Waffenverbotszone (ausgegliedert)

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Knulli88

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Hallo Leute,

sehe ich das richtig: Mit meinem Multitool - das auch ein Messer beinhaltet - bin ich von Freitag bzw. Samstag 18.00 Uhr bis Samstag bzw. Sonntag 06.00 Uhr an diesem Ort ein Verbrecher und sonst nicht? Sozusagen ein Teilzeit- oder Nachtschichtverbrecher?

Vewirrte Grüße vom

Johann
 
DerMeister

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Wär „Freitags bis Sonntags“ irgendwie inhaltlich anders?

Wie auch immer, in diessn Tagen stimmt so ein Schild schon nachdenklich. Und bringt nix.
 
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Knulli88

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Ich kann's mir nicht verkneifen:

"Erlaubt" sind ja immer noch: Axt, Hammer, Schraubenzieher, großer Schraubenschlüssel, Spaten, Kettensäge, etc. (lässt sich beliebig verlängern)

Ins Grübeln komme ich aber bei der Spraydose: Wie verhält sich das mit z. B. einer Dose WD40, Haarspray, Lackspray, Intimspray :yellowcarded:?

Ich kann mir nicht helfen. MMn ist das Verars..e und Piesackerei in Reinkultur.
Hauptsache: man hat was gemacht, ob's einen Sinn macht ist völlig egal. Und man kann ggf. auch noch abkassieren.

Und dann kommt da so ein Idiot mit dem Auto........

Man könnte lachen wenn es nicht so traurig wäre.

Johann
 
FlyingSalamander

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Hallo Leute,

sehe ich das richtig: Mit meinem Multitool - das auch ein Messer beinhaltet - bin ich von Freitag bzw. Samstag 18.00 Uhr bis Samstag bzw. Sonntag 06.00 Uhr an diesem Ort ein Verbrecher und sonst nicht? Sozusagen ein Teilzeit- oder Nachtschichtverbrecher?

Vewirrte Grüße vom

Johann
Mit dem Multitool tatsächlich aufpassen:

Damit in der gültigen Waffenvetbotszone erwischt heißt:
Beschlagnahme des Multitools
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Strafe bis zu 10.000€

Also wirklich keine Kleinigkeit, sondern ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Zusätzlich ist noch eine eventuelle waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Gefahr.

Das verdanken wir einem Attentäter, der mit einem verbotenen Messer in einer bereits vorhandenen Waffenverbotszone ein Attentat begangen hat.

Macht echt Sinn, oder?
 
TTTom

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Hallo Leute,

sehe ich das richtig: Mit meinem Multitool - das auch ein Messer beinhaltet - bin ich von Freitag bzw. Samstag 18.00 Uhr bis Samstag bzw. Sonntag 06.00 Uhr an diesem Ort ein Verbrecher und sonst nicht? Sozusagen ein Teilzeit- oder Nachtschichtverbrecher?

Vewirrte Grüße vom

Johann
Wenn die Klinge Deines Multitools feststellbar und länger als 4 cm ist, dann ja.
 
FlyingSalamander

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Wenn die Klinge Deines Multitools feststellbar und länger als 4 cm ist, dann ja.
Die Info ist falsch!

Es gibt nach dem neuen Gesetz KEINE erlaubte Klingenlänge mehr und die Feststellbarkeit ist zwar in Italien und Frankreich von Bedeutung, spielt aber hier in D keine Rolle.

Daher ist in der Messerverbotszone auch eine nicht feststellbar Klingenlänge <4cm am Multitool nicht mehr erlaubt und ein Verstoß gegen das Waffengesetz!

Bitte gebt doch keine derartig falschen Infos raus wenn ihr es nicht genau wisst, die andere in echte Probleme bringen können!

(Die Klingenlänge mal mit 6, mal mit 4 cm tauchte in den Entwürfen für das neue Gesetz noch auf, im dann verabschiedeten Gesetz nicht mehr)
 
FlyingSalamander

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@TTTom

Kompliziertes Thema für einen Thread, ich versuch's trotzdem mal ganz grob und ohne die Ausnahmeregeln:

Landesrecht kann jedes Land gestalten, wie es will. Siehe die o.g. Waffenverbotszone in Düsseldorf.

Dazu kommen noch die bundesweiten neuen Waffenverbotszonen nach dem neuen Waffengesetz vom 30.10.2024:

Das Führen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen (wie Volksfesten, Messen oder Sportveranstaltungen) ist nun allgemein untersagt - unabhängig von der Klingenlänge und dem Öffnungsmechanismus.

Zusätzlich noch der neu geschaffene §42b des Waffengesetzes, dieser verbietet das Führen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr. Dies beinhaltet auch Gebäude und Haltestellen, sofern diese seitlich umschlossen sind.
Auch dort unabhängig von der Klingenlänge und dem Öffnungsmechanismus.

Dazu dürfen ÖPNV-Anbieter ebenfalls eigene Regeln erlassen.

Also eine absolut verworrene und unübersichtliche Gesetzeslage, gerade an Schnittpunkten von Bundesländern.

Daher kann ich nur jedem dazu raten, auf Messer einfach zu verzichten- unabhängig von der Klingenläge (hier wird übrigens die ganze Klinge gemessen, nicht nur der geschliffene Teil!) oder Feststellmöglichkeit.

Es gibt übrigens von Leatherman ein Tool ohne Messerklinge Multitool ohne Messerklinge | Rev von Leatherman, damit man trotz der neuen Gesetze ein Multitool mitführen kann.

Ein gegen einen gelaufenes Verfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz kann einem einiges verbauen!
 
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FlowRider

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Schild von @zyklotrop. (wie es z.B. an der Düsseldorfer Altstadt steht).
Die Einrichtung von Waffenverbotszonen ist Ländersache.
In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden (der Stadt, die Motorradfahrer abgrundtief hasst) gibt es zweierlei:

Eine Waffenverbotszone und eine Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet

Da steht dann Messer jeglicher Art, sofern sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen
In Wiesbaden sind also mMn in dieser Zeit alle Messer verboten, außer es greift ein Ausnahmetatbestand.


Bildschirmfoto 2025-01-07 um 12.00.27.png

...

Bildschirmfoto 2025-01-07 um 12.01.48.png
 
GS-Schwede

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Ein Attentäter lässt sich bestimmt von so einem Schild abschrecken.
Oder setzt sich in ein Auto...

Völliger Schwachsinn so ein Schild, so traurig die Anlässe dazu auch sind.
Das Problem muss an anderer Stelle gelöst werden.
 
FlowRider

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Tatsächlich wurde die Waffenverbotszone in Wiesbaden wissenschaftlich evaluiert.

https://piwi.wiesbaden.de/dokument/2/3267753

Die Zielsetzungen der WVZ, die objektive Sicherheit zu erhöhen, kann man mit Blick auf die Entwicklung der Waffendelikte und der Sicherstellungen als erfüllt ansehen. Nimmt man die Gefährlichkeit des Mitführens von Waffen, insbesondere Messern im öffentlichen Raum als Maßstab, so stellt jede Sicherstellung eine Risikominderung einer Opferwerdung mit schweren Folgen dar. Vorsichtig kann man darin auch eine positive Auswirkung auf die Bereitschaft des Waffentragens im Bereich der WVZ sehen. Allerdings muss die Kontrollaktivität bei dem Kri- minalitätsniveau in diesem Bereich aufrecht erhalten bleiben, um einen abschreckenden Effekt zu erreichen.
 
udob

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Bundesrecht bricht Landesrecht...
Prinzipiell ja, aber ganz so einfach scheint es ja nach § 42 WaffG nicht zu sein:
1736252059920.png

(c) WaffG - Waffengesetz

Also Multitool im Rucksack würde unter Ziffer 3 ja gehen und was ein allgemein anerkannter Zweck im Sinne der Ziffer 10 ist, überlasse ich mal eurer Bewertung.
Und die Möglichkeit unterschiedliche Rechtsverornung in unserem föderalen System zu erlassen, ist ja explizit vorgesehen.
Wäre ja auch zu einfach, wenn man in 16 Bundesländern etwas einheitlich vorgeben würde, da hat der Bürger ja gar keinen Spaß mehr, wenn er in NRW was darf, was in Hessen oder anderswo nicht erlaubt ist.
:-)
 
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Klausmong

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Der Hintergrund ist, das schon bei einfachen Delikten wo ein Messer/eine Waffe mitgeführt wird die Strafe massiv steigt.

Und das schreckt eher die Berufsverbrecher ab.

Attentäter wird sowas nie abschrecken.
 
FlyingSalamander

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Prinzipiell ja, aber ganz so einfach scheint es ja nach § 42 WaffG nicht zu sein:
Anhang anzeigen 744332
(c) WaffG - Waffengesetz

Also Multitool im Rucksack würde unter Ziffer 3 ja gehen und was ein allgemein anerkannter Zweck im Sinne der Ziffer 10 ist, überlasse ich mal eurer Bewertung.
"Nicht zugriffsbereit" ist bereits juristisch definiert:

Das ist so, wie Sportschützen ihre Waffen zum Schießstand transportieren müssen:

In einem mit Schloss verschlossenen Koffer/Futteral.
 
Jack68

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Ich hätte da eher auf Löschung gespielt, als das Thema auszugliedern und weiter darauf rum zu hacken,

ePA wurde dicht gemacht, und sowas bekommt seinen eigenen Platz 🤦
 
FlyingSalamander

FlyingSalamander

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Die "3 Handgriffe" sind genauso unbestimmt wie ein "anerkannter Zweck"

Das gibt im Zweifel nur juristisches Hickhack.

Daher am besten verschlossen verpacken, da gibts kein Deutungsproblem...
 
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