C-Treiber
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- Berlin
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- R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Eines schönen Tages flattert ein Strafzettel ins Haus, Falschparken irgendwo in Berlin am 01.09.2012.
Der angegebene Ort läßt sich im Stadtplan nicht finden, also Rückfrage an die Behörde. Antwort, es handele sich um die Krankenhaus Einfahrt des Krankenhauses Friedrichshain. Ahja, wir parken also an einem Samstag am anderen Ende von Berlin vor einem Krankenhaus in der Einfahrt.
Also hingeschrieben, kann nicht sein, weder wir noch eines unserer Fahrzeuge waren jemals dort, zum fraglichen Zeitpunkt befanden sich alle Personen die Zugang zu dem Fahrzeug haben in Brandenburg über 100km entfernt auf Motorrad-Tour.
Es kommt, die Einstellung des Verfahrens weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann (wie denn auch, bei einem Fahrzeug das den ganzen Tag auf seinem Parkplatz stand), Kostentragungspflicht des Halters.
Sehr interessant. Also ein Fahrzeug das nicht bewegt wurde parkte an zwei Orten gleichzeitig, der Durchführer dieser Teleportation genannt Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Also gut, gerichtliche Entscheidung. Nein, nicht nur die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sondern auch die des Wiederspruchs. Begründung: POM Schott ist sich sicher, sich nicht vertippt zu haben, weitere Beweis wären daher nicht nötig, da sie schlicht nicht existieren.
Richterin Dr. Palomo Suarez befindet es also für Recht, das ein Fahrzeug gleichzeitig an zwei Orten sein kann, obwohl sich die einzigen Nutzer des Fahrzeugs 100km davon entfernt aufhalten.
Zusammengefasst, man trägt die Verwaltungskosten für ein OWi-Verfahren das es nie hätte geben dürfen, weil ein Fußlatscher einen Fehler gemacht hat oder jemand ein Kennzeichen gefälscht oder die Zulassungsbehörde mal wieder eines doppelt vergeben hat. Ist ja nicht so selten in Berlin.
Ich habe es immer geahnt, in Berlin werden haufenweise Analphabeten beschäftigt.
Dazu fällt mir nur ein Begriff ein: Rechtsbeugung.
Der angegebene Ort läßt sich im Stadtplan nicht finden, also Rückfrage an die Behörde. Antwort, es handele sich um die Krankenhaus Einfahrt des Krankenhauses Friedrichshain. Ahja, wir parken also an einem Samstag am anderen Ende von Berlin vor einem Krankenhaus in der Einfahrt.
Also hingeschrieben, kann nicht sein, weder wir noch eines unserer Fahrzeuge waren jemals dort, zum fraglichen Zeitpunkt befanden sich alle Personen die Zugang zu dem Fahrzeug haben in Brandenburg über 100km entfernt auf Motorrad-Tour.
Es kommt, die Einstellung des Verfahrens weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann (wie denn auch, bei einem Fahrzeug das den ganzen Tag auf seinem Parkplatz stand), Kostentragungspflicht des Halters.
Sehr interessant. Also ein Fahrzeug das nicht bewegt wurde parkte an zwei Orten gleichzeitig, der Durchführer dieser Teleportation genannt Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Also gut, gerichtliche Entscheidung. Nein, nicht nur die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sondern auch die des Wiederspruchs. Begründung: POM Schott ist sich sicher, sich nicht vertippt zu haben, weitere Beweis wären daher nicht nötig, da sie schlicht nicht existieren.
Richterin Dr. Palomo Suarez befindet es also für Recht, das ein Fahrzeug gleichzeitig an zwei Orten sein kann, obwohl sich die einzigen Nutzer des Fahrzeugs 100km davon entfernt aufhalten.
Zusammengefasst, man trägt die Verwaltungskosten für ein OWi-Verfahren das es nie hätte geben dürfen, weil ein Fußlatscher einen Fehler gemacht hat oder jemand ein Kennzeichen gefälscht oder die Zulassungsbehörde mal wieder eines doppelt vergeben hat. Ist ja nicht so selten in Berlin.
Ich habe es immer geahnt, in Berlin werden haufenweise Analphabeten beschäftigt.
Dazu fällt mir nur ein Begriff ein: Rechtsbeugung.