sampleman
Wenn ich mich recht erinnere, gab es früher eine Art Gesetzseslücke, die das Herumfahren mit einem zu lauten Auspuff am Mopped zu einem Kavaliersdelikt stempelte - was den Gesetzgeber wurmte. IMHO stört die Nichtmotorradfahrer an den Motorrädern vor allem der Lärm. Unfälle sind egal, da trifft es ohnehin meist die Moppedfahrer selbst, es ist der Lärm, sonst nix. Und wenn ich mich recht erinnere, dann wurde vor rund 1,5 Jahren die Gesetzesgrundlage gegen Fahren mit illegalen Auspuffanlagen deutlich verschärft, das kann jetzt richtig teuer und punktebehaftet werden, nix mehr mit 25 Euro und Mängelkarte.Ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber zumindest außerhalb der bayrischen Landesgrenzen sollte es theoretisch selbst mit einem selbstgebastelten Endschalldämpfer nicht zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen...ich lass mir gerne das Gegenteil beweisen
Und zu dieser Verschärfung hat IMHO auch der häufig zu vernehmende Unwille mancher Motorradfahrer beigetragen, sich den gesetzlichen Anforderungen zu beugen. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass es sich die Exekutive nicht lange bieten lässt, Leute mit einem Trinkgeld nach hause zu schicken, dann bauen sie ihren Serienauspuff dran und gut ist.
Es gibt im deutschen Rechtsraum Beispiele, bei denen Zwangsmaßnahmen wie Haft etc. verhängt werden, um die Verdunklungsgefahr zuu beseitigen. Neulich wurde ein Vorstandsvorsitzender eines 1200-Mann-Unternehmens (Unister) in U-Haft genommen, es ging um einen strittigen Posten in der Unternehmenssteuer in Höhe von 1 Mio. Euro (was in Relation zur Gesamtsteuer ein Witz ist). Ich denke, da ist eine Beschlagnahme eines Motorrades zum Verhindern der Verschleierung einer illegalen technischen Änderung durchaus im Rahmen des Möglichen.
Hier wurde die Beschlagnahme von Motorrädern am Kesselberg genannt. Ich glaube, der Vergleich hinkt. Meines Wissens wurde den Mottorradfahrern vorgeworfen, durch rücksichtsloses Fahren den Verkehr gefährdet zu haben. Da vor Ort verhängte Bußgelder wg. rücksichtslosem Fahrens nicht zu einer unmittelbaren Verhaltensänderung führten, beschlossen die Bullen, dem Treiben durch Beschlagnahme der Motorräder ein Ende zu bereiten. Es ging dabei nicht darum, das Verschleiern einer illegalen Modifikation zu verhindern. Vor Gericht ist die Polizei damit unterlegen. Wenn ich mich recht erinnere, war die Begründung dafür nicht, dass die Polizei kein Recht gehabt hätte, das Treiben der Raser zu unterbinden. Es wurde ihnen lediglich angekreidet, dass es weniger drastische Methoden gegeben hätte, dies zu erreichen, zum Beispiel ein Plazverweis. Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das beim Verdacht eines mutwillig modifizierten Auspuffs ebenfalls so gilt. Das Problem ist ja auch, dass ein solches Motorrad eigentlich nicht mehr bewegt werden kann, ohne die Rechtsverletzung fortzusetzen. Wenn man in der U-Bahn beim Schwarzfahren erwischt wird, bekommt man ja auch keine Strafe aufgebrummt, sondern muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt werden, damit er anschließend nicht mehr schwarz fährt.
Bevor sich jetzt jemand dazu bemüßigt fühlt, die Contenance zu verlieren: Es ist nun mal so, dass entschieden wurde, dass zu laute Auspuffanlagen verboten sind. Und unser Rechtsstaat ist normalerweise so gestrickt, dass er sich durchzusetzen weiß, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.