Die ganze Sache ist doch jetzt so krank, dass man jetzt wegen einem Multitool (Leatherman, Swisstool oder Gerber, dass man als Handwerkzeug beim Radeln oder im Kofferaum mitführt) oder einem zugriffsbereitem Rettungsmesser im Fahrzeug zum durchtrennen des Sicherheitsgurtes straffällig wird. Das muss man erstmal wissen.
Rettungsmesser besitzen eine stumpfe, abgerundete Klingenspitze und sind als Waffe denkbar ungeeignet. Sie dienen bei Verkehrsunfällen und Erster Hilfe zum Durchtrennen von Sicherheitsgurten oder der Kleidung. Mit einem Dorn aus Wolfram am Griffende lassen sich Autoscheiben ohne Kraftaufwand einschlagen .Damit sich der Verunfallte oder sein Helfer nicht verletzen, besitzen die meisten Rettungsmesser neben der Möglichkeit zum einhändigen Öffnen auch eine Klingenverriegelung
Und deshalb unterliegen Rettungsmesser als „verbotene Einhandmesser“ dem Führverbot, was auch die Mitnahme in einem Kraftfahrzeug, wofür man das Rettungsmesser ja hat, einschließt.
Und bei Fahrzeukontrollen wird nun genau darauf ein Auge geworfen.