommen habe. Dazu brauchte ich ein Passfoto, also habe ich irgendeins genommen, das ich noch hatte. Auf dem bin ich maximal 15 Jahre alt - und ein Blick darauf reicht aus, um zu erklären, warum ich so lange gebraucht habe, bis ich meine erste Freundin hatte;-)

Den 4er hatte ich übrigens eher auf Verdacht gemacht, falls ich mal zufällig dazu käme, ein Mokick zu fahren, das hat sich aber tatsächlich nie ergeben. 1980 wurde er per Stempel auf Klasse 3 erweitert, 1983 kam Klasse 2 dazu (der Bund lässt grüßen), und dann bin ich noch fast 20 Jahre mit dem Teil im Geldbeutel rumgelaufen.

Interessant ist, dass mir lange nicht bewusst war, dass der 4er von 1978 sich 1983 automatisch in einen 1b für 80er Leichtkrafträder verwandelte, das habe ich erst 1993 mitbekommen, als ich mir mein bislang einziges fabrikneues Motorfahrzeug zulegte, eine Piaggio Sfera 50. Der Händler sah meinen Führerschein an und erklärte mir, ich dürfe damit auch 80er fahren - und bot mir gleich die Sfera 80 zur Probefahrt an... Ein paar Jahre später wurde aus dem 1b stillschweigend ein A1 für 125er. Und bevor ich 2006 den großen A machte, hatte ich wirklich eine Weile überlegt, das sein zu lassen und mir eine 125er zuzulegen.

Als ich 2005 den Führerschein A machte, galt das nicht als neue Fahrerlaubnis, sondern nur als Erweiterung der bereits (seit 1978 bestehenden) Klasse 4, jetzt A1. Deshalb musste ich keinen neuen Sehtest machen, auch ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs wurde nicht verlangt (kaum zu glauben, aber wahr). Eine oder zwei Pflicht-Fahrstunden hat mir das auch erspart, man möchte es nicht vermuten.

Meine graue Pappe habe ich eingemottet, als ich 2002 nach Bali gefahren bin. Dafür brauchte ich einen internationalen Führerschein, und den gab es nur zusammen mit einer neu zu beantragenden Scheckkarte. Als ich die hatte, dachte ich, die behalte ich jetzt erst mal ein paar Jahrzehnte, aber bereits vier Jahre später wurde sie eingezogen und gegen eine neue Scheckkarte mit Klasse A ausgetauscht.

Was mich ja mal interessieren würde: Über die Jahrzehnte hatte ich immer mal wieder das Problem, dass an meinem Führerschein was umzutragen oder auszutauschen war - und das ging immer nur an der Behörde, bei der der so genannte Karteikartenauszug lagerte. Als ich das letzte Mal in München was brauchte, mussten erst meine Dazen gebührenpflichtig von der Behörde in Norddeutschland angefordert werden, die den Schein 30 Jahre zuvor ausgestellt hatte. Gibt es dieses Prinzip mit den heutigen EU-Karten immer noch?
 
GS-Gaydoul

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Ich habe noch den alten Grauen aus dem April 77 und den Neuen im Scheckkartenformat. Als der Neue fertig war, Kumpel auf dem Landratsamt angerufen, ob er ihn mitbringen kann, da ich keine Zeit hatte ihn abzuholen. Hat mir den dann daheim vorbeigebracht und seitdem habe ich "Zwei" ! Da die "Staatsmacht" bis jetzt noch keinen haben wollte (fahre halt ordnungsgemäß) bleibt das wohl auch so.

Gruß Georg
 
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